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Do, 19:36 Uhr
28.11.2013

Auf GS-Zeichen achten

Die Experten der Prüfstelle für Gerätesicherheit des TÜV Thüringen raten Verbrauchern beim Kauf von Plüschbär, Spielzeugauto und Co., Wert auf das CE-Zeichen sowie unabhängige Prüfsiegel wie das GS-Zeichen zu legen...


Gerade Plüschtiere und Kunststoffspielzeuge können krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe wie Phthalate enthalten. In textilen Stoffen, zu denen auch Plüsch von Kuscheltieren zählt, können bei der Produktion gefährliche Azofarbstoffe verwendet worden sein.

Riecht ein Spielzeug schon unangenehm, ist vom Kauf generell abzuraten. Auch wenn ein günstiger Preis zum Kauf verführen mag, sollte von Spielzeugen, deren Ursprung beziehungsweise Hersteller nicht klar deklariert ist, Abstand genommen werden. Laut Gesetz müsste auf dem Produkt sogar eine postalische Adresse des Herstellers beziehungsweise Inverkehrbringers aufgebracht sein, nur eine Internetadresse allein reicht nicht. Zur Identifizierbarkeit gehört auch ein eindeutiger Produktname oder eine Artikelnummer auf Produkt oder Verpackung.

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Das freiwillige GS-Zeichen bescheinigt Produkten die „Geprüfte Sicherheit (GS)“ und dient dem Verbraucherschutz. Bei einer GS-Prüfung wird unter anderem auf die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte geachtet. Produkte, die der Prüfung nicht standhalten, bekommen kein GS-Zeichen. Im Gegensatz zum CE-Zeichen steht hinter dem GS-Zeichen eine unabhängige Drittprüfung durch ein akkreditiertes Labor.

Mit dem CE-Zeichen erklärt hingegen der Hersteller selbst die Unbedenklichkeit seiner Produkte. Für den Kunden ist dadurch nicht direkt ersichtlich, ob das Produkt auch tatsächlich und wenn ja nach welchen Kriterien geprüft wurde. Die Vergabe eines GS-Zeichen dagegen umfasst umfangreiche Prüfungen nach der jeweils gültigen Norm beziehungsweise Richtlinie.

So werden Spielzeuge mechanischen, wenn erforderlich elektrischen oder bei Plüschtieren Entflammbarkeitstests unterzogen. Auch die chemische Prüfung ist Bestandteil der Untersuchung.
Autor: red

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