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Di, 12:38 Uhr
25.11.2014

Es gibt keine belanglosen Daten

Im Zuge der EU-Datenschutzverordnung diskutiert der Europäische Rat, Daten zukünftig zu klassifizieren. Unter dem „risikobasierten Ansatz“ wird im Vorfeld der Trilog-Verhandlungen eine Unterscheidung zwischen mehr oder weniger schützenswerten persönlichen Daten erwogen...

Grafik (Foto: vzbv) Grafik (Foto: vzbv)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in dieser Unterscheidung eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kontrolle über ihre Daten zu verlieren – und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.

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„Es gibt in der digitalen Welt keine belanglosen Daten. Deshalb darf es in der geplanten EU-Datenschutzverordnung keine Unterscheidung zwischen schützenswerten und weniger schützenswerten Daten von Personen geben“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Alle persönlichen Daten müssten ausreichend geschützt werden. Für vermeintlich belanglose persönliche Daten dürften keine schwächeren rechtlichen Regelungen gelten.

Eine aktuelle repräsentative Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des vzbv unterstützt diese Forderung: Verbraucher treffen keine grundsätzliche Unterscheidung zwischen besonders schützenswerten und vermeintlich belanglosen persönlichen Daten. Ob das Geburtsdatum (77 Prozent), Fotos von sich selbst (78 Prozent) oder Videos von Familie und Freunden (82 Prozent): Eine große Mehrheit der Befragten beurteilt diese Daten als sehr oder eher schützenswert. Besonders sensibel sind Internetnutzer, sobald es um Daten zu ihrem Nutzungsverhalten im Internet geht (87 Prozent). Insgesamt bewerten drei Viertel (78 Prozent) der Bundesbürger den Einfluss des Internets auf ihr Leben als positiv. Fast ebenso viele (76 Prozent) sehen aber auch Defizite beim Datenschutz.

Aus Sicht des vzbv bestehen die Sorgen zu Recht: In der digitalen Welt hinterlassen Verbraucher viele Daten. Wenn Unternehmen Daten kombinieren, entstehen umfassende Persönlichkeitsprofile. Die Profile sind für die Wirtschaft wertvoll, können für Verbraucher aber böse Nebenwirkungen haben. Dazu gehören unter anderem unerwünschte Werbung, höhere Versicherungsprämien, Nachteile bei der Wohnungssuche oder eine eingeschränkte Kreditfähigkeit. Wenn etwa ein Verbraucher im Internet Kredite vergleicht und gleichzeitig online Wertsachen versteigert, könnten aus diesen Daten Rückschlüsse auf die finanzielle Situation gezogen werden. Auch wenn die Rückschlüsse falsch sind, könnten sie sich beim nächsten Termin mit der Bank negativ auswirken – und eine Kreditvergabe verhindern.

„Unser Alltag wird digitaler, darum brauchen wir mehr Sensibilität und Rechtssicherheit im Umgang mit Daten. Es ist naiv zu glauben, es gäbe belanglose Daten. Die EU-Datenschutzverordnung muss zukunftsweisende Regelungen formulieren und eine Datenhierarchie auf Kosten der Verbraucher vermeiden“, so Klaus Müller.

Die EU-Datenschutzverordnung stelle entscheidende Weichen für einen zukunftsfähigen Datenschutz in der digitalen Gesellschaft. Politikerinnen und Politiker in Berlin und Brüssel sowie verschiedene Interessenvertreter erhalten daher in diesen Tagen Post vom vzbv. Sie werden aufgefordert, sich für einen umfassenden Schutz persönlicher Daten auf europäischer Ebene einzusetzen und eine Unterscheidung in belanglose und nicht belanglose Daten zu verhindern.
Autor: red

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