eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 09:48 Uhr
21.09.2017
Statement vom Jobcenter

Probleme werden mehr

Vor einer Woche hatte die nnz über die Situation des Herrn S. aus Appenrode berichtet. Am Ende des Beitrages wurde formuliert, dass es in dieser Woche ein Treffen im Nordhäuser Jobcenter geben sollte. Dazu liegt der nnz nun folgendes Statement vor...

Statement des Jobcenters

Herr S. erschien zu dem Termin in Begleitung seines „Betreuers“ Herrn H.. Vorauszuschicken ist, dass im zeitlichen Zusammenhang mit dem Artikel in der nnz Herr S. die bislang noch fehlende Unterlagen nun eingereicht hatte. Von den drei vorgelegten Angeboten liegt das billigste bei 3.280,00 €.

Obschon Herrn S. und Herrn K. aus den vorausgegangenen Gesprächen im Jobcenter bereits bekannt war, dass nur 2.336,00 € bezuschusst werden können und jeder darüber hinausgehende Betrag nur als Darlehen gewährt werden könnte, möchten Herr S. und Herr H. jetzt noch einmal mit der Firma wegen eines Preisnachlasses verhandeln, was einer Bewilligung am heutigen Tag entgegenstand. Das abschließend verhandelte Angebot wollen sie in den nächsten Tagen einreichen.

Herrn S. wurde wiederum dringend die Unterstützung durch einen gerichtlich bestellten Betreuer nahegelegt, dessen Kosten auch vom Staat übernommen werden würden. Die Notwendigkeit professioneller Unterstützung verdeutlicht sich noch einmal vor dem Hintergrund, dass nunmehr auch die Heizungsanlage defekt ist und deshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Denn hier müssten wiederum drei Kostenvoranschläge beigebracht werden, bislang liegt jedoch kein einziges vor.

Ohne einen Berufsbetreuer droht deshalb eine ähnliche Situation mit unnötigen Verzögerungen einzutreten wie bei der Reparatur der Elektroanlage, was angesichts der sinkenden Temperaturen und der aufgrund der hohen Nachfrage knappen Verfügbarkeit von Heizungsfirmen fatale Folgen für die Wohnsituation von Herrn S. haben könnte. Herr S. lehnte die Bestellung eines staatlichen Betreuers jedoch nach wie vor ab. Herr H. will stattdessen den „Knebel-Betreuungsvertrag“ den rechtlichen Standards anpassen, zwischenzeitlich habe er Herrn S. auch seine ec-Karte zurückgegeben.

Herrn S. wurde ferner die Wahrnehmung eines Termins bei der Schuldnerberatung nahegelegt, welchen das Jobcenter für ihn nochmals organisieren wird. Eine bereits vor einiger Zeit vom Jobcenter initiierte Schuldnerberatung hatte Herr S. vorzeitig abgebrochen. Angebote des Jobcenters, in Ansehung der desolaten finanziellen Situation zur Verbesserung der Einkommenslage an Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung teilzunehmen, lehnte Herr. S. ab.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
21.09.2017, 12.53 Uhr
Das Jobcenter sieht hier nur die Unzulänglichkeiten der Gegenseite
Arbeitsplatzangebote durch das Jobcenter werden sich wohl in den wenigsten Fällen im Machbarkeitsbereich des Betroffenen in Appenrode befinden. Vielmehr läuft es doch in den meisten Fällen darauf hinaus, den Betroffenen vor die Wahl zu setzen, ein Jobangebot überall anzunehmen und oder dessen um die Leistungen zu bringen.
Somit ist man ganz schnell aus der Sache heraus.

Aus sicheren Kreisen weiß ich einen ähnlich gelagerten Fall auf einem Dorf im Landkreis.
Ein älteres Ehepaar, beide Hartz 4, stellten beim Jobcenter NDH einen Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten von ca. 4000,- Euro zu ihrer alten DDR Braunkohle Heizung im eigenen Haus.
Ein Bekannter, beruflicher Heizungsfachmann, machte der Familie für wenig Geld zur eigenen Arbeitsleistung ein super Angebot
Dies wurde gleich erst einmal vom Jobcenter abgelehnt.
Das Ehepaar nahm sich daraufhin einen Rechtsanwalt und der beauftragte einen Gutachter zur Schadensregulierung/Reparatur der Heizung des Einfamilienhauses.
Der kam zum Ergebnis, dass die Heizung nicht mehr kostengünstig repariert werden könne und schlug den Austausch zu einer Gasheizung (Standartausführung ohne goldene Absperrhähne) vor.
Die Kosten ca. 24.000,- Euro.
Dies wurde selbstverständlich auch durch das Jobcenter abgelehnt.
Es ging vor Gericht und das Jobcenter NDH wurde zur Großreparatur bzw. Erneuerung der Heizungsanlage verdonnert.


In meinen persönliche Fall ging es um eine ca 50 Jahre alte 220 Volt Haushaltssteckdose für 30 Euro Reparaturleistung mit Material.
Als das Jobcenter nicht mehr um die Zahlung der Reparatur herumkam, bot man mir auf wundersame Weise einen Ein Euro Job an, um die eigene Haushaltssteckdose abzuarbeiten.
Welch ein Hohn!
Man versuchte dann auch durch einen "Inspektor" des Jobcenters die Lage vor Ort zu analysieren und dann zu relativieren.
So wurde dann versucht, alles für einen Euro zu realisieren, welches natürlich misslang, denn eine Elektro Installationsfirma arbeitet nicht unter Tarif und selbsternannte Elektrofachmänner des Ein Euro Bereiches des Arbeitsamtes NDH lasse ich nicht herum reparieren.
So musste man mir auch das Geld überweisen.

Falls wieder ein Schlauer Schreiberling sich über die Rechnungen der Dauerarbeitslosen hier aufregt, sollte man sich lieber darum kümmern, wie die Langzeitarbeitslosen wieder in Lohn und Brot kommen, damit man nicht wegen jeder Kleinigkeit bei den Vertretern der Scheindemokratie betteln gehen muss.
Habe die Ehre!
Retuqmoc
21.09.2017, 13.24 Uhr
Null Bock auf Arbeit
Jetzt zahlt der Steuerzahler dem auch noch die Heizung???Haufen Schulden aber keine Arbeit annehmen, dass sind mir die richtigen!!
Rolanda
21.09.2017, 14.15 Uhr
Haus verkaufen Schulden bezahlen
Ich hätte eine Idee für Herrn S.: Er verkauft sein Haus, bezahlt seine Schulden und wohnt wie die meisten Deutschen zur Miete. Dann kümmert sich der Vermieter um alles und die Miete kommt sowieso vom Amt. Wenn er sich dann noch Arbeit sucht, dann muß er nicht mal mehr zum Amt und wir müßen solchen Quatsch hier nicht lesen.
Leser1
21.09.2017, 14.20 Uhr
1 Euro Jobs und ähnliche Maßnahmen müssten verboten werden
Dem Mann der kein Strom und keine Heizung hat eine Art 1 Eurojob aufs Auge drücken zu wollen ist eine Frechheit und derb unmenschlich. Einen Flüchling hätte man vermutlich besser behandelt. Da hat der Mann nicht mal warmes Wasser zum waschen und soll vielleicht draußen arbeiten und kann sich mangels Strom und Heizung ncht mal dann zu hause aufwärmen und nicht duschen. Das könnte sein Tot sein. Wie wäre es einmal im Jahr zum Ausgleich im Büro allen vom Jobcenter und Verwaltungen mal den Besen in die Hand zu geben um draußen in der Öffentlichkeit zu fegen. Vielleicht werden dann alle Büroleute menschlicher.
Die 1 Euro und anderen Maßnahmen greifen oft in die Wirtschaft ein. Die Arbeit könnten Firmen machen die ordentlich ihre Mitarbeiter bezahlen. Lieber jeder Firma den Lohn für mehrere Jahre für 2 neue Arbeitsplätze geben als sinnlose Schulungen die meist entwürdigend sind und eh nicht zu Arbeit führen. Das gab es schon mal das jede Firma 2 neue Arbeitsplätze vom Amt bezahlt bekommen hat über mehrere Jahre. Aber lieber zahlt man ein Leben lang Hartz4 und macht Schulungsfirmen reich.
Wolfi65
21.09.2017, 16.56 Uhr
Genau, Rolanda
Mit welchem Recht hat der Hartz 4 Empfänger Wohneigentum und will die anfälligen Reparaturkosten noch von der Agentur für Hilflosigkeit bezahlt haben, wo doch die Mehrheit der Deutschen zur Miete wohnt?! Antwort: Weil der Gesetzgeber Gesetze für Eigentümer in Hartz 4 verabschiedet hat. Nur weil Rolanda zur Miete wohnt, muss der Appenröder nicht gleich auch zur Miete wohnen, zu mal der Gesetzgeber das Wohneigentum fördern will. Also wer Arbeitslos wird, hat gefälligst alles zu verkaufen und zur Miete zu wohnen, damit eine private Wohnungsgesellschaft im großen Stil die Kosten der Unterkunft und etwaige Reparaturen an der Mietsache, dem Steuerzahler in Rechnung stellen und Geld verdienen kann. Selbstverständlich gibt es dann erst Hartz 4, bevor ein etwaiger Verkaufswert der privaten Immobilie verbraucht wurde. Also wäre nach Rolandas Weltanschauung, der Eigentümer zu enteignen, bevor der Staat einspringt. Das wäre doch auch noch ein Wahlkampf Thema.
Ethiker
21.09.2017, 17.08 Uhr
Wer hilft hier wem?
Wenn man das liest, braucht dieser Mensch wirklich Hilfe durch einen gerichtlich bestellten Berufbetreuer. Mir drängt sich beim Lesen der Verdacht auf, dass der Herr S. von dem Herrn H. eventuell ausgenutzt wird. Denn wieso hatte der die Geldkarte von dem und warum setzt er sich so ein für den Herrn S.? Alles nur Nächstenliebe? Mir kommt das alles sehr merkwürdig vor.
tannhäuser
21.09.2017, 18.25 Uhr
Nein Rolanda
Wann und wo immer Sie Ihre persönlichen oder TV-Erfahrungen über Hausverkäufe gemacht haben...

Weder ein zum Zwangsverkauf gezwungener Hartz-IV-Empfänger, (un)freiwilliger Immobilien-Erbe oder sonstiger Normalsterblicher wird in unserer Region durch einen Hausverkauf in die Lage versetzt, den Rest seines bescheidenen Lebens bescheiden oder gar in Saus und Braus, ohne Job oder staatliche Zuschüsse bzw. Grundsicherung verbringen zu dürfen.
Rolanda
21.09.2017, 20.21 Uhr
Dem Staat auf der Tasche liegen
Man kann ja verstehen, wenn jemand arbeitslos wird und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Aber in dem Artikel stand, dass dieser Mann 59 Jahre alt ist und seit 2004 arbeislos ist. Dss bedeutet, der Mann hat seit seinem 46.Lebensjahr nicht mehr gearbeitet. Und dann geht der noch an die Presse und beschwert sich, dass die Gesellschaft noch für sein Haus bezahlen soll. Da würde ich lieber den Mund halten, wenn ich dem Staat schon so lange auf der Tasche liege.
Daniel86
21.09.2017, 22.30 Uhr
genau Rolanda...
Mund halten. Lieber soll er erfrieren??und ohne Heizung und warmes Wasser weiter leben. Das zum Thema Menschlichkeit und Nächstenliebe. Applaus!! ich hoffe sie kommen nie in die Lage mal arbeitslos zu werden...und dann nehmen sie ihnen alles weg was sie besitzen, denn so läuft das bei Hartz4. Null Rechte, keine Zukunft, Ablehnung, Verachtung usw.... Hauptsache mir geht es gut. Ich hoffe sie werden nicht mal Krank oder gar arbeitslos?. Da ich selbst mal Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht habe weiss ich wovon ich Rede. Zum Glück hab ich den Sprung geschafft und bin davon weg. Dem Statement vom Jobcenter glaub ich kein Wort, die drehen und wenden es wie sie es brauchen. Und ihr tolles Steuergeld würden sie eh nicht bekommen, das würden die eh verbraten für irgendwas anderes, lieber gebe ich es den Mann, da wird's wenigstens nicht sinnlos verheizt.
Wolfi65
22.09.2017, 07.07 Uhr
Ach Rolanda
Es gibt in Deutschland Leute, die Lügen und Betrügen und kosten den Steuerzahler jeden Monat einen Haufen Geld. Dabei behaupten sie noch alles zum Wohle des Volkes zu machen. Da ist der Appenröder ein kleiner Wicht gegen diese Berufsverbrecher.
Jäger53
22.09.2017, 07.39 Uhr
Hallo Rolanda
Es liegen so viele Politiker die nichts tun dem Steuerzahler auf der Tasche, da kommt es auf einen
mehr auch nicht mehr an.
NDHler
22.09.2017, 07.45 Uhr
Bravo Rolanda
Ganz meine Meinung!
Sonntagsradler 2
22.09.2017, 10.01 Uhr
@NDHler | @ Rolanda
Wenn Sie mal in den Genuss von Hartz IV kommen sollten steht es Ihnen natürlich frei Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen um mit dem Erlös Ihren derzeitigen Lebensstandart weiter finanzieren zu können.
Ansonsten gilt
eigenes Haus und Hartz-4-Bezug: Werden Nebenkosten vom Jobcenter übernommen?

Hartz-4-Bezug und eigenes Haus: Heizkosten werden in der Regel übernommen.
ALG-II-Empfänger, die in einer Mietwohnung leben, müssen das Geld für Miete und Heizkosten in der Regel nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Wie verhält es sich, wenn Sie Hartz 4 beziehen und ein eigenes Haus besitzen? Folgende Posten werden unter anderem vom Jobcenter getragen:
• Zinsen für einen Kredit
• Heizkosten
• Nebenkosten
• Grundsteuer
• notwendige Instandhaltungskosten
Voraussetzung ist, dass die Kosten angemessen sind. Des Weiteren werden Leistungen nur in dem Umfang gezahlt, wie sie auch Mietern zustehen. Dies lässt sich mit dem im Grundgesetz festgelegten Gleichheitsgrundsatz erklären. Mieter und Eigentümer müssen demnach gleich behandelt werden.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr