eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 12:35 Uhr
12.10.2017
Verfahren am Amtsgericht

Herr Wenzel wollte nach Nordhausen kommen

Es war eine Mail, die die nnz-Redaktion vor etwa zwei Wochen erhielt. Da meldete sich der "Investor und Hotelbesitzer" Marcus Wenzel und kündigte einen Besuch in Nordhausen an. Genauer gesagt im Amtsgericht der Rolandstadt...

Termin am Amtsgericht (Foto: nnz) Termin am Amtsgericht (Foto: nnz)
Wenzel hatte dort einen Termin am Gericht erwirkt. Hintergrund war sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seinerseits. Die Verhandlung, in der ein Notar aus Bad Lauterberg auf der Beklagtenseite Platz nehmen musste, kam jedoch nicht zustande. Herr Wenzel war nicht anwesend.

Anzeige symplr
Da Marcus Wenzel derzeit eine mehrjährige Haftstrafe in der JVA Waldheim verbüßt, musste er seine Vorführung am Nordhäuser Amtsgericht beantragen. Dem wurde allerdings nicht stattgegeben, da er sich auch durch einen juristischen Beistand vertreten lassen konnte. Vermutlich hat der Investor dafür aber kein Geld, da er weder den Kaufpreis in Höhe von 550.000 Euro für das Hotel "Zur Hoffnung" und das Grundstück bis heute nicht bezahlt hat, auch die fällige Grunderwerbssteuer samt eines Vorschusses für den Notar sei nicht überwiesen worden.

Eingegangen sei hingegen ein Vorschuss auf den Kaufpreis für das Anwesen bei Nordhausen und so habe der Notar eine weitere Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Pflichtgemäß.

Marcus Wenzel streitet sich aber nicht nur mit dem Notar, sondern auch mit diversen Notarkammern, respektive vermutlich mit der gesamten deutschen Justiz.

Fazit nach mehr als einer Viertelstunde des Wartens: Die von Wenzel beantragte Verfügung wird durch das Gericht in Nordhausen abgewiesen, die Kosten trägt Marcus W.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

Kommentare
N. Baxter
12.10.2017, 14.38 Uhr
vom Messias zum Insasse
so oder so ähnlich wird wohl der nächste Bericht über Herrn Wenzel in den Medien lauten.
bmw866
12.10.2017, 14.44 Uhr
Da stellt sich für mich ....
.... an dieser Stelle die Frage, ob der Kaufvertrag für das Hotel noch rechtsgültig ist. Wenn nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung der Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt wird, kommen Verzugszinsen in Höhe von 5% vom Basiszins dazu.

Wenn dann nach nochmaliger Frist der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurück treten. Aufgrund der finanziellen und persönlichen Lage des Herrn Wenzel stellt sich für mich hier auch die Frage, ob der Notar vom Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten hat. Liegt diese nicht vor, kann der Kaufpreis auch nicht fällig gestellt werden.

Das ganze ist alles etwas Kurios und sehr seltsam.
Andreas Dittmar
12.10.2017, 14.59 Uhr
Sehr windig
Bestimmt sind auch die Probleme, die Herr Wenzel gerade hat 100 % selfmade. Der Inhalt der EV würde mich allerdings brennend interressieren. Vielleicht ist er wirklich der Meinung, das die Zahlung des Kaufpreises zusätzlich schriftlich bei ihm anzuzeigen ist (Fälligkeitsmitteilung zur Kaufpreiszahlung ). Wer mit dem Geschäfte macht hat bestimmt schlechte Karten. Ich hoffe nicht, das er auch noch die Malta-Masche aus dem Hut zaubert.
Andreas Dittmar
12.10.2017, 15.17 Uhr
Was mir noch aufgefallen ist
Da ich fast jeden Tag dort über die Ampelkreuzung fahre, ist mir aufgefallen, das der Name in "Wertherhof" geändert wurde. Auf der Webseite allerdings fehlt dieses kleine Detail.
alterNeunordhäuser
12.10.2017, 16.11 Uhr
Wer schon gesiebte Luft atmet....
Hoffentlich werden alle involvierten bald mal munter und machen den ganzen Irrsinn rückgängig.
In Leipzig gab's da mal einen gewissen SCHNEIDER dem wurde auch blindlings vertraut.........
Tarifgegener
12.10.2017, 19.31 Uhr
Mich wundert...
.. das dort noch immer der Gastro Betrieb läuft..?
Wenn die „Eigentumsverhältnisse“ nicht so ganz klar sind, zusätzlich Steuern der Kauf‘s offen sind. Wird das Finanzamt auf die weitere Gelder verzichten?
Nicht schlecht..

Naja, vielleicht darf *Herr Investor* sowas. Ist halt ein Guter.
Wir brauchen ja noch einen für den Autohof.
tannhäuser
13.10.2017, 00.10 Uhr
So einen Geschäftsmann hatte SDH auch.
Der war Autoverkäufer und hat es mit seiner Masche sogar ins TV geschafft.

Gegen ihn wird immer noch verhandelt...Nachzulesen auf der Seite des Oberlandesgerichts Mühlhausen.
N. Baxter
13.10.2017, 08.12 Uhr
Wertherhof
ANGEBLICH (!), so twittern es die Spatzen, haben die aktuellen Betreiber das Objekt von Wenzel gemietet und bewegen sich daher auf dünnen Eis...

Mir ist auch schon aufgefallen, dass es doch wieder deutlich mehr Besucher als ind er Vergangenheit dort gibt, sowohl zum Essen als auch Übernachtungsgäste.
Wolfi65
15.10.2017, 04.11 Uhr
Für Leipzig und der deutschen Bank,alles nur Peanuts
Herr Schneider hat der Stadt Leipzig durch seine Aktivitäten nur gutes getan. Er hat der deutschen Bank ein paar Filetstücke in die Hand gegeben. Und der Rest war für die Bänker nur Peanuts. Bei dem ehrenwerten Herrn mit jetzigen Wohnsitz in der JVA Waldheim sieht die Sache wohl nicht ganz so rosig aus. Man wird sehen. Aber der Autohof Werther wird kommen. Irgendwie wird sich da eine Finanzierungsmöglichkeit auftun und es wird alles seinen marktwirtschaftlichen Gang gehen. Zum Schluss wird sich Herr W. mit einer vorzeitigen Entlassung aus der JVA zufrieden geben müssen, weil die Strafverfahren gegen ihn, alles nur bedauerliche Verwechslungen waren. Vielleicht gibt es noch eine Haftentschädigung?
Tarifgegener
15.10.2017, 08.31 Uhr
Die Spatzen..
Wenn die Spatzen etwas von “angemietet“ zwitschern, wäre doch mal intressant wo die Mieteinnahmen hingehen? Ein Objekt, welches ich noch nicht bezahlt habe aber okkupieren, vermiete ich an offensichtlich tüchtig Gastronome. Die Einnahmen gehen schön auf mein Konto. Steuern bezahle ich eh nicht. Ist doch ein dankbares Geschäft.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr