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Do, 14:12 Uhr
15.02.2018
Lärm durch Straßenverkehr:

Bürger können was dagegen tun

Um den Umgebungslärm in Nordhausen zu verringern, schreibt die Stadt Nordhausen den Lärmaktionsplan von 2013 aktuell fort. Und die Nordhäuser sind dazu herzlich eingeladen...

Hier ist der Lärm besonders intensiv (Foto: Stadt Nordhausen) Hier ist der Lärm besonders intensiv (Foto: Stadt Nordhausen)
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sei die Bevölkerung bei der Lärmaktionsplanung rechtzeitig und effektiv zu beteiligen, erklärt Martin Juckeland, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung. „Deshalb möchten wir gern die Einwohnerinnen und Einwohner bei unserer Fortschreibung mit einbeziehen und ihnen die Möglichkeit geben, ab sofort bis zum 30. März 2018 hinsichtlich der Thematik Lärm durch Straßenverkehr aktiv mitzuwirken“, sagt er.

Im Ergebnis der Planung der zweiten Stufe von 2013 wurden beispielsweise Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung durch abschnittsweise Verlegung von den Bundesstraßen B 234 und B 4 geplant. Weitere Maßnahmen mit lärmmindernden Auswirkungen sind zum Beispiel die Verstetigung des Verkehrsflusses auf der Grimmelallee und die Verbesserung von Straßenoberflächen in der Kranichstraße.

Insbesondere die langfristig geplanten Maßnahmen konnten, unter anderem auch deshalb, weil die Stadt Nordhausen nicht Baulastträger dieser Straßen ist, noch nicht umgesetzt werden, so Juckeland weiter.

Die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplanes prüft den bisherigen Bearbeitungsstand auf Grundlage der im Jahr 2017 durch das Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG) erfolgten landesweiten Lärmkartierung im Freistaat Thüringen. Dabei wurden die durch Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kfz pro Jahr verursachten Lärmimmissionen in der Wohnnachbarschaft sowie die davon betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.

Die TLUG hat die Lärmkarten „Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung unter der Internetadresse http://antares.thueringen.de/cadenza/p/3iU öffentlich zur Verfügung gestellt. Unter www.nordhausen.de, Stichwort „Lärmaktionsplan“, sind die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 und der Lärmaktionsplan von 2013 auch als Download abrufbar.

Stellungnahmen können schriftlich an folgende Adresse abgegeben werden:

Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung
SG Umwelt und Grünordnung
Markt 1, 99734 Nordhausen
Autor: red

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