Sa, 11:50 Uhr
14.07.2018
Tipps vom Tierschutzbund
Vor dem Urlaub Haustiere registrieren
Wer in der Urlaubszeit mit seinem Tier auf Reisen geht, sollte vorab an die Kennzeichnung und Registrierung denken – darauf macht der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner Kampagne #RegistrierDeinTier aufmerksam...
Während die Kennzeichnung durch den Tierarzt für Hunde und Katzen bei Reisen in andere EU-Länder vorgeschrieben ist, muss die Registrierung vom Halter selbst vorgenommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Tier – sollte es während des Urlaubs entlaufen – seinem Besitzer zugeordnet werden kann.
Gerade auf Reisen besteht die Gefahr, dass ein entlaufenes Tier in der fremden Umgebung nicht allein zu seinen Besitzern zurückfindet, erklärt Andrea Furler-Mihali, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Nur wenn ein gekennzeichnetes Tier auch registriert ist, kann es – wenn es aufgegriffen wird - identifiziert werden und zurückkehren. Das gilt im Urlaub genauso wie Zuhause.
Gekennzeichnet werden Haustiere mittels eines Transponders mit Mikrochip, den der Tierarzt unter die Haut der linken Halsseite setzt. Auf dem Mikrochip ist lediglich eine 15-stellige Nummer gespeichert, die erst bei der anschließenden Registrierung mit den Daten zu Tier und Halter verknüpft wird. Dieser zweite Schritt der Registrierung wird leider immer noch oft vergessen, weil sich der Halter in der Regel selbst darum kümmern muss, sagt Furler-Mihali. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt Tierhaltern die kostenfreie Registrierung bei FINDEFIX (www.findefix.com). Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes besteht seit über 35 Jahren und ist eng vernetzt mit den mehr als 740 dem Verband angeschlossenen Tierschutzvereinen und deren rund 550 Tierheimen. Auch im Urlaub sind registrierte Tiere sicher geschützt, da sich FINDEFIX mit anderen Registrierdiensten weltweit austauscht.
Mit seiner aktuellen Kampagne #RegistrierDeinTier appelliert der Deutsche Tierschutzbund an Tierhalter, das eigene Haustier registrieren zu lassen. Mehr Informationen finden Interessierte auf www.registrier-dein-tier.de.
Autor: redWährend die Kennzeichnung durch den Tierarzt für Hunde und Katzen bei Reisen in andere EU-Länder vorgeschrieben ist, muss die Registrierung vom Halter selbst vorgenommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass das Tier – sollte es während des Urlaubs entlaufen – seinem Besitzer zugeordnet werden kann.
Gerade auf Reisen besteht die Gefahr, dass ein entlaufenes Tier in der fremden Umgebung nicht allein zu seinen Besitzern zurückfindet, erklärt Andrea Furler-Mihali, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Nur wenn ein gekennzeichnetes Tier auch registriert ist, kann es – wenn es aufgegriffen wird - identifiziert werden und zurückkehren. Das gilt im Urlaub genauso wie Zuhause.
Gekennzeichnet werden Haustiere mittels eines Transponders mit Mikrochip, den der Tierarzt unter die Haut der linken Halsseite setzt. Auf dem Mikrochip ist lediglich eine 15-stellige Nummer gespeichert, die erst bei der anschließenden Registrierung mit den Daten zu Tier und Halter verknüpft wird. Dieser zweite Schritt der Registrierung wird leider immer noch oft vergessen, weil sich der Halter in der Regel selbst darum kümmern muss, sagt Furler-Mihali. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt Tierhaltern die kostenfreie Registrierung bei FINDEFIX (www.findefix.com). Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes besteht seit über 35 Jahren und ist eng vernetzt mit den mehr als 740 dem Verband angeschlossenen Tierschutzvereinen und deren rund 550 Tierheimen. Auch im Urlaub sind registrierte Tiere sicher geschützt, da sich FINDEFIX mit anderen Registrierdiensten weltweit austauscht.
Mit seiner aktuellen Kampagne #RegistrierDeinTier appelliert der Deutsche Tierschutzbund an Tierhalter, das eigene Haustier registrieren zu lassen. Mehr Informationen finden Interessierte auf www.registrier-dein-tier.de.
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