Mi, 08:50 Uhr
19.09.2018
Schadstoffe können abgegeben werden
Schadstoffmobil wieder unterwegs
Am kommenden Montag, 24. September, beginnt die zweite Schadstoffsammlung im Landkreis Nordhausen. Bis zum 27. Oktober können private Haushalte an verschiedenen Standorten Schadstoff-Kleinmengen bis 100 kg bei einer maximalen Behältergröße von 30 Litern abgeben...
Gewerbliche Betriebe, Einrichtungen und Schulen können Kleinmengen von gefährlichen Abfällen nach vorheriger Anmeldung gegen spätere Rechnung am Schadstoffmobil anliefern. Am Entsorgungsfahrzeug können u.a. alle Stoffe mit Gefahrstoffzeichen z. B. flüssige Farb- und Lackreste, Lösungsmittel, Laugen und Säuren, quecksilberhaltige Abfälle, Haushaltsreiniger, Rostentferner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Öle und Fette, Foto- und Hobbychemikalien abgegeben werden.
Wichtig dabei ist, die Schadstoffe in ihren ursprünglichen Gefäßen zu belassen und diese nicht zu vermischen, da dies gefährliche Reaktionen verursachen kann. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Schadstoffe nur persönlich abgegeben werden. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Sammelstellen ist verboten. Eingeplant sind auch Haltepunkte an den Samstagen, hier können insbesondere Berufstätige an zentral günstigen Standorten ihre Schadstoffe abgeben.
Seit diesem Jahr hat der Landkreis die Südharzwerke Nordhausen auch mit dieser verantwortungsvollen Entsorgungsaufgabe betraut.
Durch die enge Begleitung der Tour und Abstimmung mit dem kommunalen Entsorgungsunternehmen wurden schon für die Herbsttour einige Optimierungen vorgenommen. Entsprechend der Nachfrage im Frühjahr sind einige Standorte zusammengefasst und die Standzeiten angepasst worden. Andere Anpassungen, wie zum Beispiel die Umverlegung des Standplatzes Behringstraße zur Wendeschleife S-Bahn wurden aus verkehrstechnischen Gründen erwogen.
Auch in den einzelnen Orten wurden einige Standorte verändert. Der komplette Tourenplan steht unter www.abfall-nordhausen.de sowie in verschiedenen Publikationen der Kommunen. Fragen zu einzelnen Standorten beantwortet gern das Fachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt, Telefon 03631 91431-20.
Für folgende Stoffe gibt es andere Entsorgungsmöglichkeiten:
Autor: redGewerbliche Betriebe, Einrichtungen und Schulen können Kleinmengen von gefährlichen Abfällen nach vorheriger Anmeldung gegen spätere Rechnung am Schadstoffmobil anliefern. Am Entsorgungsfahrzeug können u.a. alle Stoffe mit Gefahrstoffzeichen z. B. flüssige Farb- und Lackreste, Lösungsmittel, Laugen und Säuren, quecksilberhaltige Abfälle, Haushaltsreiniger, Rostentferner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Öle und Fette, Foto- und Hobbychemikalien abgegeben werden.
Wichtig dabei ist, die Schadstoffe in ihren ursprünglichen Gefäßen zu belassen und diese nicht zu vermischen, da dies gefährliche Reaktionen verursachen kann. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Schadstoffe nur persönlich abgegeben werden. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Sammelstellen ist verboten. Eingeplant sind auch Haltepunkte an den Samstagen, hier können insbesondere Berufstätige an zentral günstigen Standorten ihre Schadstoffe abgeben.
Seit diesem Jahr hat der Landkreis die Südharzwerke Nordhausen auch mit dieser verantwortungsvollen Entsorgungsaufgabe betraut.
Schadstoffmobil wieder im Landkreis Nordhausen unterwegs (Foto: Pressestelle Landratsamt Nordhausen)
Durch die enge Begleitung der Tour und Abstimmung mit dem kommunalen Entsorgungsunternehmen wurden schon für die Herbsttour einige Optimierungen vorgenommen. Entsprechend der Nachfrage im Frühjahr sind einige Standorte zusammengefasst und die Standzeiten angepasst worden. Andere Anpassungen, wie zum Beispiel die Umverlegung des Standplatzes Behringstraße zur Wendeschleife S-Bahn wurden aus verkehrstechnischen Gründen erwogen.
Auch in den einzelnen Orten wurden einige Standorte verändert. Der komplette Tourenplan steht unter www.abfall-nordhausen.de sowie in verschiedenen Publikationen der Kommunen. Fragen zu einzelnen Standorten beantwortet gern das Fachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt, Telefon 03631 91431-20.
Für folgende Stoffe gibt es andere Entsorgungsmöglichkeiten:
- Altmedikamente: Die Entsorgung sollte über den Restabfallbehälter erfolgen. Auch manche Apotheken nehmen freiwillig Altmedikamente zurück. Weitere Informationen auch unter http://www.arzneimittelentsorgung.de.
- Altöle: Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Handelsgeschäfte und ähnliche Einrichtungen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgeben, müssen Altöle kostenlos zurücknehmen.
- Autobatterien/ -Akkus: Es besteht eine generelle kostenlose Rücknahmepflicht für die Händler.
- Dispersionsfarben: Eingetrocknete, lösungsmittelfreie Wandfarbe wird aus dem Farbeimer in den Restabfallbehälter geklopft. Der leere trockene Behälter ist über den Gelben Sack zu entsorgen. Bitte entfernen Sie vorher den Deckel des Behälters, damit die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens erkennen können, dass sich keine Farbe mehr darin befindet. Flüssige, lösungsmittelfreie Wandfarbe lässt man am besten austrocknen, indem der Deckel entfernt wird. Schneller geht die Aushärtung, wenn die Farbe bspw. mit Sägespäne oder Sand eingedickt wird. Tipp: Bedarfsgerechtes Einkaufen um Reste zu vermeiden!
- Gerätebatterien- und Akkus: Es existiert ein gemeinsames Rücknahmesystem für Gerätebatterien- und Akkus. Die Abgabe kann in den jeweiligen Verkaufsstellen oder bei einigen Gemeinden (grüne Sammelbox) erfolgen. Mehr unter http://www.grs-batterien.de/verbraucher/ueber-batterierecycling.html
- Leuchtstoffröhren und LED-/Energiesparlampen: Für die umweltfreundliche Entsorgung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren stellt Lightcycle ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an zahlreichen Sammelstellen im teilnehmenden Handel. Mehr unter http://www.lightcycle.de
- PU-Schaumdosen (gekennzeichnet mit PU- oder PUR-Siegel): Diese werden durch das Unternehmen "Produkte durch Recycling" wiederverwertet. Es besteht die Möglichkeit zur Abgabe an verschiedenen Rückgabestellen (z. B. Baumärkte) im Landkreis. https://www.pdr.de/pu-schaumdosen-recycling/plz-suche-rueckgabestellen-in-meiner-naehe-finden/
- Restentleerte Spraydosen: Bei Kennzeichnung mit dem "Grünen Punkt" erfolgt die Entsorgung über den Gelben Sack.
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