Mi, 19:31 Uhr
06.10.2010
Studienkolleg infrage gestellt
Das Studienkolleg in Nordhausen hat an Bedeutung verloren. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage ist der Fortbestand der Einrichtung in Frage zu stellen. So knallhart steht im Bericht des Landesrechnungshofes, der heute vorgestellt wurde. Da ist unter anderem von Bedeutungsverlust die Rede...
Das Staatliche Studienkolleg Thüringen wurde im Jahre 2001 in Nordhausen auf der Grundlage von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz44 errichtet. Es hat die Aufgabe, Studienbewerber mit einer im Ausland erworbenen Schulbildung auf das Hochschulstudium vorzubereiten. Neben der für die Studienaufnahme erforderlichen Sprachfertigkeit soll den ausländischen Bewerbern der Wissensstand – bezogen auf den jeweiligen späteren Studienschwerpunkt – in einem vergleichbaren Niveau zu deutschen Studienanfängern vermittelt werden. Die Einrichtung wurde organisatorisch der Fachhochschule Nordhausen zugeordnet
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Gera hat in den Jahren 2008 und 2009 im Auftrag des Thüringer Rechnungshofs eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung beim Studienkolleg durchgeführt und dabei auch die Aufgabenwahrnehmung des Studienkollegs seit dessen Errichtung geprüft. Der Rechnungshof hat dabei festgestellt, dass sich die von den Hochschulen gemeldeten Interessentenzahlen für die Aufnahme in das Studienkolleg und die Absolventenzahlen des Studienkollegs seit seiner
Einrichtung rückläufig entwickelten.
Während von den Hochschulen des Landes zum Sommersemester 2002 insgesamt 932 Interessenten eine Empfehlung für eine Ausbildung am Studienkolleg erhielten, waren es im Sommersemester 2007 lediglich noch 93 Interessenten – also deutlich weniger als die 135 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze. Absolvierten im Sommersemester 2004 insgesamt 106 Kollegiaten die erfolgreiche Ausbildung am Studienkolleg, waren es zum Wintersemester 2007/2008 lediglich noch 36 Kollegiaten.
Diesen 36 Kollegiaten stand aber insgesamt eine Anzahl von 3.387 ausländischen Studierenden an den Hochschulen des Landes gegenüber. Zum Wintersemester 2007/2008 konnten nur 3 Absolventen des Studienkollegs ihr Studium erfolgreich an den Hochschulen des Landes abschließen. Dagegen stiegen die Ausgaben für das Studienkolleg von 794.000 Euro im Jahre 2005 auf 849.000 Euro im Jahre 2009 an. Den offensichtlichen Bedeutungsverlust, die geringe Akzeptanz und den beschränkten Nutzen des Studienkollegs für die meisten Hochschulen des Landes hat der Rechnungshof beanstandet. Überdies hat der Rechnungshof festgestellt, dass das Studienkolleg Aufgaben und Projekte der Fachhochschule Nordhausen bzw. der Bauhaus-Universität Weimar wahrnimmt oder unterstützt. Im Einzelnen:
vom Thüringer Hochschulgesetz und der Studienkollegordnung übertragenen Aufgabenkreis damit überschreitet. Die vom Studienkolleg praktizierte Aufgabenwahrnehmung bindet Ressourcen, die jedoch nicht allen Hochschulen des Landes gleichermaßen zugute kommen.
Allein die Fachhochschule Nordhausen und – in geringerem Umfang – die Bauhaus-Universität Weimar profitieren vom Angebot des Studienkollegs. Abschließend hat der Rechnungshof dem Ministerium vorgehalten, dass es über die Aufgabenwahrnehmung des Studienkollegs nicht informiert war. Entsprechende Daten lagen dort nicht vor. Trotz steigender Ausgaben hat das Ministerium keine Erfolgskontrolle durchgeführt. Auch unterblieb seit der Errichtung des Studienkollegs im Jahre 2001 eine aufgabenkritische Überprüfung der Zielsetzung.
Der Rechnungshof hat das Ministerium wegen des Missverhältnisses von Aufwand und Nutzen aufgefordert, die Fortführung, zumindest aber die Neuausrichtung des Studienkollegs zu prüfen. Das Ministerium hat in den Vorbemerkungen zu seiner Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung erwidert, dass das Staatliche Studienkolleg Thüringen seiner Aufgabe – Erhöhung der Anzahl der ausländischen Studierenden am Studienstandort Deutschland – gerecht werde.
Es stelle den Hochschulen qualifizierte Studienbewerber aus dem Ausland zur Verfügung, die über die Fähigkeit verfügen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Studium erfolgreich absolvieren zu können. Aufgabe des Staatlichen Studienkollegs sei es hingegen nicht, den erfolgreichen Abschluss an einer Hochschule zu gewährleisten. Insofern werde vom Ministerium auch künftig die Frage des späteren Studienabschlusses nicht in eine Erfolgskontrolle beim Studienkolleg einbezogen werden.
Zur rückläufigen Nachfrage ausländischer Studienbewerber hinsichtlich eines Studienkollegplatzes hat das Ministerium ausgeführt, dass die Aufnahme der Kollegiaten ohnehin durch Aufnahmekapazitäten der Einrichtung begrenzt sei. Die vorhandenen Kapazitäten seien dabei in der Vergangenheit – mit Ausnahme des Jahres 2007 – regelmäßig vollständig ausgelastet gewesen. Die Übernahme von zusätzlichen Aufgabenfeldern durch das Studienkolleg entspräche durchaus dessen Zielsetzung und begegne keinen Bedenken. Allen Hochschulen sei gleichermaßen eine Beteiligung des Studienkollegs an Auslandsprojekten unterbreitet worden, jedoch hätten bislang nur die Fachhochschule Nordhausen und die Bauhaus-Universität Weimar dieses Angebot angenommen. Im Übrigen würden die Kosten für die Vorbereitungskurse und Aufnahmeprüfungen der potentiellen Kollegiaten im Ausland von den ausländischen Kooperationspartnern getragen.
Die Vorbereitung von möglichen Studienbewerbern im Ausland sei rechtlich nicht geregelt; das Ministerium werde aber noch Überlegungen anstellen, inwieweit die Studienkollegordnung ergänzt werden müsse. Die Kritik, dass eine Erfolgskontrolle der Tätigkeit des Studienkollegs unterlassen worden sei, bezeichnete das Ministerium als berechtigt. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Ministerium und Studienkolleg solle künftig intensiviert werden. Insbesondere solle hinsichtlich der Aktivitäten des Studienkollegs sowie der Anzahl von Studienkollegiaten eine geeignete Form der Datenübermittlung (z. B. Jahresbericht) eingeführt werden.
Allerdings sei aus datenschutzrechtlichen Gründen die fehlende Datenerhebung zum Werdegang der Absolventen des Studienkollegs nicht möglich. Auf der Grundlage der amtlichen Hochschulstatistik seien Aussagen zur späteren Immatrikulation von Studienkollegabsolventen an den Hochschulen nur ungenau zu treffen. Eine individualisierte Studienverlaufsbetrachtung könne nicht erfolgen. In seiner Stellungnahme zum Bemerkungsbeitrag hat das Ministerium hinsichtlich des vom Rechnungshof aufgezeigten Nachfragerückgangs ergänzend ausgeführt, dass allein die statistische Bewertung keine Rückschlüsse auf einen "offensichtlichen Bedeutungsverlust" bzw. einen "beschränkten Nutzen" zulassen würde.
Der Vergleich der Absolventenzahlen des Studienkollegs eines Semesters mit der Gesamtzahl der ausländischen Studierenden insgesamt gäbe ebenfalls nur ein "verzerrtes Bild" ab. Das Ministerium hat überdies in seiner Stellungnahme zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben dargestellt, dass
Eine Beteiligung des Studienkollegs sei künftig nur im Rahmen von Kooperationsprojekten zwischen Thüringer Hochschulen und ausländischen Projektpartnern vorgesehen. Das Ministerium hat erneut betont, dass das Studienkolleg ein unverzichtbarer Beitrag zur Attraktivität des Studienstandorts Thüringen für ausländische Studierende sei. Die Auflösung des Studienkollegs hätte zur Folge, dass ausländische Studienbewerber in andere Bundesländer abwanderten und nach Abschluss ihres Studiums und Rückkehr in ihr Heimatland nicht als "Werbeträger für den Studien- und Wissenschaftsstandort Thüringen" in Betracht kämen.
Die Argumentation des Ministeriums zur rückläufigen Nachfrage am Studienkolleg überzeugt nicht. Die Feststellungen des Rechnungshofs zur geringen Nachfrage von ausländischen Studienbewerbern und der vernachlässigbare Nutzen für die Hochschulen des Landes leiten sich nicht nur aus der statistischen Bewertung, sondern auch aus der vom Rechnungshof an den Thüringer Hochschulen durchgeführten Befragung
ab. Der Fortbestand des Studienkollegs in seiner derzeitigen Ausrichtung ist danach nicht zu rechtfertigen. Ein "unverzichtbarer Beitrag zur Attraktivität des Studienstandorts Thüringen" ist angesichts der zahlenmäßig untergeordneten Bedeutung der Absolventen des Studienkollegs als Studienbewerber an den Hochschulen des Landes nicht nachweisbar.
Ein Verbleib bzw. Übergang von Absolventen des Studienkollegs an Thüringer Hochschulen ist zudem nicht zwingend. Ebenso wenig kann der Auffassung des Ministeriums zu den zusätzlich vom Studienkolleg erschlossenen Aufgabenfeldern, die im Wesentlichen lediglich der Fachhochschule Nordhausen und der Bauhaus-Universität zugute kommen, gefolgt werden. Die zusätzlichen Aktivitäten des Studienkollegs verdeutlichen vielmehr, dass die ursprüngliche Aufgabenstellung an Bedeutung verloren hat. Das Studienkolleg hat offensichtlich neue Betätigungsfelder erschlossen, um die vorhandenen Kapazitäten auszulasten und so den Fortbestand des
Studienkollegs sicherzustellen.
Der Rechnungshof hält daran fest, dass es – nach geltenden gesetzlichen Vorgaben und der Intention seiner Errichtung – nicht Aufgabe des Studienkollegs ist, einzelne Hochschulen des Landes bei Kooperationen mit ausländischen Partnerhochschulen zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der jeweiligen Hochschule. Aus der Sicht der Finanzkontrolle dürfen die mit Landesmitteln finanzierten Aufwendungen des Studienkollegs nicht nur für die Aufgabenwahrnehmung einzelner Hochschulen eingesetzt werden.
Der Rechnungshof begrüßt die Ankündigung des Ministeriums, künftig eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Bei dieser kann auch eine Datenerfassung hinsichtlich des Werdegangs der Absolventen des Studienkollegs an den Hochschulen des Landes ohne einen Verstoß gegen Datenschutzrecht erfolgen. Auf die Zulässigkeit einer Datenerfassung nach dem Hochschulstatistikgesetz und der Thüringer Verordnung zur Erhebung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten der Hochschulen des Landes wird verwiesen.
Der Rechnungshof fordert das Ministerium auf, den Fortbestand des Staatlichen Studienkollegs kritisch zu prüfen. Ein solcher könnte allenfalls unter dem Vorbehalt einer gesetzlich geregelten und grundsätzlichen Neuausrichtung zum Nutzen aller Hochschulen des Landes in Betracht kommen.
Wer sich für den kompletten Bericht des Landesrechnungshofes interessiert - wir stellen ihn als Download bereit
Autor: nnzDas Staatliche Studienkolleg Thüringen wurde im Jahre 2001 in Nordhausen auf der Grundlage von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz44 errichtet. Es hat die Aufgabe, Studienbewerber mit einer im Ausland erworbenen Schulbildung auf das Hochschulstudium vorzubereiten. Neben der für die Studienaufnahme erforderlichen Sprachfertigkeit soll den ausländischen Bewerbern der Wissensstand – bezogen auf den jeweiligen späteren Studienschwerpunkt – in einem vergleichbaren Niveau zu deutschen Studienanfängern vermittelt werden. Die Einrichtung wurde organisatorisch der Fachhochschule Nordhausen zugeordnet
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Gera hat in den Jahren 2008 und 2009 im Auftrag des Thüringer Rechnungshofs eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung beim Studienkolleg durchgeführt und dabei auch die Aufgabenwahrnehmung des Studienkollegs seit dessen Errichtung geprüft. Der Rechnungshof hat dabei festgestellt, dass sich die von den Hochschulen gemeldeten Interessentenzahlen für die Aufnahme in das Studienkolleg und die Absolventenzahlen des Studienkollegs seit seiner
Einrichtung rückläufig entwickelten.
Während von den Hochschulen des Landes zum Sommersemester 2002 insgesamt 932 Interessenten eine Empfehlung für eine Ausbildung am Studienkolleg erhielten, waren es im Sommersemester 2007 lediglich noch 93 Interessenten – also deutlich weniger als die 135 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze. Absolvierten im Sommersemester 2004 insgesamt 106 Kollegiaten die erfolgreiche Ausbildung am Studienkolleg, waren es zum Wintersemester 2007/2008 lediglich noch 36 Kollegiaten.
Diesen 36 Kollegiaten stand aber insgesamt eine Anzahl von 3.387 ausländischen Studierenden an den Hochschulen des Landes gegenüber. Zum Wintersemester 2007/2008 konnten nur 3 Absolventen des Studienkollegs ihr Studium erfolgreich an den Hochschulen des Landes abschließen. Dagegen stiegen die Ausgaben für das Studienkolleg von 794.000 Euro im Jahre 2005 auf 849.000 Euro im Jahre 2009 an. Den offensichtlichen Bedeutungsverlust, die geringe Akzeptanz und den beschränkten Nutzen des Studienkollegs für die meisten Hochschulen des Landes hat der Rechnungshof beanstandet. Überdies hat der Rechnungshof festgestellt, dass das Studienkolleg Aufgaben und Projekte der Fachhochschule Nordhausen bzw. der Bauhaus-Universität Weimar wahrnimmt oder unterstützt. Im Einzelnen:
- Studienbegleitender Deutschunterricht für an der Fachhochschule Nordhausen immatrikulierte ausländische Studierende,
- Sonderlehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife für deutsche Aussiedler (Schüler),
- Weiterbildung im Fach Deutsch von jungen Akademikern mit Migrationshintergrund (Aussiedler) und
- Deutschkurse für Anfänger sowie Aufnahmetests für das Studienkolleg an den Partneruniversitäten der Hochschulen in China und Vietnam sowie Organisation der Einreise der Kollegiaten nach Deutschland.
vom Thüringer Hochschulgesetz und der Studienkollegordnung übertragenen Aufgabenkreis damit überschreitet. Die vom Studienkolleg praktizierte Aufgabenwahrnehmung bindet Ressourcen, die jedoch nicht allen Hochschulen des Landes gleichermaßen zugute kommen.
Allein die Fachhochschule Nordhausen und – in geringerem Umfang – die Bauhaus-Universität Weimar profitieren vom Angebot des Studienkollegs. Abschließend hat der Rechnungshof dem Ministerium vorgehalten, dass es über die Aufgabenwahrnehmung des Studienkollegs nicht informiert war. Entsprechende Daten lagen dort nicht vor. Trotz steigender Ausgaben hat das Ministerium keine Erfolgskontrolle durchgeführt. Auch unterblieb seit der Errichtung des Studienkollegs im Jahre 2001 eine aufgabenkritische Überprüfung der Zielsetzung.
Der Rechnungshof hat das Ministerium wegen des Missverhältnisses von Aufwand und Nutzen aufgefordert, die Fortführung, zumindest aber die Neuausrichtung des Studienkollegs zu prüfen. Das Ministerium hat in den Vorbemerkungen zu seiner Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung erwidert, dass das Staatliche Studienkolleg Thüringen seiner Aufgabe – Erhöhung der Anzahl der ausländischen Studierenden am Studienstandort Deutschland – gerecht werde.
Es stelle den Hochschulen qualifizierte Studienbewerber aus dem Ausland zur Verfügung, die über die Fähigkeit verfügen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Studium erfolgreich absolvieren zu können. Aufgabe des Staatlichen Studienkollegs sei es hingegen nicht, den erfolgreichen Abschluss an einer Hochschule zu gewährleisten. Insofern werde vom Ministerium auch künftig die Frage des späteren Studienabschlusses nicht in eine Erfolgskontrolle beim Studienkolleg einbezogen werden.
Zur rückläufigen Nachfrage ausländischer Studienbewerber hinsichtlich eines Studienkollegplatzes hat das Ministerium ausgeführt, dass die Aufnahme der Kollegiaten ohnehin durch Aufnahmekapazitäten der Einrichtung begrenzt sei. Die vorhandenen Kapazitäten seien dabei in der Vergangenheit – mit Ausnahme des Jahres 2007 – regelmäßig vollständig ausgelastet gewesen. Die Übernahme von zusätzlichen Aufgabenfeldern durch das Studienkolleg entspräche durchaus dessen Zielsetzung und begegne keinen Bedenken. Allen Hochschulen sei gleichermaßen eine Beteiligung des Studienkollegs an Auslandsprojekten unterbreitet worden, jedoch hätten bislang nur die Fachhochschule Nordhausen und die Bauhaus-Universität Weimar dieses Angebot angenommen. Im Übrigen würden die Kosten für die Vorbereitungskurse und Aufnahmeprüfungen der potentiellen Kollegiaten im Ausland von den ausländischen Kooperationspartnern getragen.
Die Vorbereitung von möglichen Studienbewerbern im Ausland sei rechtlich nicht geregelt; das Ministerium werde aber noch Überlegungen anstellen, inwieweit die Studienkollegordnung ergänzt werden müsse. Die Kritik, dass eine Erfolgskontrolle der Tätigkeit des Studienkollegs unterlassen worden sei, bezeichnete das Ministerium als berechtigt. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Ministerium und Studienkolleg solle künftig intensiviert werden. Insbesondere solle hinsichtlich der Aktivitäten des Studienkollegs sowie der Anzahl von Studienkollegiaten eine geeignete Form der Datenübermittlung (z. B. Jahresbericht) eingeführt werden.
Allerdings sei aus datenschutzrechtlichen Gründen die fehlende Datenerhebung zum Werdegang der Absolventen des Studienkollegs nicht möglich. Auf der Grundlage der amtlichen Hochschulstatistik seien Aussagen zur späteren Immatrikulation von Studienkollegabsolventen an den Hochschulen nur ungenau zu treffen. Eine individualisierte Studienverlaufsbetrachtung könne nicht erfolgen. In seiner Stellungnahme zum Bemerkungsbeitrag hat das Ministerium hinsichtlich des vom Rechnungshof aufgezeigten Nachfragerückgangs ergänzend ausgeführt, dass allein die statistische Bewertung keine Rückschlüsse auf einen "offensichtlichen Bedeutungsverlust" bzw. einen "beschränkten Nutzen" zulassen würde.
Der Vergleich der Absolventenzahlen des Studienkollegs eines Semesters mit der Gesamtzahl der ausländischen Studierenden insgesamt gäbe ebenfalls nur ein "verzerrtes Bild" ab. Das Ministerium hat überdies in seiner Stellungnahme zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben dargestellt, dass
- es sich bei dem studienbegleitenden Deutschunterricht für ausländische Studierende der Fachhochschule Nordhausen nur um Einzelfälle handele und die Änderung der Studienkollegordnung oder die
- anderweitige Durchführung des Deutschunterrichts geprüft werde,
- die Sonderlehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife für deutsche Aussiedler (Schüler) wegen des zurückgegangenen Bedarfs voraussichtlich im Herbst 2010 zum letzten Mal stattfänden,
- die Weiterbildung von jungen Akademikern mit Migrationshintergrund (Aussiedler) im Fach Deutsch durch die Lehrkräfte des Studienkollegs lediglich im Rahmen einer Nebentätigkeit im Bereich der Weiterbildung durchgeführt werde und Deutschkurse für Anfänger im Ausland nicht durch das Studienkolleg selbst, sondern durch dritte, private Bildungsträger angeboten und lediglich die Aufnahmetests für das Studienkolleg an den Partneruniversitäten in China und Vietnam vom Studienkolleg durchgeführt
- würden.
Eine Beteiligung des Studienkollegs sei künftig nur im Rahmen von Kooperationsprojekten zwischen Thüringer Hochschulen und ausländischen Projektpartnern vorgesehen. Das Ministerium hat erneut betont, dass das Studienkolleg ein unverzichtbarer Beitrag zur Attraktivität des Studienstandorts Thüringen für ausländische Studierende sei. Die Auflösung des Studienkollegs hätte zur Folge, dass ausländische Studienbewerber in andere Bundesländer abwanderten und nach Abschluss ihres Studiums und Rückkehr in ihr Heimatland nicht als "Werbeträger für den Studien- und Wissenschaftsstandort Thüringen" in Betracht kämen.
Die Argumentation des Ministeriums zur rückläufigen Nachfrage am Studienkolleg überzeugt nicht. Die Feststellungen des Rechnungshofs zur geringen Nachfrage von ausländischen Studienbewerbern und der vernachlässigbare Nutzen für die Hochschulen des Landes leiten sich nicht nur aus der statistischen Bewertung, sondern auch aus der vom Rechnungshof an den Thüringer Hochschulen durchgeführten Befragung
ab. Der Fortbestand des Studienkollegs in seiner derzeitigen Ausrichtung ist danach nicht zu rechtfertigen. Ein "unverzichtbarer Beitrag zur Attraktivität des Studienstandorts Thüringen" ist angesichts der zahlenmäßig untergeordneten Bedeutung der Absolventen des Studienkollegs als Studienbewerber an den Hochschulen des Landes nicht nachweisbar.
Ein Verbleib bzw. Übergang von Absolventen des Studienkollegs an Thüringer Hochschulen ist zudem nicht zwingend. Ebenso wenig kann der Auffassung des Ministeriums zu den zusätzlich vom Studienkolleg erschlossenen Aufgabenfeldern, die im Wesentlichen lediglich der Fachhochschule Nordhausen und der Bauhaus-Universität zugute kommen, gefolgt werden. Die zusätzlichen Aktivitäten des Studienkollegs verdeutlichen vielmehr, dass die ursprüngliche Aufgabenstellung an Bedeutung verloren hat. Das Studienkolleg hat offensichtlich neue Betätigungsfelder erschlossen, um die vorhandenen Kapazitäten auszulasten und so den Fortbestand des
Studienkollegs sicherzustellen.
Der Rechnungshof hält daran fest, dass es – nach geltenden gesetzlichen Vorgaben und der Intention seiner Errichtung – nicht Aufgabe des Studienkollegs ist, einzelne Hochschulen des Landes bei Kooperationen mit ausländischen Partnerhochschulen zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der jeweiligen Hochschule. Aus der Sicht der Finanzkontrolle dürfen die mit Landesmitteln finanzierten Aufwendungen des Studienkollegs nicht nur für die Aufgabenwahrnehmung einzelner Hochschulen eingesetzt werden.
Der Rechnungshof begrüßt die Ankündigung des Ministeriums, künftig eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Bei dieser kann auch eine Datenerfassung hinsichtlich des Werdegangs der Absolventen des Studienkollegs an den Hochschulen des Landes ohne einen Verstoß gegen Datenschutzrecht erfolgen. Auf die Zulässigkeit einer Datenerfassung nach dem Hochschulstatistikgesetz und der Thüringer Verordnung zur Erhebung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten der Hochschulen des Landes wird verwiesen.
Der Rechnungshof fordert das Ministerium auf, den Fortbestand des Staatlichen Studienkollegs kritisch zu prüfen. Ein solcher könnte allenfalls unter dem Vorbehalt einer gesetzlich geregelten und grundsätzlichen Neuausrichtung zum Nutzen aller Hochschulen des Landes in Betracht kommen.
Wer sich für den kompletten Bericht des Landesrechnungshofes interessiert - wir stellen ihn als Download bereit
Downloads:
- Der gesamte Bericht (1.063 kByte)

