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Statement vom Jobcenter

Probleme werden mehr

Donnerstag, 21. September 2017, 09:48 Uhr
Vor einer Woche hatte die nnz über die Situation des Herrn S. aus Appenrode berichtet. Am Ende des Beitrages wurde formuliert, dass es in dieser Woche ein Treffen im Nordhäuser Jobcenter geben sollte. Dazu liegt der nnz nun folgendes Statement vor...

Statement des Jobcenters

Herr S. erschien zu dem Termin in Begleitung seines „Betreuers“ Herrn H.. Vorauszuschicken ist, dass im zeitlichen Zusammenhang mit dem Artikel in der nnz Herr S. die bislang noch fehlende Unterlagen nun eingereicht hatte. Von den drei vorgelegten Angeboten liegt das billigste bei 3.280,00 €.

Obschon Herrn S. und Herrn K. aus den vorausgegangenen Gesprächen im Jobcenter bereits bekannt war, dass nur 2.336,00 € bezuschusst werden können und jeder darüber hinausgehende Betrag nur als Darlehen gewährt werden könnte, möchten Herr S. und Herr H. jetzt noch einmal mit der Firma wegen eines Preisnachlasses verhandeln, was einer Bewilligung am heutigen Tag entgegenstand. Das abschließend verhandelte Angebot wollen sie in den nächsten Tagen einreichen.

Herrn S. wurde wiederum dringend die Unterstützung durch einen gerichtlich bestellten Betreuer nahegelegt, dessen Kosten auch vom Staat übernommen werden würden. Die Notwendigkeit professioneller Unterstützung verdeutlicht sich noch einmal vor dem Hintergrund, dass nunmehr auch die Heizungsanlage defekt ist und deshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Denn hier müssten wiederum drei Kostenvoranschläge beigebracht werden, bislang liegt jedoch kein einziges vor.

Ohne einen Berufsbetreuer droht deshalb eine ähnliche Situation mit unnötigen Verzögerungen einzutreten wie bei der Reparatur der Elektroanlage, was angesichts der sinkenden Temperaturen und der aufgrund der hohen Nachfrage knappen Verfügbarkeit von Heizungsfirmen fatale Folgen für die Wohnsituation von Herrn S. haben könnte. Herr S. lehnte die Bestellung eines staatlichen Betreuers jedoch nach wie vor ab. Herr H. will stattdessen den „Knebel-Betreuungsvertrag“ den rechtlichen Standards anpassen, zwischenzeitlich habe er Herrn S. auch seine ec-Karte zurückgegeben.

Herrn S. wurde ferner die Wahrnehmung eines Termins bei der Schuldnerberatung nahegelegt, welchen das Jobcenter für ihn nochmals organisieren wird. Eine bereits vor einiger Zeit vom Jobcenter initiierte Schuldnerberatung hatte Herr S. vorzeitig abgebrochen. Angebote des Jobcenters, in Ansehung der desolaten finanziellen Situation zur Verbesserung der Einkommenslage an Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung teilzunehmen, lehnte Herr. S. ab.
Autor: red

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