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Sa, 12:41 Uhr
03.12.2022
Polizeibericht

Zwei mal kein Führerschein, einmal mit Drogen

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Samstag früh um 05:00 Uhr stoppte eine Streife einen Opel Zafira in derWebertraße in Nordhausen. Auf Frage und Aushändigung der erforderlichen Dokumente teilte der 36-jährige Fahrzeugführer mit, dass er keine erforderliche Fahrerlaubnis besitzt...

Dies bestätigete dann auch eine entsprechende Überprüfung. Das Fahrzeug wurde durch den Fahrzeughalter vor Ort übernommen. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Einen 32-jährigen Fahrzeugführer kontrollierten die Beamten am Freitag auch in Bleicherode. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer des PKW Ford nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Im Rahmen der Fahrtauglichkeitsprüfung stellte sich heraus, dass ein Drogenvortest positiv ausfiel. Eine gerichtsverwertbare Blutnentnahme wurde angeordnung und entnommen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Autor: red

Kommentare
Halssteckenbleib
03.12.2022, 22.21 Uhr
2x kein Führerschein..
Ach mein Gott haben wir denn heutzutage nicht ganz andere Probleme? Muss denn mant aus allem eine werweißwas für eine Story machen.Der Mensch wird schon seine Gründe haben warum er kein Lappen hat und er trotzdem gefarhren ist .
Gehard Gösebrecht
04.12.2022, 13.28 Uhr
Ja andere Probleme schon.
Doch die führenscheinlose Fahrt hat einen Haken.
Der Herr/Frau/Beides Halssteckenbleib geht um diese Uhrzeit rein zufällig über die Straße.
Dann kommt der Führerscheinlose mit seinen Fahrzeug angefahren und fährt Halssteckenbleib in den Rollstuhl.
Kein Schmerzensgeld und keine Rente sind vom vermeintlichen Unfallverursacher zu holen, da dieser die Forderungen nicht zahlen kann.
Zum Schluss muss Halssteckenbleib seine Anwalts- und Verfahrenskosten noch selbst tragen, weil ein bisschen Erspartes da ist.
Ja dann kommt Freude auf.
Aber man hat ja ganz andere Probleme...
tannhäuser
04.12.2022, 14.23 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
tannhäuser
04.12.2022, 14.58 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Verstoß gegen AGB
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