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Di, 14:45 Uhr
06.12.2022
Thüringer Finanzministerium:

500.000 Erklärungen zur Grundsteuer fehlen noch

Die Feststellungserklärung für das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder das gemischt genutzte Grundstück haben viele Erklärungspflichtige im Freistaat bereits abgegeben. Erklärungen für unbebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen allerdings nur schleppend in den Finanzämtern im Freistaat an...

„Zu jeder wirtschaftlichen Einheit in Thüringen muss auch eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten, eine verpachtete Wiese im Ort oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

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Das Finanzamt unterscheidet zwischen den Vermögensarten „Grundvermögen“ und „Vermögen der Land- und Forstwirtschaft“. Dahinter stehen die beiden Grundsteuerarten A (=agrarisch) und B (=baulich). Jedes Grundstück muss zwingend einer der beiden Vermögensarten zugeordnet werden.

Für Grundstücke in der Kategorie „Grundvermögen“ ist neben dem Hauptvordruck die Anlage „Grundstück“ auszufüllen. Für Agrarflächen ist stattdessen die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ zu verwenden.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Agrarflächen nicht nur im Eigentum von Landwirtschaftsbetrieben, sondern oftmals auch als Teilflächen im Eigentum natürlicher Personen oder von Gebietskörperschaften stehen und mitunter verpachtet werden. „Diese Flächen sind als ´Betrieb der Land- und Forstwirtschaft´ zu erklären“, sagt Taubert. Erklärungspflichtig ist nach neuem Recht immer der Eigentümer des Grund und Bodens, unabhängig davon, ob dieser die Flächen selbst land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet oder verpachtet.

Die Finanzministerin rät allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Feststellungserklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen: „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert.

Bisher sind in den Thüringer Finanzämtern 595.490 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent von den insgesamt zu erwartenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen.
Autor: red

Kommentare
Jäger53
07.12.2022, 07.37 Uhr
Grundsteuer
Die ganzen Daten kann sich doch das Finanzamt selber auch besorgen und zwar aus den Quellen woher der kleine Bürger sie sich auch besorgen soll, die stehen sogar mit auf den Anträgen und den Weltberühmten Datenschutz hat es für Ämter noch nie gegeben. Oder macht das zu viel Arbeit? Man kann dann natürlich beim arbeiten wofür man natürlich bezahlt wird nicht mehr so viel Kaffee trinken.
bleibtmalfeinineurer
07.12.2022, 08.54 Uhr
Ja, es ist mühsam,
alle Informationen zusammen zu tragen in dieses Wlater-Tool oder wo auch immer einzupflegen. Für manchen ist es ggf. technisch gar nicht möglich, selbst wenn er alle Informationen hat.

Steuerberater helfen, lassen sich das aber gut bezahlen. Ich weiß nicht, ob die Lohnsteuerhilfevereine ein entsprechendes Angebot haben.

Mein Vorkommentator hat schon Recht, allerdings glaube ich, dass es einfach ein Problem der RICHTIGEN Verknüpfung der verschiedenen Daten in den verschiedenen Behörden ist. Tatsächlich geht es ja nur um das Zusammenführen vorhandener Daten.

Daten sind in aller Regel indiziert. Der Index im Grundbuchamt wird aller Wahrscheinlichkeit nach die GB-Nr. Nach Gemarkung sein. Der Index im Finanzamt die Steuernummer, im Einwohnermeldeamt sehr wahrscheinlich einfach nur der Name und die Anschrift....uswusf....Wenn man all diese Daten verknüpfen will bleibt oft nur der Name als kleinster gemeinsamer Nenner. Dieser ist aber nicht gesichert eindeutig, so dass es bei einer maschinellen (und bei den Datenmengen ginge das wohl nur maschinell) Verarbeitung programmiert zu fehlerhaften Auswertungen kommt.

Deswegen -jedenfalls erkläre ich mir das so- wird auf denjenigen zurückgegriffen, der die tatsächlichen Verhältnisse am besten kennt ... auf den Grundstückseigentümer.

Die oben genannten Datenbanken (nichts anderes ist ein Grundbuch oder ein Melderegister) sind über Jahrzehnte gewachsen und bestanden bereits bevor es die ersten benutzbar und vernetzten Computer gab. Ich hoffe, die Behörden ergreifen die Chance, ihre Datenorganisation umzukrempeln.
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