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Do, 09:01 Uhr
02.02.2023
Isolationspflicht entfällt 

Keine Quarantäne mehr

Ab heute entfällt die Quarantänepflicht bei einer Corona-Infektion. Dies regelt die neue Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Wer in einem PCR- oder qualifizierten Schnelltest im Testzentrum positiv getestet wurde, dem wird lediglich empfohlen, sich freiwillig abzusondern...

Eines der ersten Bilder des Corona-Virus, vielfach verwendet in den letzten drei Jahren  (Foto: Robert-Koch-Institut) Eines der ersten Bilder des Corona-Virus, vielfach verwendet in den letzten drei Jahren (Foto: Robert-Koch-Institut)


Zudem sollte der beruflichen Tätigkeit wenn möglich von zuhause aus nachgegangen und Kontakte zu anderen Personen möglichst reduziert werden.

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Außerdem sind positiv Getestete verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, wenn draußen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann bzw. in geschlossenen Räumen, wenn sich dort noch andere Menschen als die eigenen Haushaltsmitglieder aufhalten. 

In bestimmten Fällen sieht die neue Corona-Verordnung Betretungs- und Tätigkeitsverbote vor. So dürfen positiv getestete Personen in ambulanten und stationären medizinischen sowie Pflegeeinrichtungen weder arbeiten noch diese betreten, beispielsweise um Angehörige zu besuchen. Gleiches gilt für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende. Ausnahmen bestehen für Sterbebegleitungen und Beschäftigte, die keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben. 

Das Gesundheitsamt informiert die Betroffenen über die Betretungs- und ggf. erforderlichen Tätigkeitsverbote, die für max. zehn Tage gelten. Sie können verkürzt werden, wenn die betroffene Person nach fünf Tagen mind. 48 Stunden symptomfrei ist oder ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

Unter https://landkreis-nordhausen.de/coronainfektion gibt es weiterhin einen Online-Fragebogen, mit dem positiv Getestete die erforderlichen Daten dem Gesundheitsamt mitteilen können. Mehr zur neuen Thüringer Corona-Verordnung unter https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung.
Autor: red

Kommentare
CardReader
02.02.2023, 10.37 Uhr
Vulnerable Gruppe
Zu den vulnerablen Gruppen gehören die Klienten/Patienten nur in den Einrichtungen bzw. in der Zeit der Betreuung. Nach Feierabend und am Wochenende können sie sich frei bewegen. Ohne Maske, ohne Mindestabstand. So wie ich, welcher einen positven Schnelltest hatte. Ich darf nicht zur Arbeit, aber mit allen zusammen im Linienbus sitzen, ins Schwimmbad, ins Kino, ins Fußballstadion, usw....
Wer so etwas mit unsgesundem Menschenverstand beschließt, kann nicht auf den gesunden Menschenverstand, den Po zu Hause zu lassen bei einer Erkrankung, hoffen.
76er
02.02.2023, 13.14 Uhr
@CardReader positiv dann Maskenpflicht
Ist doch in der Verordnung klar geregelt, ist man positiv soll man sich freiwillig absondern, wenn möglich seiner beruflichen Tätigkeit von zu Hause ausgehen. Ist dieses nicht möglich oder muss man als positiv getester doch unterwegs sein, gilt die Maskenpflicht.
Bei Krankheitssymptomen kann man sich regulär krankschreiben lassen.


Zitat aus der NNZ : Außerdem sind positiv Getestete verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, wenn draußen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann bzw. in geschlossenen Räumen, wenn sich dort noch andere Menschen als die eigenen Haushaltsmitglieder aufhalten.

In bestimmten Fällen sieht die neue Corona-Verordnung Betretungs- und Tätigkeitsverbote vor. So dürfen positiv getestete Personen in ambulanten und stationären medizinischen sowie Pflegeeinrichtungen weder arbeiten noch diese betreten
coreolius
02.02.2023, 14.38 Uhr
Wie lange denn noch?
Es wäre fraglich, inwieweit sich Maßnahmen, die seit Monaten sich erst de facto, dann viel später politisch als unhaltbar erwiesen haben, von Restproklamisten beworben werden sollten.

Schließlich agiert eine NNZ nicht im luftleeren Raum, sondern wird auch einnahmenspezifisch agieren mögen?

Diese Aussage wird keine Anklage, oder Behauptung darstellen. Lediglich eine Adaption auf das aktuelle "finden" und "meinen".

Vielleicht ist es noch nicht zu spät,
den eigenen Verstand zu benutzen
und zu erkennen, dass viele Menschen, ich gehöre dazu, einer unglaublichen Täuschung aufgesessen sind.

Auch wenn ich bei Ihnen im Keller wieder das Licht wieder anschalte:
Corona ist vorbei!

Handwerker-Staubmasken,
aka FFP2, freiwillig in der Öffentlichkeit zu tragen,
und ja, wir machen das freiwillig!
Ist nicht der Ausfluss einer informierten und selbstbestimmten Demokratie.

Gegenwärtig haben alle ein anderes Problem. Denn Öl in ein Feuer zu gießen,
kann keine Lösung sein.

Vielen Dank für die Nachzügler und Kriegstreiber, die einen Schleier der Vernebelung und des Vergessens hinter sich herzuziehen gedenken.

Karma is a bitch!

Bitte benutzen Sie Ihren Verstand.
Helena2015
02.02.2023, 15.48 Uhr
Wie merkt man …
… ohne Symptome, ob man „positiv“ ist.

Es gibt keine Testpflicht mehr, also testet sich auch Niemand, der sich nicht krank fühlt.

Irgendwie alles komisch nach 2 Jahren Impfungen und Testpflicht.

Ist ähnlich wie beim Vorgehen im Ukrainekrieg … die Politik will Frieden und liefert immer mehr schwere Waffen!

Alles nur noch unlogisch!
Trüffelschokolade
02.02.2023, 20.45 Uhr
Verantwortung
Wenigstens Menschen, die mit Risikogruppen zusammen leben/arbeiten/Kontakt haben, sei es privat oder beispielsweise in Gesundheitsberufen, werden sich hoffentlich weiterhin regelmäßig testen. Alles Andere wäre verantwortungslos.
_______________________________________________________________________
Anm. d. Red.: Wow, was für ein Statement!
grobschmied56
02.02.2023, 21.24 Uhr
Nach und nach zeigt sich ...
... daß ein großer Teil der vielgelobten 'Maßnahmen' Quatsch mit Soße war.
Der von mir oft genug verspottete Minister für Panik und Volksaufklärung hat jetzt immerhin offiziell zugegeben, daß Schulschließungen komplett überflüssig waren und mehr Schaden als Nutzen erbrachten.
Mal sehen, ob sich noch ein paar Polit-Darsteller dazu durchringen können, zumindest ein wenig Selbstkritik zu üben und zuzugeben, daß Maskenball, 'Alles dicht machen' und Verteuflung von Impfverweigerern und anderer Budenzauber genau so sinnlos bis schädlich gewesen sind.
Die meisten Maßnahmen-Befürworter und Hexenjäger werden sich vermutlich elegant und geschmeidig wegducken und mal wieder mit 'Befehlsnotstand' und 'Mangel an Daten' herausreden. Den Mangel an Daten übrigens, den die Politik selbst weitgehend verursacht hat.
An diesem 'Mangel' wird sich auch nichts ändern, so lange hier Politiker das Sagen haben, die schon die einfache Frage nach geographischer Herkunft oder dem Vornamen als 'ganz schlimmen Rassismus' empfinden.
Was ist schlimm daran, Niederländer zu sein?
Seit wann ist Karl-Heinz eine Rasse?
Peter Lustig
02.02.2023, 22.23 Uhr
Nach und nach zeigt sich,
dass Überflieger, die sich nach eigenem Bekunden vor ihrer Meinungswende Impfcoktails aus verschiedenen Vakzinen reingezogen haben (ich suche das gerne noch mal heraus) viel öfter für öffentliche Ämter kandidieren sollten. Wozu brauch es Gesundheitsminister oder Pandemieexperten, wenn wir solche dem Wetterfähnchen angepassten Fachkräfte haben. Was ist nun der Unterschied zwischen Lauterbach und denen, die Impfungen mit unterschiedlichen Vakzinen hinterher gehechelt sind und heute das Gegenteil behaupten? Ich denke, der Unterschied ist, Lauterbach hat wenigstens soviel Schneid, dass er Fehler zugibt.

Im Übrigen geht es hier wohl um eine Entscheidung des Landkreises, wie er Dinge handhabt. Um Lauterbach geht es im Artikel doch gar nicht. Um Schulen übrigens auch nicht. Der Landkreis macht nur das, was gängige Praxis ist. Es hat sich abgeschwächt und darauf muss reagiert werden. Das haben die wirklichen Pandemie-Experten auch so vorausgesagt und durch die Schutzmaßnahmen kam dieser Knickpunkt früher und das Leid wurde verringert.
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