Do, 11:08 Uhr
10.10.2024
Zahlen und Fakten
Stetig steigende Zahlen
Rund 522 700 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2023 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Darunter waren etwa 27 500 Personen aus der Ukraine. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl...
Asyl (Symbolbild) (Foto: Gerd Altmann auf Pixabay)
... der Leistungsbezieherinnen und -bezieher gegenüber 2022 um rund 8 % oder 36 600 Personen. Damit setzte sich der Aufwärtstrend aus dem Vorjahr (+22 % im Jahr 2022 gegenüber 2021) fort.
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG.
Leistungen in besonderen Fällen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhielten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhielten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.
66 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2023 waren männlich und 34 % weiblich. 28 % waren minderjährig, 70 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (49 %), 31 % stammten aus Europa und 15 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien und die Türkei mit jeweils 15 % aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (11 %) und der Irak (8 %). 5 % aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2023 stammten aus der Ukraine.
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst nach wie vor Leistungen nach dem AsylbLG.
Rund 274 500 Empfängerinnen und Empfänger besonderer Asylbewerberleistungen
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie – nach § 2 AsylbLG – Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2023 erhielten rund 274 500 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13 000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Autor: psgAsyl (Symbolbild) (Foto: Gerd Altmann auf Pixabay)
... der Leistungsbezieherinnen und -bezieher gegenüber 2022 um rund 8 % oder 36 600 Personen. Damit setzte sich der Aufwärtstrend aus dem Vorjahr (+22 % im Jahr 2022 gegenüber 2021) fort.
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG.
Leistungen in besonderen Fällen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhielten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhielten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.
66 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2023 waren männlich und 34 % weiblich. 28 % waren minderjährig, 70 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (49 %), 31 % stammten aus Europa und 15 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien und die Türkei mit jeweils 15 % aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (11 %) und der Irak (8 %). 5 % aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2023 stammten aus der Ukraine.
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst nach wie vor Leistungen nach dem AsylbLG.
Rund 274 500 Empfängerinnen und Empfänger besonderer Asylbewerberleistungen
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie – nach § 2 AsylbLG – Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2023 erhielten rund 274 500 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13 000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Kommentare
roni
10.10.2024, 11.55 Uhr
Ausgaben
die vom Steuerzahler erstmal erwirtschaftet werden müssen.
Wenn hier nicht schnellstmöglich reagiert wird, sehe ich schwarz,
Das Fass ist übervoll und die Kassen leer.
Wenn hier nicht schnellstmöglich reagiert wird, sehe ich schwarz,
Das Fass ist übervoll und die Kassen leer.
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DonaldT
10.10.2024, 12.01 Uhr
Leistungen nach dem Asylgesetz
Warum beziehen Fachkräfte Leistungen aus Steuergeld?
Wo sie doch durch Arbeit zu Steuern, Rentensicherung usw.,usw. beitragen sollen?
Was läuft hier immer noch schief? Und warum?
Wo sie doch durch Arbeit zu Steuern, Rentensicherung usw.,usw. beitragen sollen?
Was läuft hier immer noch schief? Und warum?
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Ecki58
10.10.2024, 18.35 Uhr
Ein ähnliches Thema wie kürzlich
Wer will arbeiten? Wer kann arbeiten?
Natürlich ist es wahnsinnig schlimm was dort in deren Heimat passiert. Darüber braucht man nicht diskutieren. Aber wenn die Leute in arbeitsfähigen alter sind und bekommen schon schnell Wohnungen und deren nötige Einrichtung was sich manch deutscher nicht leisten kann, dann können auch die Asylbewerber arbeiten und müssen sich nicht auf unsere Kosten hier aushalten lassen. Die Belastungen finanzieller Art die entstehen werden fast täglich immer höher. Wie lange kann das ein ohnehin schon maroder Staat wie Deutschland noch aushalten?
Unterkünfte die extra für Asylbewerber durch das Landratsamt teuer erworben wurden sind stehen schon wieder unbewohnt jahrelang Rum.
Nun warte ich mal ab ob mein Kommentar wieder deaktiviert wird. Ansonsten wünsche ich allen Lesern einen schönen Abend.
Natürlich ist es wahnsinnig schlimm was dort in deren Heimat passiert. Darüber braucht man nicht diskutieren. Aber wenn die Leute in arbeitsfähigen alter sind und bekommen schon schnell Wohnungen und deren nötige Einrichtung was sich manch deutscher nicht leisten kann, dann können auch die Asylbewerber arbeiten und müssen sich nicht auf unsere Kosten hier aushalten lassen. Die Belastungen finanzieller Art die entstehen werden fast täglich immer höher. Wie lange kann das ein ohnehin schon maroder Staat wie Deutschland noch aushalten?
Unterkünfte die extra für Asylbewerber durch das Landratsamt teuer erworben wurden sind stehen schon wieder unbewohnt jahrelang Rum.
Nun warte ich mal ab ob mein Kommentar wieder deaktiviert wird. Ansonsten wünsche ich allen Lesern einen schönen Abend.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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