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Do, 13:20 Uhr
14.11.2024
AfD will Täter bestrafen

"Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen nur mit der AfD"

Der Thüringer Landtag behandelte heute den Antrag der AfD-Fraktion auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses. Um ihr Ziel durchzusetzen, würden die Alternativen auch ihren Antrag mit dem des BSW zusammenlegen...

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Dieser hat zum Ziel, aufzuklären und festzustellen, inwiefern die Landesregierung, ihre Minister und die ihnen nachgeordneten Behörden für das Unrecht und das Leid verantwortlich sind, das durch eine falsche Maßnahmen- und Einschränkungspolitik in Thüringen verursacht wurde.

Wiebke Muhsal, Sprecherin der AfD-Fraktion für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts, unterstreicht:

„Nur mit der AfD wird es eine ehrliche und konsequente Aufarbeitung geben. Wir wollen erreichen, dass die Kritiker der Corona-Maßnahmen rehabilitiert werden, die Opfer – soweit es geht – Genugtuung erhalten, die Täter bestraft werden und jedem neuen Machtmissbrauch der Regierung vorgebeugt wird. Der Antragstext des BSW hingegen ist sehr weich und hat nicht zum Ziel, das Handeln der Landesregierung kritisch zu beleuchten.

Auch wenn wir unseren Antrag für den Geeigneteren halten, werden wir uns einer Zusammenlegung beider Anträge nicht entgegenstellen.“
Autor: red

Kommentare
Alex Gösel
14.11.2024, 13.48 Uhr
Lustig!
Es ist schon sehr ulkig, wenn man von einer verurteilten Betrügerin und Juristin(!) sowas liest. Dies beweist doch wieder nur, dass die AfD keine wählbare Alternative ist, oder?

Als was arbeitet die Frau eigentlich? Soweit ich weiß wäre sie selbst als Rechtsanwältin nicht mehr tragbar, oder?

Nebenbei: Es ist wohl ein Verbotsantrag gegen die AfD auf dem Weg. Mal schauen, was da passiert!
Hallogemeinde
14.11.2024, 14.55 Uhr
völlig egal...
wer den Artikel verfasst hat. Es ist wichtig dass die Corona Themen aufgearbeitet werden und ich finde es schon komisch, dass dies "angeblich" nur das Interesse der AFD sein soll. Es kann uns jederzeit eine vergleichbare Situation ereilen und da wollen auch Sie, Herr Gösel, bestimmt nicht die gleichen Fehler wie zu Coronazeiten, oder? Und dass auch bei diesem Thema kriminelle Machenschaften von einigen Amtsträgern am Werk waren, ist wohl unumstritten. Alles nachzulesen und auch teilweise schon bewiesen. Nur bestraft wurde bisher niemand.
Alex Gösel
14.11.2024, 16.21 Uhr
Sehr lustig!
Da ich direkt angesprochen wurde, möchte ich auch direkt antworten:

Das eigentlich "Verbrechen" war doch die Maskenpflicht, als es nur unzureichend Masken gab, oder? Zumal man dazu sagen muss wer waren denn die Profiteure der Maskenpflicht? Wirtschaftsbosse und ihre Handlanger in der Politik, oder? Und ich möchte doch zu gern mal wissen, wieviele AfDler oder mit der AfD verknüpfte Personen und Firmen von und durch Corona profitiert haben! Da würden manche mit ziemlicher Sicherheit staunen, oder?

Aber was soll man auch anderes erwarten von einer im Kern faschistischen Wirtschaftspartei und ihrer Wirtschaftshandlanger?

Übrigens faschistisch: Ist dies nicht gegen die Verfassung/Grundgesetz und müsste diese Partei nicht allein schon deswegen verboten werden? - Ich frage für einen Freund...
Lautaro
14.11.2024, 16.26 Uhr
Es ist wohl ein Verbotsantrag gegen die AfD auf dem Weg......?
Eigentlich mag ich die Burschis und Girlies der AfD nicht sonderlich.
Aber wollen sie wirklich die Demokratie mittels juristischer Einflussnahme aushebeln ?
Als Demokrat sollten sie sich ordentlich schämen !
Flitzpiepe
14.11.2024, 20.23 Uhr
Das ist einfach nicht wahr,
dass es noch keine Gerichtsurteile zu Machenschaften z.B. bei Maskendeals gab.
Sogar eine mehrjährige Haftstrafe wurde gegenüber der Politikertochter Tandler ausgesprochen.
Aber diese Desinformation kennt man ja von der AfD...
geloescht.20241125
14.11.2024, 23.09 Uhr
Es braucht juristischer Aufarbeitung,
dringend! Wer sich tatsächlich gern in seinen Grundrechten hat einschränken lassen, zum Teil ohne wirksame Grundlage, der soll zufrieden damit leben und schweigen. Oder er soll sich einfach mal belesen zu den Themen Gewaltenteilung, Gesetzesvorbehalt und Grundrechte.
diskobolos
15.11.2024, 14.30 Uhr
Wenn Sie das glauben, Held,
sollten Sie vielleicht klagen.

Aber bevor Sie dafür Geld ausgeben, sollten Sie vielleicht daran denken, dass auch Grundrechte nicht unbegrenzt gelten. Wenn sich zwei Grundrechte gegenseitig ausschließen, muss es zur Abwägung kommen.
Ossiflüsterer
15.11.2024, 16.06 Uhr
@Held
Ich spare mir mal meine üblich scharfe Replik, frage wirklich sachlich sowie inhaltlich interessiert und erläutere sogar den Hintergrund der Frage, ohne dass dies bitte als Unterstellung gewertet werden soll. Ihr seht, ich bemühe mich!


Was genau verstehen Sie unter juristischer Aufarbeitung?


Zum Hintergrund der Frage: Es wurde schließlich gegen jede Entscheidung und durch viele Instanzen geklagt. Im Ergebnis stand fest, - selbstverständlich gab es Ausnahmen und Kritik, zum Beispiel an den Urteilsbegründungen - dass die getroffenen Einscheidungen rechtlich gedeckt und geboten waren. Wie soll da eine weitere "juristische Aufarbeitung" aussehen? Solange an der Unabhängigkeit der Gerichte rumwerkeln, bis eine entsprechende Gruppe zufrieden ist? Die Justiz, der AFD und BSW genehm, wie sie es sich in Diktaturen und illiberalen Demokratien abschauen, solange gängeln, bis das Ergebnis der eigenen Lobby genehm ist? Und auf welcher Grundlage, wenn die entsprechenden Instanzen angerufen und die Entscheidungen bereits geprüft wurden?
Kobold2
15.11.2024, 19.37 Uhr
Gern,
hat sich sicher niemand einschränken lassen. Schon dieser Unterton lässt den Willen auf eine sachliche Diskussion vermissen. Einfachste Regeln um eine Verbreitung und Ansteckung einzudämmen, waren nach dem jeweiligen Kenntnisstand, denn parallel gab es ja auch eine Lern und Erkenntniskurve, sicher nicht verkehrt. Wenn manchmal auch etwas Aktionismus mit schwamm. Andere Länder waren da viel restriktiver. Fachliche Kompetenz sehe ich bei der AFD und nicht, aber denn Willen Stimmung zu machen, den Eindruck zu erwecken dem einfach(denkenden)en Menschen zu helfen und die Gesellschaft weiter zu spalten. Hauptsache, man ist dagegen, egal vor welche Wand man rennt.
grobschmied56
15.11.2024, 19.40 Uhr
Aufarbeitung ist notwendig! ...
... Es sollte tatsächlich in jedem einzelnen Fall gefragt werden, ob es notwendig war, ein paar Jugendliche, die sich in einem Park getroffen hatten, mit einem Streifenwagen zu verfolgen. Ob es angemessen war, einen Mann, der auf einer Parkbank allein saß und in einem Buch las oder eine Rentnerin, die im einsamen Eckchen einer Fußgängerzone einen Schluck Kaffee aus einem Becher nahm zu ansehnlichen Geldstrafen zu verknacken!

Das in einem Land, in dem man Gewalttäter frei herumlaufen läßt, weil Termine überschritten wurden oder weil eine Sachbearbeiterin feststellt, daß man den Gewalttätigen nicht nach Libyen zurück schicken könne, weil es keine Linienflüge dorthin gibt.

Unrecht muß als Unrecht behandelt werden. Die gewohnheitsmäßige Anwendung, auch über Jahre hinweg darf kein Argument zu seiner Entschuldigung sein.

Für alle, die sich für verbale Entgleisungen von Polit-Darstellern während der sogenannten 'Pandemie' interessieren:

#ich-habe-mitgemacht

auch unter nachdenkseiten und anderen...
geloescht.20241125
15.11.2024, 19.58 Uhr
diskobolus und Ossiflüsterer,
Ihre Meinung steht Ihnen frei. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass "das" unter Juristen auf anderer Ebene betrachtet und diskutiert wird. Meine persönliche und juristische Auffassung BRENNT für eine schnellstmögliche Aufarbeitung dessen, was ich mit Blick auf den Stellenwert unserer Verfassung niemals für möglich gehalten hätte.
Ossiflüsterer
15.11.2024, 22.52 Uhr
Ich brenne für Hirn
Lieber Held,
selbstverständlich steht mir meine Meinung frei und die Ihre bleibt Ihnen unbenommen. Unter uns beiden Volljuristinnen muss Ihnen dann aber schon mal ganz vertraulich mitteilen, dass ich meine Sachlichkeit zwar beibehalte, und trotzdem zu dem Schluss komme muss, dass Sie scheinbar einfach mal so vor sich hinblubbern wollen, ohne geringste Ahnung von der Materie zu haben.

ALLE Rechtsgänge wurden beschritten und alle Instanzen haben die Rechtmäßigkeit der damaligen Einschränkungen sowie, dass diese im Einklang mit unserer Verfassung stehen, festgestellt. Was bleibt, ist allenfalls eine politische Aufarbeitung. Und in manchen Fällen vielleicht die Empfehlung, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die damaligen Traumatisierungen zu lösen.

Stehe Ihnen jederzeit rechtsberatend zur Seite und helfe immer gerne,


Ihr Ossiflüsterer
Fönix
16.11.2024, 11.13 Uhr
Das hier der Judikative formaljuristisch
keine gravierenden Fehler nachgewiesen werden können mag ja richtig sein. Aber die Legislative ist gerade in so einer Situation verantwortlich für die Eignung der bestehenden und neu formulierten Gesetze. Und da zählt für mich in erster Linie immer das Ergebnis des jeweiligen Handelns. Und da habe ich gerade in Zusammenhang mit CORONA viele Fragen. Eine kleine Auswahl:

Wieso hat dieses System zugelassen, dass in einer solchen Situation offensichtlich politisch geführte Institutionen allein entscheiden und ausgewiesene Experten wie der Hallenser Kekule` massiv ausgegrenzt und darüber hinaus in ihrer beruflichen Situation erheblich unter Druck gesetzt werden? Eine unabhängige, paritätisch und demokratisch zusammengesetzte Expertenkommisson wäre das Mindeste gewesen, was ich an dieser Stelle erwartet hätte!

Das ganze politisch organisierte Konstrukt stinkt dann um so mehr, wenn politische Akteure (im Einzelfall sogar damalige Bundestagsabgeordnete!) von gravierenden Fehlentscheidungen wie der Maskenpflicht für Einzelpersonen im Freien profitieren. Denn natürlich produzieren solche Vorgaben einen erheblich größeren Bedarf und damit auch mehr Profit für die sogenannten Maskendeals...

Und eine für nahezu alle verbindliche Impfpflicht war spätestens dann obsolet, als klar war, dass das Impfen nicht gegen Infektion schützt. Dass der zuständige Minister dann auch noch nach einem deutlichen Rückgang der Pandemie für die Folgejahre Millionen und Abermillionen Impfdosen bestellt (gegen welche Erreger eigentlich konkret?!), die dann genauso millionenfach zerstört und entsorgt werden mussten, kann ja wohl auch kaum als alternativlose Glanzleistung eingeordnet werden. Über die wahren Hintergründe kann Otto Normalverbraucher nur spekulieren ...

Und genau aus solchen Gründen ist im Interesse der Bürger eine tiefgründige und vor allen Dingen unabhängige Aufarbeitung und im Ergebnis eine übergeordnete, politisch unabhängige Struktur in diesen Bereichen für mich unbedingt erforderlich. Wer das in Abrede stellt, hat nach meiner Überzeugung in erster Linie politisch geleitete Interessen!
geloescht.20241125
16.11.2024, 17.29 Uhr
Frau Volljuristin Ossiflüsterer,
wer sagt, er sei sachlich, der sollte das auch in die Tat umsetzen. Mir gehts nicht um Politik oder Lobby.

Ich stehe zu meiner Meinung.

Als Frau vom Fach kennen Sie sicher den Vorlagebeschluss vom Verwaltungsgericht Osnabrück v. 03.09.2024, Az.: 3 A 224/22. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Für eine Rechtsberatung durch Sie bräuchte ich noch Ihre Kontaktdaten bzw. die Ihrer Kanzlei. Vielen Dank für das Angebot!
Ossiflüsterer
16.11.2024, 20.08 Uhr
Brennen für's IfSG
@ Fönix
in Bezug auf die getroffenen Fehlentscheidungen und Scheckbuchglanzleistungen stimme ich Ihnen vollens zu. Aber dies ist dann eben die fehlende "politische" Aufarbeitung. Insofern wäre die Einrichtung einer Expertenkommission begrüßenswert, welche zukünftig zu einer besseren Handlungssicherheit führt.


@Held
Die ausgerufene Sachlichkeit zu behalten, fällt mir zugegebenermaßen nicht immer einfach, wenn Mitbürger den Implikationen der Faschisten zustimmen oder auf den Leim gehen.
Sachlich wäre es aber eben auch, wenn man sagt, dass die jurristische Aufarbeitung längst läuft und noch lange (mindestens ein Jahrzehnt) laufen wird und dabei die Implikationen der Hirnis von AFD und BSW scharf zurückweist.
Denn wenn, wie z.B. in Ihrem Beispiel, das Verwaltungsgericht Osnabrück das Bundesverfassungsgericht anruft, um zu klären, inwieweit § 20 a Infektionsschutzgesetz im Zeitraum vom 07.11.2022 bis zum 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar war – und wir sehen, es sind sehr spezifische Paragraphen und Zeiträume, deshalb Jahrzehnte der juristischen Aufarbeitung – wird dort am Ende selbst bei einer Verfassungsrichterlich anerkannten Kollision mit dem Grundgesetz weder ein "Machtmissbrauch" noch eine "Bestrafung" resultieren, sondern die Aufforderung an die Legeslative, die Fassung des IfSG in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen.
Dafür brennen dann selbstverständlich nicht nur wir zwei Damen vom Fach, weil scharf und sicher formulierte Gesetze per se sexy sind.
tannhäuser
16.11.2024, 21.38 Uhr
Spahn war eine Marionette...
...und Lauterbach hat es verschlimmbessert.

Wenn wirklich den Grippe-Impfwilligen noch zusätzlich ein Corona-Impfstoff untergejubelt werden soll (Egal, wie oft die Impfwilligen schon geboostert sind) nähern wir uns einem justiziablen Bereich an, den ich erst mal nicht benennen möchte.
geloescht.20241125
16.11.2024, 22.40 Uhr
Ossiflüsterer
Ihr letzter Kommentar wurde nüchtern geschrieben?
diskobolos
17.11.2024, 16.40 Uhr
Die Aufarbeitung kann nicht leisten, was sich mancher wünscht
„Aber die Legislative ist gerade in so einer Situation verantwortlich für die Eignung der bestehenden und neu formulierten Gesetze.“ (Fönix)
Das stimmt zweifellos. Aber ich gehe davon aus, dass die Parlamente nach bestem Wissen und Beratung durch Experten entschieden haben. Am Ende ging nicht alles so auf wie gewünscht. Das ist in der Politik wie im Leben des einfachen Bürgers. Alles andere halte ich für Verschwörungstheorie.
Entscheidungen von solcher Tragweite wie in der Pandemie können letztlich natürlich nur von der Politik getroffen werden.

„Eine unabhängige, paritätisch und demokratisch zusammengesetzte Expertenkommission . . .“
Wie stellen Sie sich denn das vor? Institute, die mit Steuergeldern finanziert werden, bleiben dann außen vor? Wer bleibt denn dann noch? Und WER entscheidet über die Zusammensetzung?

Verfehlungen wie die Maskendeals waren natürlich wirklich ärgerlich.
Juristisch aufarbeiten kann man aber nur strafrechtlich relevante Sachverhalte. Da kann jeder vor die Gerichte ziehen, der sich etwas davon verspricht.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung muss die wissenschaftliche Community leisten und das macht sie schon von sich aus.
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