Mit dem Titel Attack on Hagelstange stand das diesjährige Bibliotheksfest ganz im Zeichen von Manga, Anime und Comics. Passend dazu gab es ein abwechslungsreiches Programm und natürlich jede Menge Literatur…
Ob des Wetterberichtes hatte man sich heute direkt dazu entschieden, die Feierlichkeiten vom Nicolaiplatz in die Bibliothek zu verlegen und hier tummelte sich das interessierte Publikum.
Cosplay zum Jahresfest der Nordhäuser Stadtbibliothek (Foto: agl)
Zum Teil auch im passenden Kostüm, denn wenn es um die japanischen Manga geht, dann ist Cosplay - also die Verkleidung als Figur aus den einschlägigen Reihen und Geschichten - nicht weit entfernt.
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Ein erstes Highlight am Vormittag bot die interaktive Lesung mit Comic-Autorin Olivia Vieweg. Außerdem auf dem Programm: Schnupperkurse mit der Jugendkunstschule und Künstlerin Lisa Günz, eine offene Tauschbörse für Sammelkartenbegeisterte und der meist belagerte Retro - O - Mat. Der hatte neben einer Fotobox mit KI-Filter und Druckfunktion auch eine Retro Gaming-Ecke mit alten Amiga Spielen und urdeutschen Klassikern wie Hugo im Angebot, inklusive Telefon-Controller aus Nordhäuser Produktion.
Retro im Doppelpack: in dem alten RFT-Telefon aus Nordhäuser Fertigung versteckt sich ein Controller mit dem man das TV-Spiel "Hugo" aus den 90er Jahren nachspielen kann (Foto: agl)Schnäppchenjäger konnten sich durch den Flohmarkt des Fördervereins stöbern, wer es moderner mochte fand reichlich Manga und Comics beim Stand der Buchhandlung Thalia.
Wer dieses Bibliotheksfest heute verpasst hat, muss übrigens nun kein ganzes Jahr warten, im Jubiläumsjahr 2027 soll das Fest nach vorne verlegt werden und etwas größer ausfallen. Unter welchen Stern das Ganze dann steht weiß man noch nicht, in 1.100 Jahren Nordhäuser und 150 Jahren Bibliotheks-Geschichte wird sich sicherlich aber etwas passendes finden lassen. Angelo Glashagel
Nur eine Frage zum Retromaten: Sind wirklich alle Spiele darauf offiziell lizensiert oder sind die einfach aus dem Internet gezogen wurden? Falls ja, dann handelt es sich hier doch bestimmt um eine Verletzung des Urheberrechtes(70 Jahre), oder?