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nnz-Forum: Neue Gebührenverordnung

Mittwoch, 05. Oktober 2011, 09:41 Uhr
Die neue Gebührenordnung würde die Preise für Urkunden oder die private Arbeit im Stadtarchiv erheblich teurer werden lassen. Der Stadtrat Steffen Iffland (CDU) äußert hierzu einige Bedenken.

"Aus den Nordhäusern ist noch viel mehr rauszuholen." Diesen Eindruck erhielt der Nordhäuser Stadtrat Steffen Iffland (CDU) nach dem Lesen der Beschlussvorlage 476/2011, welche unter Punkt 12.6 der Tagesordnung im heutigen Stadtrat zur Abstimmung vorliegt.

Mit Inkrafttreten dieser Änderungssatzung werden Gebühren teilweise verdreifacht. So soll die Benutzung des Stadtarchivs zur privaten Forschung von momentan 5 Euro Tagesgebühr auf 15 Euro steigen. Die Halbtagesgebühr (früher 2,60 Euro) soll ganz entfallen. Kosten für Kopien werden von 0,25 Euro auf 0,50 Euro für die ersten 50 Kopien angehoben.

Die Bearbeitungsgebühren richten sich auch nach der Gehaltsklasse der Mitarbeiter. Zahlte man früher für Auskünfte aus dem Stadtarchiv 15 Euro für die angebrochen halbe Stunde so werden nun 18 Euro für die angebrochene Viertelstunde fällig. Der Stundensatz erhöht sich somit von 30 Euro auf 72 Euro.

Gerade durch die Änderung des Personenstandgesetzes im Jahre 2008 wurden ältere standesamtliche Urkundenbücher den zuständigen Stadt- und Kreisarchiven übergeben. Beantragte man z.B. eine Sterbeurkunde aus dem Jahre 1979 so bezahlte man beim Standesamt für eine Urkunde 7 Euro beglaubigt / 5 Euro als Auskunft unbeglaubigt. Im Stadtarchiv bezahlt man nun hierfür 15 Euro nach der Änderung 18 Euro.

Anders stelle ich mir den Nordhäuser Bürger vor, der einige Fragen zu seiner Straße oder anderen Dingen hat, und sich einen Termin beim Bürgermeister holt. Ob der Ihm dann Helfen kann oder nicht, müsste dann nach dem Gespräch eine Gebührenrechnung von mindestens 18 Euro ausstellen.

Neu ist auch eine Gebühr für das zu späte Melden des Wohnsitzwechsels. Wer also nicht innerhalb von 14 Tagen seinen neuen Wohnsitz meldet zahlt 50 Euro Strafe.
Da fragt man sich natürlich wo der Service für unsere Bürger anfängt und wo er endet.

Auch wenn der Thüringer Landtag die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung im Mai verabschiedet hat, sollten wir genau Prüfen in welchen Bereichen wir die Gebühren ändern. Ich persönlich würde das Stadtarchiv als wichtige kulturelle Einrichtung aus dieser Gebührenänderung völlig rausnehmen und erst ab 2012 mit dem Beginn der Arbeit des neuen Leiters des Stadtarchivs eine neue Gebührensatzung erarbeiten. Natürlich sollen Gebühren angepasst werden, aber ein Besuch im Rathaus soll auch in Zukunft nicht nur den Reichen möglich sein!
Steffen Iffland
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Autor: nnz

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