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Entscheidung vor Gericht

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 19:42 Uhr
Das Pokalspiel zwischen Wacker Nordhausen und Wismut Gera in Gera hatte heute ein Nachspiel vor dem Sportgericht des Thüringer Fußballverbandes. Wacker hatte das Spiel nach Elfmeterschießen mit 6:5 verloren. Der Nordhäuser Verein hatte Protest eingelegt, der vor wenigen Minuten verhandelt wurde...

Wacker-Vorstand (Foto: H. Dressler) Wacker-Vorstand (Foto: H. Dressler) Für die nnz verfolgte Harald Dressler das Geschehen in Erfurt. Bei der Verhandlung dabei waren neben Vertretern beide Vereine weitere 20 Gäste. Unter dem Vorsitz von Jens Krause wurden zwei Anträge der Nordhäuser verhandelt. So sollte das Spiel als gewonnen für Nordhausen umgewertet werden. Hilfsweise darauf der zweite Antrag mit einer Neuansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Geraer Seite hatte den Protest vor dem Gericht noch einmal zurückgewiesen.

Geraer Fans stürmen den Platz (Foto: H. Michel) Geraer Fans stürmen den Platz (Foto: H. Michel)

Zum Hergang: In der 116. Minute gab es ein Foul eines Nordhäuser Spielers an einem Geraer Spieler. Der wiederum revanchierte sich mit einem Rempler, wonach laut Schiedsrichterangaben rund 20 Fans aus Nordhausen den Innenraum des Platzes betreten haben sollen. Die konnten jedoch von Gearer Ordnern aufgehalten werden. Der Spielbeobachter berichtete hingegen von nur vier bis fünf Fans, die aber nicht das Spielfeld betraten. Im Gegenzug stürmten Wismut-Fans die Spielfläche, so dass die Polizei eingreifen musste. Die Beamten hatte die Lage relativ schnell im Griff.

Nach dieser längeren Unterbrechung wurde das Spiel mit einem indirekten Freistoß wieder angepfiffen und sogleich abgepfiffen. Nordhausen argumentierte, dass neben den regulären 120 Spielminuten eine Verlängerung angebracht gewesen wäre.

Videobeweis hatte keinen Einfluss (Foto: H. Dressler) Videobeweis hatte keinen Einfluss (Foto: H. Dressler)

Dem folgte das Gericht nicht und verwies auf die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Auch das Vorbringen des Videobeweises seitens der Nordhäuser änderte nicht. Kurz vor 19 Uhr wurde der Nordhäuser Protest, sprich die beiden Anträge, abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Nordhäuser Verein.
Autor: nnz

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