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Richter Kropp: Streit in Gartenanlage

Dienstag, 01. November 2011, 10:45 Uhr
Gerade die Inhaber von Gartenlaube können ein Lied von alkoholbedingten Störungen singen – so in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni des vergangenen Jahres in der Gartenanlage „Morgenröte“ in Bad Frankenhausen. Von allen Gästen wurden dort in nicht unerheblichem Umfang alkoholische Getränke im Laufe des Abends konsumiert...


Insbesondere der 17jährige Angeklagte war betrunken. Im Laufe des Abends kam es dann zwischen ihm und einem Zeugen zum Streit. Der Angeklagte brachte ihm ständig dessen Handy mit Anrufen, die dieser aber nicht mehr entgegennehmen wollte. Auf Aufforderungen, das Handy endlich auf dem Tisch liegen zu lassen, reagierte der Angeklagte nicht. Auf einem Verbindungsweg kam es zu einer Rangelei, in deren Folge der Angeklagte eine mitgeführte Bierflasche zerschlug und mit dem abgebrochenen Flaschenhals nach dem Zeugen stach.

Als der Zeuge versuchte, seine Arme schützend vor sein Gesicht zu halten, brachte der Angeklagte ihm am Unterarm mit dem abgebrochenen Flaschenhals eine dann blutende Schnittverletzung bei. Von anderen Partygästen konnte der Angeklagte dann vom Geschädigten abgehalten werden.

Gegen 0.40 Uhr derselben Nacht versuchten dann zwei Zeugen den Angeklagten wegen seiner Störungen vom Gartengelände zu geleiten. Der Angeklagte riss sich los und ging auf sie los, wobei er einen Zeugen zu Fall brachte. Er stürzte sich auf diesen, griff mit beiden Händen an dessen Hals und drückte so fest zu, dass dem Zeugen der Kehlkopf schmerzte und Druckmarken im Nachhinein an dessen Hals zurückblieben.

Vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Sondershausen erfuhr dieser Fall seine juristische Aufarbeitung. Der Angeklagte berief sich hierbei auf seine Alkoholisierung, aufgrund deren er von der Tat angeblich nichts wisse. Die Zeugen aus der Gartenanlage konnten das Geschehen jedoch minutiös schildern.

Jugendrichter Gerald Fierenz verurteilte den Mann zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der Bewährungszeit hat er nach Weisung eines Bewährungshelfers 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen.

Die Höhe dieser Strafe konnte der Richter wegen zweier Vorstrafen, eine davon wegen Drogenbesitzes, auch so begründen, dass der Angeklagte kein Rechtsmittel einlegte. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

In der Gartenanlage in Bad Frankenhausen ist jetzt hoffentlich Ruhe eingekehrt.
Autor: nnz

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