nnz-Forum: Fragen eines Bürgers
Mittwoch, 23. November 2011, 17:57 Uhr
Vor allem die Verwaltungen wollen effektiver und schlanker werden. Wirtschafts- und bürgerfreundlicher obendrein. Soweit die Theorie, die Praxis in Nordhausen sieht anders aus, was ein Beispiel belegt...
Sehr geehrte Mitarbeiter der Familienkasse Nordhausen,
das am 23. September 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 4. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2011, Teil I, Nr. 55 Seite 2131). Die gesetzlichen Neuregelungen treten weitestgehend am 01.01.2012 in Kraft. Änderungen im Bereich des Kindergeldes ergeben sich vor allem für über 18 Jahre alte Kinder aufgrund des Wegfalls der Einkünfte- und Bezügegrenze zum 01.01.2012." (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Steuervereinfachungsgesetz-2011.html)
Warum verschicken Sie weiterhin - in meinem Falle mit Datum vom 18.11.2011 - Formulare, in denen Sie nach den voraussichtlichen Einkünften und Bezügen der volljährigen Kinder in Berufsausbildung im Jahr 2012 fragen? Dies geht Sie nunmehr nichts mehr an! Außerdem unterlaufen Sie damit die Absicht des Gesetzgebers, Bürokratie abzubauen. Sie verschwenden gesetzeswidrig Ihre Zeit, die Zeit der Eltern, die Zeit der Lohnbuchhalter in den Ausbildungsbetrieben, Papier, Tinte, Porto usw.
S. L., vollständiger Name ist der Redaktion bekannt
Sehr geehrte Mitarbeiter der Familienkasse Nordhausen,
das am 23. September 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 4. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2011, Teil I, Nr. 55 Seite 2131). Die gesetzlichen Neuregelungen treten weitestgehend am 01.01.2012 in Kraft. Änderungen im Bereich des Kindergeldes ergeben sich vor allem für über 18 Jahre alte Kinder aufgrund des Wegfalls der Einkünfte- und Bezügegrenze zum 01.01.2012." (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Steuervereinfachungsgesetz-2011.html)
Warum verschicken Sie weiterhin - in meinem Falle mit Datum vom 18.11.2011 - Formulare, in denen Sie nach den voraussichtlichen Einkünften und Bezügen der volljährigen Kinder in Berufsausbildung im Jahr 2012 fragen? Dies geht Sie nunmehr nichts mehr an! Außerdem unterlaufen Sie damit die Absicht des Gesetzgebers, Bürokratie abzubauen. Sie verschwenden gesetzeswidrig Ihre Zeit, die Zeit der Eltern, die Zeit der Lohnbuchhalter in den Ausbildungsbetrieben, Papier, Tinte, Porto usw.
S. L., vollständiger Name ist der Redaktion bekannt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
