Änderungen melden
Freitag, 14. Dezember 2012, 14:59 Uhr
In den ersten Tagen des neuen Jahres verschickt der Landkreis Nordhausen wieder rund 24.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung an Grundstückseigentümer bzw. -verwaltungen. Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung in diesem Jahr und die Vorausberechnung für das Jahr 2013...
Wenn sich Änderungen das Grundstück betreffend ergeben haben, zum Beispiel ein Wechsel des Gebührenpflichtigen oder Änderungen der Anzahl der Bewohner, müssen diese dem Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie schriftlich mitgeteilt werden.
Alle Änderungsmeldungen, die bis zum 17. Dezember bei der Behörde eingegangen sind, können noch in die Bescheide eingearbeitet werden. Für später eingehende Anzeigen über Veränderungen werden im Jahr 2013 Änderungsbescheide erstellt. Die Mitarbeiter des Fachgebietes bitten um Verständnis, wenn es im Januar 2013 aufgrund zahlreicher Anfragen bezüglich der Jahresabrechnung zu kleineren zeitlichen Verzögerungen bei der Beantwortung der Anfragen bzw. bei der Abwicklung des Besucherverkehrs kommen kann.
Weitere Infos bei der Abfallberatung unter 03631 911 340 und 911 341.
Autor: nnzWenn sich Änderungen das Grundstück betreffend ergeben haben, zum Beispiel ein Wechsel des Gebührenpflichtigen oder Änderungen der Anzahl der Bewohner, müssen diese dem Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie schriftlich mitgeteilt werden.
Alle Änderungsmeldungen, die bis zum 17. Dezember bei der Behörde eingegangen sind, können noch in die Bescheide eingearbeitet werden. Für später eingehende Anzeigen über Veränderungen werden im Jahr 2013 Änderungsbescheide erstellt. Die Mitarbeiter des Fachgebietes bitten um Verständnis, wenn es im Januar 2013 aufgrund zahlreicher Anfragen bezüglich der Jahresabrechnung zu kleineren zeitlichen Verzögerungen bei der Beantwortung der Anfragen bzw. bei der Abwicklung des Besucherverkehrs kommen kann.
Weitere Infos bei der Abfallberatung unter 03631 911 340 und 911 341.

