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Nicht an- und aufgepasst

Sonntag, 23. Dezember 2012, 09:47 Uhr
Das war gestern schon ein Wetterchen - Tauwetter und Eisregen hatten die Straßen in Rutschbahnen verwandelt. Einigen Kraftfahrern wurde das zum Verhängnis...


Gestern Vormittag, gegen 09:20 Uhr kam es auf der B 4 im Bereich Rothesütte zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrzeugführer befuhr die B4 aus Richtung Rotheshütte kommend in Richtung Netzkater. Nach einer Linkskurve kam der Pkw aufgrund des eingesetzten Eisregens in Verbindung mit nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schlingern, dabei verlor der 35jährige Fahrzeugführer die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß frontal in die links neben der Fahrbahn befindliche Leitplanke. Dabei drehte sich der Pkw und blieb wieder auf dem rechten Fahrstreifen stehen. Dabei entstand Sachschaden am Fahrzeug und an der Leitplanke. Verletzt wurde niemand. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.


Der 44jährige Fahrer eines Mazda Pickup befuhr gegen 09:30 Uhr die Hauptstraße in Nordhausen in Richtung Bochumer Straße. Etwa 50 bis 100 Meter vor einer Grundstückszufahrt bemerkte er die im Gegenverkehr befindliche Fahrerin des PKW Ford, die mit der Absicht anhielt, rückwärts in diese Grundstückszufahrt einzufahren. Hierzu fuhr sie geringfügig nach vorn über die Fahrbahnmitte. Das wurde durch den Pickup-Fahrer missverstanden und er bremste bei winterglatter Fahrbahn abrupt ab. Dabei verlor er die Gewalt über sein Fahrzeug, und rutschte in einen Vorgarten. Am Gebäude und am Fahrzeug entstand ein Gesamtschaden von etwa 3.500 Euro.


Um 16:45 Uhr kam es in der Neustädter Burgstraße zu einem Verkehrsunfall. Zwei Fahrzeugführer befuhren die Burgstraße in entgegengesetzter Richtung. Trotz der Enge der Fahrbahn - bedingt durch Schneehaufen - und geparkter Fahrzeuge beharrte jeder der Fahrzeugführer auf sein Recht der freien Durchfahrt. Da sich keiner der beiden Fahrzeugführer an den § 1 der Straßenverkehrsordnung gehalten hat kam es zum Zusammenstoß beider PKW, dabei entstand an beiden PKW entstand Sachschaden. Beide Fahrzeugführer wurden wegen ihrer mangelnden Rücksichtnahme im Straßenverkehr verwarnt.
Autor: red

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