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Reform schützt Mieter

Mittwoch, 23. Oktober 2013, 16:09 Uhr
Mieter von Genossenschaftswohnungen, die Schulden haben, können aufatmen. Durch die Neuregelungen der Reform der Verbraucherinsolvenz sind Genossenschaftsanteile unter bestimmten Voraussetzungen sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei Zwangsvollstreckung außerhalb der Insolvenz geschützt...


Die AWO Schuldnerberatungsstelle im Landkreis Nordhausen begrüßt diese Neuerung ausdrücklich, denn bis Mitte des Jahres konnten Gläubiger einem Schuldner seine mühsam eingezahlten Genossenschaftsanteile pfänden oder der Insolvenzverwalter kündigte diese und zog sie zur Insolvenzmasse.

Da der Mietvertrag bei genossenschaftlichen Wohnungen in der Regel an diese Genossenschaftsanteile gebunden ist, drohte der Verlust der Wohnung. Um das zu verhindern, mussten die Betroffenen erneut Genossenschaftsanteile neu einzahlen.

Die AWO Schuldnerberatung bearbeitet jedes Jahr rund 450 Fälle, von denen ein großer Teil der Klienten in Nordhausen und Bleicherode in genossenschaftlichen Wohnungen leben. Die Schuldnerberaterinnen der Arbeiterwohlfahrt haben oft auch im direkten Kontakt mit der Wohnungsbaugenossenschaft gemeinsam nach Wegen gesucht, um die Wohnungskündigung zu vermeiden. Trotzdem führte an einer erneuten Einzahlung der Anteile kein Weg vorbei, da die Mietverträge in der Regel an Genossenschaftsanteile gebunden sind.

Nun hat endlich der Gesetzgeber analog des Schutzes der Mietkaution auch Genossenschaftsanteile bis maximal einer vierfachen Monatskaltmiete bzw. höchstens bis zu 2.000 Euro geschützt.

Weitere Informationen auch zu sonstigen Änderungen des Insolvenzrechts, die ab 1.07.2014 gelten, erhalten Betroffene bei der Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt.
Autor: red

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