Die nnz berichtete vor einigen Wochen über die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Stadtrates und der hauptamtlichen Beigeordneten sowie Oberbürgermeister. Das hat jetzt Folgen im Stadtrat...
Karikatur Foto: Martin Höfer
So soll der Stadtrat der Stadt Nordhausen auf seiner nächsten Sitzung beschließen: "Der Oberbürgermeister wird vom Stadtrat verpflichtet, alle eventuell zu Unrecht einbehaltenen finanziellen Bezüge (Privatfahrten mit dem Dienstfahrzeug, Aufwandsentschädigungen als Aufsichtsratsmitglied etc.) der ehemaligen Oberbürgermeisterin aus deren Amtszeit umgehend einzufordern und der Stadtkasse zuzuführen."
In der Begründung heißt es: "Gemäß gesetzlicher Vorgaben hat der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin derartige Bezüge der Stadtkasse zuzuführen, da deren Einbehalt als geborenes Mitglied nicht statthaft ist."