DGB sieht neue Armut
Dienstag, 06. Juli 2004, 15:14 Uhr
Nordhausen (nnz). Die politische Einigung zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird nach Einschätzung des DGB-Regionsvorsitzenden Ulrich Hannemann tiefe Schleifspuren in der Region Nordthüringen hinterlassen. Was der Gewerkschafter damit meint, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick.
Mehr als jeder zweite Empfänger von Arbeitslosenhilfe im Bezirk der Arbeitsagentur Nordhausen wird nach DGB-Berechnungen ab kommendem Jahr keine oder nur geringere Unterstützungsleistungen bekommen. Die finanziellen Einbußen sind zum Teil erheblich und werden die Kaufkraft der Region nochmals schwächen. Alleinstehende erhalten künftig nur 331 Euro im Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Ehepartner muss sogar mit 33 Euro weniger im Monat über die Runden kommen.
Eigenes Einkommen oder im Arbeitsleben angespartes Vermögen werde weitgehend angerechnet. Anrechnungsfrei bleiben lediglich 200 Euro je Lebensjahr bis maximal 13.000 Euro pro Arbeitslosen und Partner. Hinzu kommt ein Freibetrag zur privaten Altersvorsorge von ebenfalls 13.000 Euro pro Partner. Wer Reserven oder Lebensversicherungen hat, muss diese vielfach erst auflösen, bevor er Anspruch auf die Grundsicherung hat.
Unabhängig vom vorherigen Qualifkationsniveau ist jeder Job zumutbar, solange er nicht sittenwidrig ist und der Tariflohn für ungelernte Tätigkeiten um nicht mehr als 30% unterschritten wird. Reguläre Arbeit kann so schnell verdrängt und Lohndumping Tür und Tor geöffnet werden.
Die Nagelprobe steht noch aus, ob die versprochene bessere Betreuung von Erwerbslosen zeitgleich umgesetzt werden kann oder erst einmal auf der Strecke bleibt. Wenn mit dem Grundsatz Fördern und Fordern tatsächlich ernst gemacht werden soll, müsse möglichst schnell eine bessere Beratung der Arbeitslosen aus einer Hand sichergestellt werden, so Hannemann.
Autor: nnzMehr als jeder zweite Empfänger von Arbeitslosenhilfe im Bezirk der Arbeitsagentur Nordhausen wird nach DGB-Berechnungen ab kommendem Jahr keine oder nur geringere Unterstützungsleistungen bekommen. Die finanziellen Einbußen sind zum Teil erheblich und werden die Kaufkraft der Region nochmals schwächen. Alleinstehende erhalten künftig nur 331 Euro im Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Ehepartner muss sogar mit 33 Euro weniger im Monat über die Runden kommen.
Eigenes Einkommen oder im Arbeitsleben angespartes Vermögen werde weitgehend angerechnet. Anrechnungsfrei bleiben lediglich 200 Euro je Lebensjahr bis maximal 13.000 Euro pro Arbeitslosen und Partner. Hinzu kommt ein Freibetrag zur privaten Altersvorsorge von ebenfalls 13.000 Euro pro Partner. Wer Reserven oder Lebensversicherungen hat, muss diese vielfach erst auflösen, bevor er Anspruch auf die Grundsicherung hat.
Unabhängig vom vorherigen Qualifkationsniveau ist jeder Job zumutbar, solange er nicht sittenwidrig ist und der Tariflohn für ungelernte Tätigkeiten um nicht mehr als 30% unterschritten wird. Reguläre Arbeit kann so schnell verdrängt und Lohndumping Tür und Tor geöffnet werden.
Die Nagelprobe steht noch aus, ob die versprochene bessere Betreuung von Erwerbslosen zeitgleich umgesetzt werden kann oder erst einmal auf der Strecke bleibt. Wenn mit dem Grundsatz Fördern und Fordern tatsächlich ernst gemacht werden soll, müsse möglichst schnell eine bessere Beratung der Arbeitslosen aus einer Hand sichergestellt werden, so Hannemann.
