Verschenken Sie Ihr Haus jetzt!
Donnerstag, 22. Juli 2004, 08:46 Uhr
Nordhausen (nnz). Wer ein Haus erbt oder geschenkt bekommt, bezahlt dafür heute wesentlich weniger Erbschaftssteuer als für einen Gegenwert in Geld und Aktien. Doch künftig sollen Geld- und Immobiliengeschenke, Geld- und Immobilienerbschaften steuerlich gleichgestellt werden. Im kommenden Jahr muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden...
Jetzt zu entscheiden, kann also helfen Steuern zu sparen. Und das Haus jetzt schon zu verschenken, wird dem Schenkenden rechtlich leicht gemacht. Denn er kann in einem Vertrag alle möglichen Rechte sichern, z. B. lebenslang in dem verschenkten Haus wohnen bleiben zu können oder sich unter Umständen sogar sein Haus zurückholen.
Wie das geht und wie viel Geld Beschenkte wahrscheinlich sparen, steht in der August-Ausgabe von FINANZtest. Anhand von fünf Modellen rechnet die Stiftung Warentest darin vor, wie Schenker nach zurzeit geltendem Steuerrecht Bauland, das Eigenheim oder vermietete Immobilien übertragen, ohne dass der Staat mitkassiert. Sie erklärt außerdem das geltende Recht, die drohenden Veränderungen und gibt geldwerte Tipps zum Umgang mit dem potentiellen Erbe. Wie groß das Sparpotential ist, zeigt eine Zahl: Noch wird Grundbesitz steuerlich im Schnitt mit 50 Prozent des Verkehrswertes bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer angesetzt – Geldvermögen mit 100 Prozent.
Autor: nnzJetzt zu entscheiden, kann also helfen Steuern zu sparen. Und das Haus jetzt schon zu verschenken, wird dem Schenkenden rechtlich leicht gemacht. Denn er kann in einem Vertrag alle möglichen Rechte sichern, z. B. lebenslang in dem verschenkten Haus wohnen bleiben zu können oder sich unter Umständen sogar sein Haus zurückholen.
Wie das geht und wie viel Geld Beschenkte wahrscheinlich sparen, steht in der August-Ausgabe von FINANZtest. Anhand von fünf Modellen rechnet die Stiftung Warentest darin vor, wie Schenker nach zurzeit geltendem Steuerrecht Bauland, das Eigenheim oder vermietete Immobilien übertragen, ohne dass der Staat mitkassiert. Sie erklärt außerdem das geltende Recht, die drohenden Veränderungen und gibt geldwerte Tipps zum Umgang mit dem potentiellen Erbe. Wie groß das Sparpotential ist, zeigt eine Zahl: Noch wird Grundbesitz steuerlich im Schnitt mit 50 Prozent des Verkehrswertes bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer angesetzt – Geldvermögen mit 100 Prozent.
