nnz-doku: Ausverkauf oder Gefährdung?
Mittwoch, 04. August 2004, 09:07 Uhr
Nordhausen (nnz). Hartz IV und die Folgen sind auch Themen, mit denen sich Kommunen im Landkreis Nordhausen auseinandersetzen müssen. Fünf Bürgermeister und Vorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften haben sich jetzt an die Öffentlichkeit gewandt. Die nnz veröffentlicht ihr Statement innerhalb des Forums.
Die große Sorge um die Bewahrung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik Deutschland bewegt mindestens sechs in kommunalpolitischer Verantwortung im Landkreis Nordhausen stehende Bürgermeister bzw. Gemeinschaftsvorsitzende dazu, mit ihren Bedenken und Vorbehaltenim Zusammenhang mit der Umsetzung der geplanten Arbeitsmarktreformen an die Öffentlichkeit zutreten.
Die Kommunen sehen sich in der politischen Mitverantwortung für die von der Bundesregierung mit Billigung von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen, die im allgemeinen Sprachgebrauch unter Hartz IV zusammengefasst werden. Ausgangspunkt war wohl nicht zuletzt die Forderung der Kommunen, sie von den mittlerweile existenzbedrohenden Kosten derSozialleistungen, hervorgerufen durch die bereits über mehr als ein Jahrzehnt anhaltende Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau, teilweise zu entlasten. Den Grundgedanken, die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu harmonisieren und in die Hand eines Leistungsträgers zu legen, halten wir nach wie vor für den richtigen Schritt.
Fraglich scheint für uns aber mittlerweile, ob dies mit Einsparungen auf der Verwaltungsebene einhergeht, wie dies eigentlich zwangsläufig der Fall sein müsste. Bereits das entwickelte 16-seitige Antragsformular lässt diesbezüglich das Schlimmste befürchten.
Die Harmonisierung der Leistungen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens darüber hinaus völlig auf der Strecke geblieben, vielmehr handelt es sich eindeutig um eine Absenkung der Leistungen der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau unter weiterer Beschneidung der bisherigen Rechte von anerkannt Bedürftigen.
Konnte nach den alten Regelungen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe ein Leistungsempfänger seine kärglichen Einkünfte durch anrechnungsfreien Hinzuverdienst von 165 Euro monatlich noch aufbessern, ist diese Möglichkeit ab Januar 2005 nicht mehr gegeben. Die von der Bundesregierung mit sichtlichem Stolz vermeldeten Zahlen von neu geschaffenen 400-Euro-Jobs werden (hoffentlich) in die Bedeutungslosigkeit versinken, denn die meisten dieser Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Handels- und Dienstleistungsgewerbe, waren auf die besagten anrechnungsfreien 165 Euro beschränkt.
Hatte bisher eine allein stehende Frau 350 Euro Arbeitslosenhilfe im Monat, kam sie mit dem anrechnungsfreien Nebenverdienst immerhin auf 515 Euro. Wird sie aber, Hartz IV macht es möglich, dazu verpflichtet, einen 400-Euro-Job anzunehmen, liegt sie damit oberhalb des Regelbedarfs von 331 Euro mit der Folge, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr hat. Damit verbunden ist, dass auch die Kosten für die Unterkunft incl. Heiz- und Nebenkosten nicht übernommen werden, sie erhält vielmehr lediglich Wohngeld (für eine 45-Quadratmeter-Wohnung ca. 140-150 Euro). Und damit nicht genug, soll sie sich davon auch noch privat krankenversichern – so will es die Bundesregierung – denn ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ist bei einem Minijob nicht gegeben.
Auf die Arbeitslosen kommt damit eine völlig neue Qualität von Armut zu, die sich zwangsläufig negativ auf die Binnennachfrage und damit die Konjunktur auswirken und so die Arbeitslosenzahlen weiter in die Höhe treiben wird. In diese nach unserer Ansicht begründeten Bedenken mischt sich weiterer sozialer Sprengstoff, dessen Wirkungen die Bundesregierung nicht unterschätzen sollte:
Die schlicht als unanständig und instinktlos zu bezeichnende Rekrutierung beschäftigungsloser Westbeamter, denen ihr aufopferungsvoller Einsatz im Osten mit einer Prämie von 5.000 Euro (für Schnellentschlossene) und 500 Euro Verpflegungszuschuss pro Monat schmackhaft gemacht wird, wo tausende Arbeitslose froh wären, wenn sie dies monatlich insgesamt zur Verfügung oder als Ersparnisse jemals hätten!
Oder der Freispruch der ehemaligen Mannesmann-Aufsichtsratsmitglieder, die sich mal eben 60 Millionen Euro als Abfindungen bewilligt haben.
Dazu die Feststellung eines angesehenen Vertreters der Arbeitgeberseite, die deutschen Arbeitnehmer hätten sowieso viel zu viel Urlaub und überhaupt sind sie Schuld daran, dass die deutschen Unternehmer in den beiden letzten Jahren fast nichts verdient hätten. Dem gegenüber liest man in der Börsenzeitung vom 23.7.2004, dass die börsennotierten Gesellschaften auf die höchsten Renditen seit den 60er Jahren kommen, so dass sie sich die Frage stellen, wohin mit der ganzen Liquidität. Prompt zeigt man einen Weg auf, von dem sowohl Aktionäre als auch das Management profitieren – natürlich nicht die Arbeitnehmer, denn die kriegen ja, wie oben erwähnt, sowieso schon viel zu viel für viel zu wenig Leistung!
Eine weitere, nicht zu vernachlässigende Begleiterscheinung von Hartz IV soll hier nicht unerwähnt bleiben. Nach geltender Rechtslage hat der Personenkreis der Erwerbstätigen (zu denen auch die Minijobber gehören) und der Arbeitslosengeld-I-Empfänger keinerlei Anspruch mehr auf kostenlose Schuldnerberatung, bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II wird dies von einer Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters abhängig sein. Es müssen nämlich durch die Schuldnerberatung vorliegende Vermittlungshemmnisse abgebaut werden können. Auch darin zeigt sich, vor allem angesichts der bisherigen (stetig gewachsenen) Klientel der Schuldnerberatungsstellen, ein weiterer Abbau von Sozialleistungen bei den Schwächsten der Gesellschaft!
Auf das moralische Gewissen von Arbeitgebern, die sich angesichts der künftigen Rechtslage unanständig vorkommen müssten, den Arbeitsagenturen 400-Euro-Jobs zu melden, kann sich bei der Lage vieler kleinerer Unternehmen niemand verlassen. Die Konsequenzen für viele Betroffene können aber verheerend werden. Einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird es großzügig gestattet, einen angemessenen PKW zu besitzen. Mit dem kann er dann zu dem ihm zugewiesenen Minijob fahren – wer fragt schon nach der abgesenkten Pendlerpauschale?!
Zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die dringend erforderlich ist, lässt sich kein einziger Unternehmer erziehen, wenn kein Absatzmarkt für seine Waren vorhanden ist. Das Kapital erkennt sehr schnell, wo die höchsten Renditen zu erzielen sind und für Stundenlöhne von 1 Euro und weniger als keinen Steuern lohnt es für Großkonzerne (deren Fusionen auch noch mit deutschen Steuergeldern gefördert werden) allemal, Produktionsstätten nach Osten zu verlagern. Die dort fehlende Infrastruktur wird dann wohl mit Mitteln aus Brüssel (größter Einzahler ist Deutschland) aufgebaut.
Die ganze Tragweite der Hartz-IV-Regelungen gelangt nur tröpfchenweise an die Oberfläche. Nur dieser Tatsache ist es unseres Erachtens geschuldet, dass nicht längst ein Aufschrei durchs Land gegangen ist. Einige Arbeitsagenturen (so auch die in Nordhausen) haben sich bereits gewappnet: Private Sicherheitsdienste patrouillieren (auf Kosten der Steuerzahler, was sonst) bereits durch die Flure, schon bevor auch nur einem Arbeitslosen schwarz auf weiß mitgeteilt wurde, womit er künftig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten hat. Warum wohl?!
Gerald Schröder, Bürgermeister Ellrich
Klaus Hummitzsch, Bürgermeister Werther
Jürgen Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
Dieter Kochbeck, Bürgermeister Bleicherode
Bernd Gassmann, Verwaltungsgemeinschaft Hainleite
Autor: nnzDie große Sorge um die Bewahrung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik Deutschland bewegt mindestens sechs in kommunalpolitischer Verantwortung im Landkreis Nordhausen stehende Bürgermeister bzw. Gemeinschaftsvorsitzende dazu, mit ihren Bedenken und Vorbehaltenim Zusammenhang mit der Umsetzung der geplanten Arbeitsmarktreformen an die Öffentlichkeit zutreten.
Die Kommunen sehen sich in der politischen Mitverantwortung für die von der Bundesregierung mit Billigung von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen, die im allgemeinen Sprachgebrauch unter Hartz IV zusammengefasst werden. Ausgangspunkt war wohl nicht zuletzt die Forderung der Kommunen, sie von den mittlerweile existenzbedrohenden Kosten derSozialleistungen, hervorgerufen durch die bereits über mehr als ein Jahrzehnt anhaltende Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau, teilweise zu entlasten. Den Grundgedanken, die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu harmonisieren und in die Hand eines Leistungsträgers zu legen, halten wir nach wie vor für den richtigen Schritt.
Fraglich scheint für uns aber mittlerweile, ob dies mit Einsparungen auf der Verwaltungsebene einhergeht, wie dies eigentlich zwangsläufig der Fall sein müsste. Bereits das entwickelte 16-seitige Antragsformular lässt diesbezüglich das Schlimmste befürchten.
Die Harmonisierung der Leistungen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens darüber hinaus völlig auf der Strecke geblieben, vielmehr handelt es sich eindeutig um eine Absenkung der Leistungen der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau unter weiterer Beschneidung der bisherigen Rechte von anerkannt Bedürftigen.
Konnte nach den alten Regelungen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe ein Leistungsempfänger seine kärglichen Einkünfte durch anrechnungsfreien Hinzuverdienst von 165 Euro monatlich noch aufbessern, ist diese Möglichkeit ab Januar 2005 nicht mehr gegeben. Die von der Bundesregierung mit sichtlichem Stolz vermeldeten Zahlen von neu geschaffenen 400-Euro-Jobs werden (hoffentlich) in die Bedeutungslosigkeit versinken, denn die meisten dieser Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Handels- und Dienstleistungsgewerbe, waren auf die besagten anrechnungsfreien 165 Euro beschränkt.
Hatte bisher eine allein stehende Frau 350 Euro Arbeitslosenhilfe im Monat, kam sie mit dem anrechnungsfreien Nebenverdienst immerhin auf 515 Euro. Wird sie aber, Hartz IV macht es möglich, dazu verpflichtet, einen 400-Euro-Job anzunehmen, liegt sie damit oberhalb des Regelbedarfs von 331 Euro mit der Folge, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr hat. Damit verbunden ist, dass auch die Kosten für die Unterkunft incl. Heiz- und Nebenkosten nicht übernommen werden, sie erhält vielmehr lediglich Wohngeld (für eine 45-Quadratmeter-Wohnung ca. 140-150 Euro). Und damit nicht genug, soll sie sich davon auch noch privat krankenversichern – so will es die Bundesregierung – denn ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ist bei einem Minijob nicht gegeben.
Auf die Arbeitslosen kommt damit eine völlig neue Qualität von Armut zu, die sich zwangsläufig negativ auf die Binnennachfrage und damit die Konjunktur auswirken und so die Arbeitslosenzahlen weiter in die Höhe treiben wird. In diese nach unserer Ansicht begründeten Bedenken mischt sich weiterer sozialer Sprengstoff, dessen Wirkungen die Bundesregierung nicht unterschätzen sollte:
Die schlicht als unanständig und instinktlos zu bezeichnende Rekrutierung beschäftigungsloser Westbeamter, denen ihr aufopferungsvoller Einsatz im Osten mit einer Prämie von 5.000 Euro (für Schnellentschlossene) und 500 Euro Verpflegungszuschuss pro Monat schmackhaft gemacht wird, wo tausende Arbeitslose froh wären, wenn sie dies monatlich insgesamt zur Verfügung oder als Ersparnisse jemals hätten!
Oder der Freispruch der ehemaligen Mannesmann-Aufsichtsratsmitglieder, die sich mal eben 60 Millionen Euro als Abfindungen bewilligt haben.
Dazu die Feststellung eines angesehenen Vertreters der Arbeitgeberseite, die deutschen Arbeitnehmer hätten sowieso viel zu viel Urlaub und überhaupt sind sie Schuld daran, dass die deutschen Unternehmer in den beiden letzten Jahren fast nichts verdient hätten. Dem gegenüber liest man in der Börsenzeitung vom 23.7.2004, dass die börsennotierten Gesellschaften auf die höchsten Renditen seit den 60er Jahren kommen, so dass sie sich die Frage stellen, wohin mit der ganzen Liquidität. Prompt zeigt man einen Weg auf, von dem sowohl Aktionäre als auch das Management profitieren – natürlich nicht die Arbeitnehmer, denn die kriegen ja, wie oben erwähnt, sowieso schon viel zu viel für viel zu wenig Leistung!
Eine weitere, nicht zu vernachlässigende Begleiterscheinung von Hartz IV soll hier nicht unerwähnt bleiben. Nach geltender Rechtslage hat der Personenkreis der Erwerbstätigen (zu denen auch die Minijobber gehören) und der Arbeitslosengeld-I-Empfänger keinerlei Anspruch mehr auf kostenlose Schuldnerberatung, bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II wird dies von einer Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters abhängig sein. Es müssen nämlich durch die Schuldnerberatung vorliegende Vermittlungshemmnisse abgebaut werden können. Auch darin zeigt sich, vor allem angesichts der bisherigen (stetig gewachsenen) Klientel der Schuldnerberatungsstellen, ein weiterer Abbau von Sozialleistungen bei den Schwächsten der Gesellschaft!
Auf das moralische Gewissen von Arbeitgebern, die sich angesichts der künftigen Rechtslage unanständig vorkommen müssten, den Arbeitsagenturen 400-Euro-Jobs zu melden, kann sich bei der Lage vieler kleinerer Unternehmen niemand verlassen. Die Konsequenzen für viele Betroffene können aber verheerend werden. Einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird es großzügig gestattet, einen angemessenen PKW zu besitzen. Mit dem kann er dann zu dem ihm zugewiesenen Minijob fahren – wer fragt schon nach der abgesenkten Pendlerpauschale?!
Zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die dringend erforderlich ist, lässt sich kein einziger Unternehmer erziehen, wenn kein Absatzmarkt für seine Waren vorhanden ist. Das Kapital erkennt sehr schnell, wo die höchsten Renditen zu erzielen sind und für Stundenlöhne von 1 Euro und weniger als keinen Steuern lohnt es für Großkonzerne (deren Fusionen auch noch mit deutschen Steuergeldern gefördert werden) allemal, Produktionsstätten nach Osten zu verlagern. Die dort fehlende Infrastruktur wird dann wohl mit Mitteln aus Brüssel (größter Einzahler ist Deutschland) aufgebaut.
Die ganze Tragweite der Hartz-IV-Regelungen gelangt nur tröpfchenweise an die Oberfläche. Nur dieser Tatsache ist es unseres Erachtens geschuldet, dass nicht längst ein Aufschrei durchs Land gegangen ist. Einige Arbeitsagenturen (so auch die in Nordhausen) haben sich bereits gewappnet: Private Sicherheitsdienste patrouillieren (auf Kosten der Steuerzahler, was sonst) bereits durch die Flure, schon bevor auch nur einem Arbeitslosen schwarz auf weiß mitgeteilt wurde, womit er künftig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten hat. Warum wohl?!
Gerald Schröder, Bürgermeister Ellrich
Klaus Hummitzsch, Bürgermeister Werther
Jürgen Hohberg, Bürgermeister Sollstedt
Dieter Kochbeck, Bürgermeister Bleicherode
Bernd Gassmann, Verwaltungsgemeinschaft Hainleite
