Das liebe Geld (8) – Lohnkostenzuschüsse
Donnerstag, 02. September 2004, 12:07 Uhr
Nordhausen (nnz). In Zeiten, in denen Lohnkosten sich zu einem hohen Kostenfaktor entwickelt haben, ist die Motivation Arbeitsplätze insbesondere auch für bereits Arbeitslose zu schaffen, sicherlich gering. Doch es gibt auch Anreize...
Anreiz zur Einstellung und damit zur Eingliederung von Arbeitslosen sollen Beschäftigungsprogramme und Lohnkostenzuschüsse geben. Der heutige Beitrag soll einen kleinen Ausschnitt aus den Möglichkeiten der Förderung für Arbeitslose der Agentur für Arbeit bieten. Grundsätzlich sind die verschiedenen Zuschüsse auf bestimmte arbeitslose Personengruppen ausgerichtet. Die so genannten Eingliederungszuschüsse der Agentur für Arbeit haben ihren Schwerpunkt auf schwer vermittelbare, behinderte und ältere Arbeitslose. Hier werden je nach Voraussetzungen zwischen 50 und 70 % der Lohnkosten im Zeitraum von 12 bis 36 Monaten.
Eine Nachbeschäftigung des Arbeitnehmers für denselben Zeitraum der Förderung muss bei einzelnen Zuschüssen gewährt werden. Die Anträge auf Eingliederungszuschüsse für Arbeitslose müssen vor Einstellung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Für Existenzgründer bestehen besondere Möglichkeiten. Bringt ein Existenzgründer einen Arbeitslosen in ein Arbeitsverhältnis, können sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten von 50 % des Bruttogehaltes plus einen Zuschlag für die Arbeitgeberbeiträge erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Existenzgründer nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Sodann können maximal 2 Beschäftigte bezuschusst werden. Wie bei den Eingliederungszuschüssen ist der Antrag vor Einstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Weiterführende Informationen gibt es im Internet.
Autor: nnzAnreiz zur Einstellung und damit zur Eingliederung von Arbeitslosen sollen Beschäftigungsprogramme und Lohnkostenzuschüsse geben. Der heutige Beitrag soll einen kleinen Ausschnitt aus den Möglichkeiten der Förderung für Arbeitslose der Agentur für Arbeit bieten. Grundsätzlich sind die verschiedenen Zuschüsse auf bestimmte arbeitslose Personengruppen ausgerichtet. Die so genannten Eingliederungszuschüsse der Agentur für Arbeit haben ihren Schwerpunkt auf schwer vermittelbare, behinderte und ältere Arbeitslose. Hier werden je nach Voraussetzungen zwischen 50 und 70 % der Lohnkosten im Zeitraum von 12 bis 36 Monaten.
Eine Nachbeschäftigung des Arbeitnehmers für denselben Zeitraum der Förderung muss bei einzelnen Zuschüssen gewährt werden. Die Anträge auf Eingliederungszuschüsse für Arbeitslose müssen vor Einstellung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Für Existenzgründer bestehen besondere Möglichkeiten. Bringt ein Existenzgründer einen Arbeitslosen in ein Arbeitsverhältnis, können sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten von 50 % des Bruttogehaltes plus einen Zuschlag für die Arbeitgeberbeiträge erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Existenzgründer nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Sodann können maximal 2 Beschäftigte bezuschusst werden. Wie bei den Eingliederungszuschüssen ist der Antrag vor Einstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Weiterführende Informationen gibt es im Internet.
