Das liebe Geld (9) - Bürgschaften
Montag, 13. September 2004, 09:08 Uhr
Nordhausen (nnz). Neugründungen oder Betriebserweiterungen die mit Investitionen verbunden sind, scheitern häufig an der mangelnden Möglichkeit Kredite zu besichern. Das jedoch muß nicht sein...
Denn gibt es keine Möglichkeiten so genannte werthaltige Sicherheiten der Bank zu bieten ist das Risiko einer Kreditvergabe zu hoch. Doch gerade bei Existenzgründungen sind häufig keine Immobilien oder beleihbare Vermögensgegenstände vorhanden. Eine Möglichkeit das Risiko zu vermindern sind Bürgschaften von öffentlichen Banken.
Eine Bürgschaft einer öffentlichen Bank ist für die finanzierende Bank die Sicherheit bei Ausfall sprich nicht Rückzahlung des Kredits auf den Bürgen zurückzugreifen. Im Bundesland Thüringen bestehen Möglichkeiten Bürgschaften über die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) einzuholen. Diese übernimmt eine Bürgschaft bis zu 80% der Kreditsumme. Über die Programme BBT-Basis und das Bürgschaftsprogramm der BBT können Kredite besichert werden. Je nach Programm sind Höchstbürgschaften von 80.000,00 Euro bei BBT Basis für Existenzgründer und 100.000,00 Euro bei den Bürgschaften der BBT für Kreditnehmer möglich. Die Bürgschaften müssen für Kredite mit denen Investitionen für Betriebsobjekte, Maschinen und Anlagen, Betriebsmittel und Betriebs- und Geschäftsausstattung besichert werden.
Die Bearbeitungsgebühren für die reine Bürgschaft betragen je nach Programm 1,5 % bei BBT Basis und 1 % bei der Bürgschaft. Dazu kommt 1 % jährliche Provision bei beiden Programmen von der Bürgschaftssumme.
Beantragt werden die Bürgschaften direkt bei der Bürgschaftsbank Thüringen mit einem tragfähigen Konzept. Wird bei der BBT der Antrag gewährt, so wird ein Kredit bei der Hausbank mit der Bürgschaft besichert.
Über die Thüringer Aufbaubank und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind Bürgschaften auch möglich. Sie können bis maximal 3 Millionen Euro gewährt werden müssen aber mindestens 1 Millionen Euro betragen bei der Thüringer Aufbaubank und bei der KfW 10 Millionen Euro höchstens, mindestens aber 750.000,00 Euro.
Susann Krause, Beuthel & Scholz Unternehmensberatungs- GmbH
Autor: nnzDenn gibt es keine Möglichkeiten so genannte werthaltige Sicherheiten der Bank zu bieten ist das Risiko einer Kreditvergabe zu hoch. Doch gerade bei Existenzgründungen sind häufig keine Immobilien oder beleihbare Vermögensgegenstände vorhanden. Eine Möglichkeit das Risiko zu vermindern sind Bürgschaften von öffentlichen Banken.
Eine Bürgschaft einer öffentlichen Bank ist für die finanzierende Bank die Sicherheit bei Ausfall sprich nicht Rückzahlung des Kredits auf den Bürgen zurückzugreifen. Im Bundesland Thüringen bestehen Möglichkeiten Bürgschaften über die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) einzuholen. Diese übernimmt eine Bürgschaft bis zu 80% der Kreditsumme. Über die Programme BBT-Basis und das Bürgschaftsprogramm der BBT können Kredite besichert werden. Je nach Programm sind Höchstbürgschaften von 80.000,00 Euro bei BBT Basis für Existenzgründer und 100.000,00 Euro bei den Bürgschaften der BBT für Kreditnehmer möglich. Die Bürgschaften müssen für Kredite mit denen Investitionen für Betriebsobjekte, Maschinen und Anlagen, Betriebsmittel und Betriebs- und Geschäftsausstattung besichert werden.
Die Bearbeitungsgebühren für die reine Bürgschaft betragen je nach Programm 1,5 % bei BBT Basis und 1 % bei der Bürgschaft. Dazu kommt 1 % jährliche Provision bei beiden Programmen von der Bürgschaftssumme.
Beantragt werden die Bürgschaften direkt bei der Bürgschaftsbank Thüringen mit einem tragfähigen Konzept. Wird bei der BBT der Antrag gewährt, so wird ein Kredit bei der Hausbank mit der Bürgschaft besichert.
Über die Thüringer Aufbaubank und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind Bürgschaften auch möglich. Sie können bis maximal 3 Millionen Euro gewährt werden müssen aber mindestens 1 Millionen Euro betragen bei der Thüringer Aufbaubank und bei der KfW 10 Millionen Euro höchstens, mindestens aber 750.000,00 Euro.
Susann Krause, Beuthel & Scholz Unternehmensberatungs- GmbH
