nnz-online

Vorschlag gemacht

Montag, 13. September 2004, 12:48 Uhr
Nordhausen (nnz). Es war jetzt einige Wochen ruhig um den Baumaschinenhersteller Nobas geworden. Doch im Hintergrund arbeitete ein Sachverständiger, auch die Arbeitnehmerseite war nicht untätig...


Heute sind erneut Gespräche zwischen der Nobas-Geschäftsleitung und dem Betriebsrat sowie der IG Metall angesagt. Die Arbeitnehmerseite will dabei noch einmal auf einen Vorschlag hinweisen. Dieser geht von der Einführung flexibler Arbeitszeiten aus, auch die Einführung von Arbeitszeitkonten beinhaltet dieses Angebot. Sowohl die Gewerkschaft als auch der Sachverständige seien zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit den jetzigen Zustand im Unternehmen nicht verbessern würde. In erster Linie müßten die technologischen Abläufe optimiert werden, so die IG Metall.

Eventuell sei die Arbeitnehmerseite bereit, die jetzigen Löhne bis Ende 2004 fest zu schreiben. Nach Arbeitnehmerangaben werde derzeit schon bis zu neun Prozent unter dem rechsanspruch der Beschäftigten gezahlt. Eine nochmalige Absenkung der Löhne und Gehälter käme nicht in Frage.

Inzwischen hat sich nach nnz-Informationen auch die kommunale Politik wieder in die Gespräche zur Nobas eingeschaltet. So gab es heute eine Unterredung zwischen Günther Papenburg und Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) im Nordhäuser Rathaus.

Dabei ging es nach Angaben von Pressesprecher Patrick Grabe in erster Linie um die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und der Stadt Nordhausen hinsichtlich der weiteren Erschließung des Betriebsgeländes. Um vor allem den Straßenbau weiter fortzuführen, müßten zwischen der Nobas und der Stadt Flächen getauscht werden. Diesem Flächentausch müßte dann noch der Stadtrat zustimmen. Barbara Rinke zeigte sich in dem Gespräch erfreut, daß die Auftragslage der Nobas sehr gut sei. Sie freute sich darüber hinaus, daß auch der Bau der A 38 den Nobas-Standort gestärkt habe.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de