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„Erlesene Bibliotheken“

Siegel für Nordhäuser Bibliothek

Dienstag, 06. August 2019, 17:07 Uhr
Mit dem heutigen Tag gibt es in Thüringen vier „Erlesene Bibliotheken“. Nach der Stadtbibliothek Eisenach (November 2017) haben heute die Stadtbibliotheken Schleiz, Nordhausen und Rudolstadt das Qualitätssiegel erhalten. Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff hat am Nachmittag in der Thüringer Staatskanzlei die Urkunden an die drei Einrichtungen überreicht...

Siegel für Nordhäuser Bibliothek (Foto: Staatskanzlei) Siegel für Nordhäuser Bibliothek (Foto: Staatskanzlei)
„Öffentliche Bibliotheken sind Dienstleistungseinrichtungen, denen - neben anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen - eine große Bedeutung zukommt. Als Orte der Information, der Bildung und der Begegnung bieten sie ein nicht-kommerzielles und weitgehend barrierefreies Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Herkunft, Bildung, Geldbeutel, Alter und Geschlecht“, so der Minister.

„Dabei ändert und erweitert sich die Rolle der Bibliotheken in Zeiten zunehmender Digitalisierung. Unsere Bibliotheken müssen mit der Zeit gehen und sich auf die veränderten Bedürfnisse ihrer Nutzerinnen und Nutzer einstellen, um auch künftig als ‚Erlebnisorte der Bildung“ ein attraktives Angebot bereitzustellen."

Er freue sich, so Hoff, dass sich drei Bibliotheken erfolgreich der Überprüfung ihrer Arbeit unterzogen haben und sich nun – bis zu einer erneuten Überprüfung in fünf Jahren – „Erlesene Bibliothek“ nennen dürfen:

Zum Engagement von Hildegard Seidel von der Stadtbibliothek „Rudolf Hagelstange“ Nordhausen sagt Hoff. „Sie leitet im Grunde keine Bibliothek, sondern einen Leuchtturm. Ihr und ihrem Team gelingt es - zum Beispiel mit vielen Veranstaltungen - die Bibliothek zu einem zentralen und lebendigen Ort der Kultur in Nordhausen zu entwickeln.“

Das Qualitätsmanagement soll helfen, zeitgemäße und bedarfsgerechte Angebote zu unterbreiten, Dienstleistungs- und Zielgruppenorientierung zu fördern und die Professionalität der Arbeit sicherzustellen. Dabei werden die gesamten Angebote und Abläufe auf den Prüfstand gestellt.

Bibliotheken, die sich der Überprüfung ihrer Arbeit unterziehen, müssen ihre Qualität in vielen Bereichen nachweisen. Zum Beispiel:
  • bei Strategie und im Dienstleistungsangebot,
  • bei Öffentlichkeitsarbeit und den Kooperationen,
  • bei Personal und den Arbeitsabläufen,
  • in der technische Ausstattung, den digitalen Angeboten und vielem mehr
Ob die Qualitätsstandards von den Bibliotheken erfüllt werden, wird in einem Zertifizierungsverfahren festgestellt, dessen wichtigstes Element ein Audit ist.
Autor: red

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