nnz-online
Die Behörden sind ratlos:

Wem gehören die Kameras?

Freitag, 13. September 2019, 11:00 Uhr
Einem aufmerksamen Leser der nnz waren die beiden Kameras sofort aufgefallen. Zwischen Nordhausen und Petersdorf wurden sie in einer Höhe von rund 3,5 Meter an einem Baum angebracht. Wir wollten nun wissen, wer das veranlasst oder genehmigt hat...

Achtung, Sie werden gefilmt (Foto: nnz) Achtung, Sie werden gefilmt (Foto: nnz)
Die beiden Kameras befinden am Abzweig in Richtung des Schullandheimes Harzrigi. Grundsätzlich ist das nicht verboten, diese Kameras anzubringen und einzusetzen.

Allerdings bleiben hier einige Fragen, zum Beispiel nach dem Datenschutz und der Höhe der Installation. In einschlägigen Publikationen wird empfohlen, die Kameras auf Höhe der zu beobachtenden Tiere einzusetzen. Eine höhere Anbringung, vor allem in Richtung des öffentlichen Raumes, sei nicht gestattet. Also bleibt die Frage, was soll zumindest eine der Kameras aufnehmen? Die Straße oder eventuell vorbeifliegende Greifvögel?

Und so haben wir nachgefragt: Zuerst bei der Stadtverwaltung Nordhausen, die ja eigentlich wissen müsste, wenn auf ihrem "Hoheitsgebiet" derartige Überwachungsgeräte angebracht werden. Und so fragten wir am 29. August an. Die Antwort kam prompt: Man kümmere sich darum und empfahl der Redaktion, auch bei der unteren Jagdbehörde nachzufragen (hatten wir übrigens parallel getan). Die ist behördlich im Landratsamt verankert. Pressesprecherin Jessica Piper kümmerte sich und antwortete einen Tag später, dass man bei der Behörde weder zu Anlass noch zu Hintergrund etwas sagen könne.

Also warteten wir gespannt auf das Nordhäuser Rathaus. Am 2. September erinnerten wir die Verwalter dieser Stadt an unsere Anfrage, gleiches taten wir eine Woche später, also am 9. September, denn Pressesprecher Lutz Fischer hatte in seiner ersten Antwort ergänzt, dass man eventuell die Erkenntnisse beider Behörden zusammenführen könne.

Wer gehören die Kameras? (Foto: nnz) Wer gehören die Kameras? (Foto: nnz)
Am Dienstag dieser Woche dann die erhellende Antwort: "Es bleibt dabei, dass die Stadt Nordhausen über keine Informationen zu diesen Kameras verfügt."

Ob die nun die Behörden stören oder nicht, den Leser, der die nnz auf die Kameras aufmerksam machte, stören sie, denn die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: "Der Nutzer der Wildkamera ist angehalten, über ihren Einsatz zu informieren. Er ist dazu verpflichtet, Hinweise an allen Zugangswegen zum überwachten Gebiet anzubringen. Dabei muss der Passant auch darüber informiert werden, dass er mit dem Betreten des Bereichs seine Einwilligung erteilt, fotografisch aufgenommen zu werden."

Zwei Wochen, nach dem die nnz über die Kameras informiert wurde und sofort nachfragte, ist der Wissensstand nicht besser geworden, auch bei den Behörden nicht. Vielleicht wissen, Sie liebe Nutzer der nnz, wem die Kameras gehören und wer sie angebracht hat? Fest steht jedoch, dass zumindest eine Behörde und deren Datenschutzverantwortliche(r) handeln sollte.
Peter-Stefan Greiner

Update 13 Uhr: Die beiden Kameras sollen inzwischen abgebaut worden sein.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de