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Landratsamt Nordhausen

Die neuste Allgemeinverfügung ist da

Mittwoch, 01. April 2020, 19:24 Uhr
Es war der Aufreger des gestrigen Tages in Nordhausen und auch in der nnz. Ab Montag gilt eine Mundschutzpflicht im gesamten Landkreis probeweise, ehe sie eine Woche später zur Pflicht wird. Wir haben Ihnen hier den offiziellen Text der Behörde im Anhang mit hochgeladen...



Ab kommender Woche empfiehlt der Landkreis Nordhausen, beim Einkaufen, in Bussen, Straßenbahnen und im Taxi einen einfachen Mund-Nasenschutz zu tragen. Dies regelt die neue Allgemeinverfügung, die im Pandemie-Krisenstab auch mit dem Gesundheitsamt beraten wurde. „Wenn man gleichzeitig den Mindestabstand einhält, kann auch ein Schutz beispielsweise durch ein Tuch, Schal oder eine selbstgenähte Maske dabei helfen, andere vor einer Infektion zu schützen“, sagt Landrat Matthias Jendricke.
„Niemand braucht sich somit einen medizinischen Mundschutz zu kaufen – wir wissen, dass diese momentan Mangelware sind. Wichtig ist, dass Mund und Nase gleichzeitig bedeckt sind.“ Diese Pflicht gilt nicht, wenn man sich draußen, unter freiem Himmel bewegt, in privaten oder dienstlichen Fahrzeugen unterwegs ist und ebenso nicht für Kinder für unter 12 Jahren und Menschen mit Behinderung. Auch der Arbeitsbereich ist von den Regelungen ausgenommen. „Arbeitgeber müssen dies im Rahmen ihres Gesundheitsschutzes eigenständig regeln - dies gilt auch für Verkaufspersonal“, so Jendricke.

Ab 14. April wird die Empfehlung dann zur Pflicht. „Geschäftsinhaber und Fahrzeugführer im ÖPNV können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz verweigern“, betont Jendricke und machte mit dem späteren Zeitpunkt nach Ostern deutlich, dass sich jeder damit auf die Situation einrichten kann. Anerkannt ist übrigens jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, möglich sind also beispielsweise aus Baumwolle selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher oder Schlauchtuch. „Damit wird klar, dass man auch Dinge verwenden, die fast jeder schon zuhause hat“, so Jendricke. Kunden im Straßenverkauf, in Tankstellen oder Werkstätten müssen diesen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen.

Ziel dieser Schutzmaßnahme ist es, die Ausbreitung des Coronavirus im öffentlichen Raum einzudämmen. „Ich hoffe, dass es uns damit perspektivisch gelingt, wieder mehr Läden in Zukunft öffnen zu können, wenn wir uns alle mit diesen einfachen Mitteln schützen“, sagt Jendricke. “Dabei denke ich auch an den Schutz der Mitarbeiter an Supermarktkassen, die hunderte Kundenkontakte am Tag haben und an Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen, die auch weiterhin einkaufen gehen müssen.“

Aufgrund zahlreicher Hinweise, dass Kundentoiletten in vielen Fällen geschlossen wurden, regelt die Allgemeinverfügung nun ausdrücklich, das Kundentoiletten, die bislang zur Verfügung gestellt wurden, muss diese auch weiterhin bereitstellen. Dies gilt für Geschäfte und Tankstellen, jedoch nicht für Einrichtungen, die nur noch für den Straßenverkauf geöffnet sind.

Die neue Allgemeinverfügung trifft auch konkrete Regelungen zur häuslichen Quarantäne von Erkrankten bzw. Kontaktpersonen, die das Gesundheitsamt ausspricht. Besonders wichtig ist, dass die betroffene Person sowie alle weiteren Personen, die mit im Haushalt leben, jeden über die Quarantäne informieren muss, der aus behördlichen oder weiteren Gründen Kontakt mit ihr hat - dies gilt für Polizei, Feuerwehr, medizinische Dienste ebenso wie für Lieferdienste.

Die Allgemeinverfügung, die bis zum 19. April gilt, ist in folgender. pdf-Datei nachlesbar.

Autor: red

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