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AfD-Fraktion will Aufklärung von der Verwaltung

Streit um Tablets an Nordhäuser Schulen

Dienstag, 30. Juni 2020, 07:52 Uhr
Dürfen Eltern zur Anschaffung eines bestimmten Mobilgeräts über einen bestimmten Händler verpflichtet werden? Diese Frage will nun die AfD im Stadtrat klären…

Eine Schule in Trägerschaft der Stadt Nordhausen hat in einem Schreiben die Eltern zum verpflichtenden Kauf eines iPads für den Unterricht aufgefordert. Darüber hinaus müssten die iPads bei einem bestimmten Apple-Händler gekauft werden. Zugleich wurde im Schreiben ein Kreditinstitut genannt, das günstige Darlehn für den Gerätekauf biete.

Diese Praxis hinterfragt jetzt die AfD-Stadtratsfraktion in einer Anfrage zum nächsten Stadtrat. Denn im Schreiben an die Eltern wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Stadtverwaltung als Schulträger den Apple-Händler mit der Geräteverwaltung beauftragt habe. Die Schule bewirbt die Geräte zugleich mit „einem deutlich höheren Qualitätsvorteil gegenüber Endgeräten anderer Hersteller und Betriebssystemen“.

„Diese Verpflichtung auf ein bestimmtes Gerät und der vorgeschriebene Kauf bei einem bestimmten Händler hat bei vielen Eltern bis zum heutigen Tag zurecht deutliche Kritik und vor allem Fragen hervorgerufen, nicht nur angesichts des Preises. Um es klar zu sagen: es wird nicht die Notwendigkeit einer Digitalisierung infrage gestellt, sondern die Bedingungen“, sagte AfD-Fraktionschef Jörg Prophet.

„Natürlich sehen wir als AfD die bessere Personalausstattung mit Lehrerinnen und Lehrern als den Königsweg zur Verbesserung der Bildung an unseren Schulen. Digitale Pädagogik und individuelle Didaktik sind in Klassenstärken von 15 Kindern ideal.
Dennoch halten wir eine Digitalisierung der Schule mit Augenmaß für nötig. Deshalb richten sich die Fragen der Eltern, die wir an die Stadt weitergeben, an die Begleitumstände, die dazu führten, dass einer Firma hier ein Quasi-Monopol eingeräumt wird. Es geht nicht darum, dass Geräte angeschafft werden sollen, sondern wie die Maßgaben zustande kamen“, so Jörg Prophet weiter.

Mit der Beantwortung noch vor den Sommerferien erhoffen sich die Alternativen Klarheit für die Eltern und Schüler. Denn schon im kommenden Schuljahr solle mit mobilen Endgeräten gearbeitet werden. Und die Frage des richtigen Endgerätes wäre zum Schulstart eine weitere – von sowieso schon zu vielen – Unklarheiten.

Die AfD-Fraktion im Stadtrat Nordhausen möchte deshalb von der Stadtverwaltung wissen:
  • Wie kam es bei der Stadtverwaltung zur ausschließlichen Fokussierung auf Geräte und Software einer bestimmten Firma?
  • War dies das Resultat einer öffentlichen Ausschreibung?
  • Wo war diese Ausschreibung veröffentlicht?
  • Wie viele Bewerber gaben Angebote ab?
  • Wie erfolgte die Auftragsvergabe? Wurde die Vergabestelle einbezogen?
  • Auf welcher Basis wurde seitens der Stadtverwaltung lt. Schreiben der Schulleitung ausschließlich der Firma ACS die Geräteverwaltung übertragen?
  • Auf welcher Basis wurde seitens der Stadtverwaltung lt. Schreiben der Schulleitung ausschließlich der Firma ACS der Verkauf der Geräte übertragen?
  • War dies das Resultat einer öffentlichen Ausschreibung?
  • Wo war diese Ausschreibung veröffentlicht?
  • Wie viele Bewerber gaben Angebote ab?
  • Wie erfolgte die Auftragsvergabe? Wurde die Vergabestelle einbezogen?
  • Auf welchen fachlichen Grundlagen kommt die Stadtverwaltung lt. Schreiben der Schulleitung zur Einschätzung. Dass iPads „einen deutlich höheren Qualitätsvorteil gegenüber Endgeräten anderer Hersteller und Betriebssystemen“ haben?
  • Wer hat die entsprechenden Verträge mit den genannten Firmen geschlossen? Sind diese – unter Beachtung des Daten- und Wettbewerbsschutzes – einsehbar?
  • Wann und in welcher Form wurde die Anschaffung der Geräte mit den betroffenen Schulen in welcher Form besprochen?
  • Wann und in welcher Form wurden die Klassensprecher / Elternsprecher / Schulkonferenzen in die Entscheidungsfindung / Auftragsvergabe einbezogen?
  • Auf welcher vertraglichen Basis wird den Eltern eine Finanzierung der iPdas über die Santander-Bank angeboten?
  • Welche Folgen hat es für die Schüler und Eltern, wenn diese Geräte anderer Hersteller, mit anderen Betriebssystemen, bei anderen Händlern erwerben?“
Autor: red

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