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Selfie-Ident-Verfahren per Handy

Identifizierung ohne Behördengang

Mittwoch, 01. Juli 2020, 14:52 Uhr
Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy soll eine Identifizierung ohne Behördengang möglich machen. Das Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung...

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen.

Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte "Selfie-Ident-Verfahren" für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an.

Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen erfolgen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat dabei höchste Priorität. In Kooperation mit dem Partnerunternehmen garantiert die Bundesagentur für Arbeit eine sichere Verarbeitung der Personendaten.
Wichtig! Wer sich bislang nicht persönlich gemeldet hat, erhält bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden. Sollten sich Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kunden drei Dinge:
  • ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet),
  • eine stabile Internetverbindung,
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
  • über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite sind weitere Informationen zum Verfahren nachlesbar.
Autor: red

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