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Corona-Tests für Reiserückkehrer

Freitag, 07. August 2020, 10:37 Uhr
Seit gestern besteht für Reiserückkehrer aus so genannten Risikogebieten eine verbindliche Pflicht, sich auf den Corona-Virus testen zu lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens gibt auf ihrer Homepage Auskunft über das Prozedere...

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern verfügt, dass er mit Wirkung vom 08.08.2020 eine Pflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten anordnet, sich auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus testen zu lassen.

Seit 1. August können sich Reiserückkehrer aus dem Ausland und aus deutschen Corona-Hotspots kostenfrei auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegt. Beginnend mit dem 8. August besteht für Rückkehrer aus Risikogebieten eine Testpflicht. Sie müssen sich nach Ihrer Rückkehr außerdem beim Gesundheitsamt melden.

Die Tests (Rachen- und Nasenabstrich, danach Laboruntersuchung des Sekrets) sind entweder direkt bei der Einreise (am Flughafen, am Grenzübergang...) möglich - Tests möglichst gleich dort werden vom BMG dringend empfohlen - oder zu Hause über das Gesundheitsamt, einen Abstrichstützpunkt oder den Arzt.

ACHTUNG! Die Abstriche sind keine vertragsärztliche Leistung. Sie werden zwar von vielen Ärzten angeboten. Sie können den Abstrich jedoch nicht von Ihrem Arzt verlangen.

Und so funktioniert es in Thüringen:
Wenn Sie nicht bereits bei der Einreise eine Test-Möglichkeit genutzt haben, rufen Sie nach Ihrer Rückkehr die kostenfreie Rufnummer 116117 an und lassen sich einen Termin für einen Test bei einem Abstrichstützpunkt geben. Halten Sie einen Beleg dafür bereit, dass Sie in den letzten 72 Stunden zurückgekehrt sind (z. B. das Flugticket oder eine Hotelrechnung).
Gehen Sie zum Termin zum Abstrichstützpunkt. Vermeiden Sie dort den Kontakt zu anderen Patienten.
Bitte gehen Sie nicht selbstständig zum Abstrichstützpunkt oder zum Arzt, da Sie dann möglicherweise andere Personen gefährden!
Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, bis Sie ein negatives Testergebnis vorliegen haben.
Bei einem positiven Testergebnis melden Sie sich bitte unbedingt bei Ihrem Gesundheitsamt.

Gilt ein Test aus dem Urlaubsland?
Tests aus dem Urlaubsland gelten, wenn sie:
  • nicht älter als 48 Stunden sind,
  • den in Deutschland üblichen Tests entsprechen.

Fragen Sie bitte ggf. bei Ihrem Gesundheitsamt nach.

Welche Länder bzw. Regionen zählen als Risikogebiet?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist Länder als Risikogebiet aus, in denen entweder eine bestimmte Zahl an Infektionen pro Bevölkerung überschritten ist oder sich die Zahl der Infektionen nicht kontrollieren lässt. Die Liste wird durch das RKI regelmäßig aktualisiert und im Internet veröffentlicht.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf einer Themenseite über Einzelheiten zu Tests für Reiserückkehrer. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html)
Autor: red

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