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Allgemeinverfügung erlassen

Erdarbeiten um das Krankenhaus weiter verboten

Donnerstag, 08. April 2021, 15:42 Uhr
Die Stadt Nordhausen hat am 6. April eine neuerliche Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen erlassen...

Bild: Verbot von Eraushubarbeiten rund um das Südharz-Klinikum
Verbot von Eraushubarbeiten rund um das Südharz-Klinikum (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)


Grundlage ist das Thüringer Ordnungsbehördengesetzes. Die Allgemeinverfügung besagt:
  • das Verbot von Erdaushubarbeiten mit einer Tiefe von mehr als 20 cm
  • im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen, Dr.-Robert-Koch-Straße 39 (s. Lageplan)
  • Verbot vom 12. bis 30. April

Auf der städtischen Homepage sind die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut und der Lageplan als Download verfügbar.
Autor: red

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