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Bundesförderung für mobile Luftreiniger in Schulen und Kitas

Minister Hoff kritisiert Rahmenbedingungen des Bundes

Donnerstag, 22. Juli 2021, 09:27 Uhr
In einem Brief an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kritisiert Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff die Rahmenbedingungen, mit denen die Bundesförderung von Luftfiltern in Einrichtungen der frühkindlichen und schulischen Bildung ausgereicht werden sollen...

„Die Träger der Schulen und Kindergärten brauchen eine schnelle und unbürokratische Unterstützung durch den Bund bei der Beschaffung von Luftfiltern, so Minister Hoff. „Mit dem Kabinettbeschluss des Bundes vom 14. Juli ist das nicht zu erreichen.“

Hintergrund des Briefes an den Bundeswirtschaftsminister bildet ein Kabinettbeschluss vom 14. Juli zu den Bundeshilfen für pandemiebedingte Schulinvestitionen. Seit Juni 2021 können die kommunalen Schulträger direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch Anträge auf die Neubeschaffung von stationären raumlufttechnischen Anlagen stellen. Bis dahin wurden vom Bund nur die Umrüstung bestehender Anlagen gefördert. Von den 500 Millionen Euro sind nach Angaben des Bundes bislang 21 Millionen Euroabgerufen worden.

Am 9. Juli hatte der Bund zu einer Besprechung mit den Ländern eingeladen, um die Förderung bei Bedarf anzupassen. Dabei forderten die Länder einhellig, die bestehende Förderung des Bundes (Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen) auch auf die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen auszuweiten, vom Kumulierungsverbot abzusehen und das Antrags- und Mittelabrufverfahren auf Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Juli wird den Forderungen der Länder jedoch nicht gerecht. „Der nun vom Bund vorgesehene Weg wird den Infektionsschutz an unseren Schulen und Kindergärten nicht voranbringen. Den Ländern nur eine Teilsumme des Geldes zur Verfügung zu stellen und zusätzlichen Regelungsbedarf zu organisieren, ist kontraproduktiv für Planungssicherheit und schnellen Mittelabruf“, so Minister Hoff. „Die Erstellung von Richtlinien oder deren Anpassung bedeuten für alle mehr Bürokratie und damit Zeitverluste.“ Um den Trägern der Schulen und Kindergärten überhaupt eine Chance zu lassen, die nur 2021 bereitgestellten Mittel zu nutzen und damit auch die Anschaffung mobiler Luftreiniger zu ermöglichen, kommt nur die Anpassung der Richtlinie des Bundes nach den Ansätzen der Länder und die Beibehaltung des damit verbundenen und bereits eingerichteten Verfahrensweges in Frage.

Darüber hinaus sind die Förderanteile des Bundes im Vergleich von 80 Prozent auf 50 Prozent deutlich reduziert worden. Dabei verkenne der Bund jedoch, dass die Länder bereits jetzt die Schulträger bei dem oft schwierigen Aufbringen der Kofinanzierungsanteile unterstützen.

„Diese Veränderungen sorgen unnötiger Weise für Verunsicherung bei denjenigen, die vor Ort die Verantwortung für das Pandemiemanagement in den Schulen tragen. Daher meine eindringliche Bitte an den Bund, die geplanten Änderungen zurückzuziehen und einen neuen Vorschlag vorzulegen, der wirklich geeignet ist, die leider nur kurzzeitig bereitgestellten Mittel auch kurzfristig in unseren Schulen und Kindergärten einsetzen zu können.
Autor: red

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