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Minister Adams:

Geflüchtete Frauen besser schützen

Freitag, 17. September 2021, 11:38 Uhr
Der Thüringer Justizminister Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fordert, dass die so genannte Istanbul-Konvention vollständig umgesetzt wird, damit Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel besser gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt geschützt werden können...


Er warb heute im Bundesrat für Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag des Freistaates, Bremens, Hamburgs und Berlins.

„Ich bin der Auffassung, dass der Einsatz für den Schutz von Frauen vor Gewalt besonders wichtig ist. Leider weigert sich die Bundesregierung bislang, die in der Istanbul-Konvention geforderten Maßnahmen umzusetzen“, so Adams. „Nur ein eigenständiger Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Frauen ermöglicht es diesen, sich der Gewalt zu entziehen und ihr Leben eigenständig und frei von Gewalt zu führen.“

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus steht die geschlechtsspezifische Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft. In Deutschland gilt die Istanbul-Konvention seit dem 1. Februar 2018.

Artikel 59 Absatz 2 der Konvention verpflichtet zur Aussetzung von Ausweisungs- beziehungsweise Abschiebeverfahren, um Betroffenen von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt mit abgeleitetem Aufenthaltsrecht die Möglichkeit zu geben, einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Den Betroffenen soll damit ermöglicht werden, einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu erlangen. Die antragstellenden Länder mahnen an, dass Deutschland die Vorbehalte gegen diesen Artikel zurücknehmen soll.
Autor: psg

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