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Kandidatenkarussell im Rathaus

Muss Bürgermeisterwahl verschoben werden?

Freitag, 08. Oktober 2021, 13:33 Uhr
Anfang Januar soll Oberbürgermeister Buchmann im Rathaus ein neuer Beigeordneter oder Beigeordnete an die Seite gestellt werden. Obwohl die Wahl für den nächsten Stadtrat am 20. Oktober angesetzt ist, dreht sich das Karussell der möglichen Kandidaten munter weiter. Eine Kandidatin, die „raus“ war ist nun wieder drin und einer, der noch nicht dabei ist, wartet auf eine Entscheidung…

Wer zieht im Januar ins Rathaus ein? Der Termin zur Bürgermeisterwahl könnte auf der Kippe stehen (Foto: agl) Wer zieht im Januar ins Rathaus ein? Der Termin zur Bürgermeisterwahl könnte auf der Kippe stehen (Foto: agl)

Mitte August schien alles klar zu sein. Im Hauptausschuss erklärt Oberbürgermeister Kai Buchmann, dass man geeignete Kandidaten für die Wahl zum ersten Beigeordneten der Stadt Nordhausen, spricht dem Bürgermeisteramt, gefunden habe. Auf dem Zettel stehen vier Namen, darunter drei Damen und ein Herr, der zu diesem Zeitpunkt aber noch als „Wackelkandidat“ gilt.

Unter den Damen findet sich neben Amtsinhaberin Jutta Krauth auch Alexandra Rieger, beide aus den Reihen der SPD. Außerdem eine Frau Merz, die nicht aus Nordhausen stammt, und ein Herr aus Bad Sachsa.

Letzterer hatte nach nnz-Informationen noch nicht alle Unterlagen eingereicht, daher der „Wackelkandidat“. Die Nordhäuser Genossen der SPD stellen sich in der Folge hinter Frau Rieger als ihre Kandidatin und auch die Linke lässt durchblicken, dass man diese Wahl bevorzugen würde. Schlechte Karten für die Amtsinhaberin, wenn die eigene Fraktion nicht hinter ihr steht, sollte man meinen, Krauth aber hält an ihrer Neuwahl fest.

Mitte September folgt ein kleiner Paukenschlag: Frau Rieger ist nun doch nicht in der engeren Auswahl. Ein entsprechendes Schreiben erhält sie am 22. September. Was war geschehen? Das Rathaus hatte nach der Bekanntgabe im August die Unterlagen einiger Kandidaten der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium zur Überprüfung vorgelegt. Das Ministerium soll insgesamt sieben Kandidaten prüfen, nicht die bereits als tauglich erklärten drei. Im Falle von Frau Rieger schleicht sich ein Fehler ein. In den Daten der Stadtverwaltung ist die Rede davon, dass Frau Rieger ihren Master-Abschluss erst 2018 vollendet hätte. Damit würde sie nicht über die nötige Berufserfahrung verfügen. Tatsächlich aber hat sie ihren Abschluss 2008, also vor dreizehn Jahren gemacht. Rieger war damals die erste Master-Absolventin der Nordhäuser Hochschule. Das nun eine 0 mit einer 1 vertauscht wurde, das mag ein simpler, menschlicher Fehler gewesen sein, wenn auch ein unerfreulicher.

Rieger legt zügig Beschwerde beim Innenministerium ein, weißt auf den Fauxpas der Verwaltung hin. Das Ministerium veranlasst daraufhin eine Tiefenprüfung ihrer Tauglichkeit für den „höheren, nicht-technischen Verwaltungsdienst“, prüft Masterarbeit und Studienmodule, verlangt weitere Dokumente und erhält auch noch eine Stellungnahme des zuständigen Professors. Das Ende vom Lied: Rieger sollte wieder drin sein im Rennen, das entsprechende Schriftstück der Stadt fehlt allerdings noch.

Der Kandidat aus Bad Sachsa hat laut nnz-Informationen derweil einen Rückzieher gemacht und das Handtuch geworfen. Also blieben nun drei Kandidatinnen, die sich um die Gunst des Stadtrates bewerben. Wäre da nicht noch Patrick Grabe, ehemaliger Pressesprecher der Stadt und aktuell Bürgerbeauftragter im Rathaus. Der gebürtige Nordhäuser war nicht in die engere Auswahl des Rathauses gefallen, gegen diese Entscheidung will Grabe wenn nötig juristisch zu Felde ziehen. Wie der studierte Politikwissenschaftler der nnz erklärt, befinde sich seine Sache noch in einer „neutralen juristischen Nachprüfung“.

Die Stadt habe bis heute Mittag Zeit gehabt, eine Stellungnahme abzugeben, sagt Grabe, wie die Entscheidung ausgefallen ist, konnte aber weder der Aspirant auf den Bürgermeisterposten noch das Rathaus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung beantworten.

Sollte die Sache demnächst vor Gericht gehen, sind mehrere Szenarien vorstellbar. Das Verwaltungsgericht veranlasst eine kurze, eher oberflächliche „summarische Prüfung“. Fällt die zu Gunsten des nicht zugelassenen Kandidaten aus, kann diesem durch das Gericht ein „vorläufiger Rechtsschutz“ gewährt werden. Die Wahl müsste dann bis zum Abschluss einer tiefergehenden Prüfung ausgesetzt werden. Wie die aussehen könnte, zeigt das Beispiel Riegers. Gehen die Dinge diesen Gang würde der Wahlgang am 20. Oktober in Frage stehen.

Die nnz hat zum Stand der Dinge Anfragen an das Rathaus gestellt, die aber bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht beantwortet werden konnten. Wir werden weiter berichten.
Angelo Glashagel

Update: Wie die Stadtverwaltung mitteilt, könne man die Anzahl der zu prüfenden Kandidaten beim Thüringer Innenministerium so nicht bestätigen. Ursache des Vorgangs sei schlicht der legitime Wunsch einer externen Prüfung gewesen. Der Verfahrensstand sei der gleiche, den Oberbürgermeister Buchmann zur Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch bekannt gegeben hatte. Demnach liegt die Zahl der zugelassenen Bewerber weiter bei drei, wozu auch Frau Rieger zähle. Zudem beabsichtige man weiterhin, die Bürgermeisterwahl am 20. Oktober durchzuführen.
Autor: red

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