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Thüringer Landesregierung erlässt morgen neue Maßnahmen

Flächendeckend 2G-Regelung im Freistaat

Dienstag, 16. November 2021, 19:05 Uhr
Die Thüringer Regierung hat am heutigen Dienstag für den Freistaat neue Maßnahmen zur Eindämmung der Coronainfektionen erlassen. Sie sollen in der Warnstufe 3 neben den allgemeinen, bisher gültigen Regeln landesweit gelten. Morgen wird das Papier mit den Landkreisen und anderen Gebietskörperschaften beraten, ehe es umgesetzt wird …


Der Entwurf der Landesregierung, der seit heute Nachmittag kursiert, enthält keine großen Überraschungen und setzt konsequent die bisher als freiwillige und fakultativ möglichen 2G-Regelungen in eine verbindliche Anordnung um. Nach dem zweiseitigen Schreiben, das heute bekannt wurde, werden nahezu alle öffentlichen Veranstaltungen unter die 2G-Regel gestellt. Da heißt, das künftig nur noch geimpfte und genesene Thüringer am öffentlichen Leben teilhaben können. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, wird auch mit negativen Testergebnissen abgewiesen. Die Regelung beinhaltet auch Vorgaben, ab welcher Teilnehmerzahl bei 2G-Veranstaltungen wieder Masken zu tragen sind.

So gilt bspw. bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel eine Anzeigepflicht bei den Behörden von fünf Werktagen vor Beginn. Ab 1 000 teilnehmenden Personen muss eine Genehmigungspflicht von der zuständigen Behörde erteilt werden und eine qualifizierte Gesichtsmaske angelegt werden. Es wird eine Kapazitätsbegrenzung von 75 Prozent der Höchstauslastung des Platzes oder Stadions festgelegt und es dürfen sich maximal 2 000 Personen dort einfinden.

In geschlossenen Räumen wird die Genehmigungspflicht ab 500 Personen fällig und es dürfen maximal 1 000 Menschen Einlass finden.

Nicht-öffentliche Veranstaltungen (früher „privat“ genannt) müssen in geschlossenen Räumen fünf Tage vor Beginn angezeigt werden, wenn mehr als 29 Personen zusammenkommen. Sollten es mehr als 15 Versammelte werden gilt auch hier im privaten Bereich die 2G-Regel. Höchstens dürfen aber noch 50 Menschen an „nicht-öffentlichen“ Veranstaltungen teilnehmen.

Unter freiem Himmel können bei einer Anzeigepflicht von fünf Tagen vorher 70 Menschen zusammenkommen. Höchstens aber dürfen sich 100 Leute versammeln. Sollten es mehr als 20 sein, gilt automatisch die 2G-Regel und es müssen alle geimpft oder genesen sein.

Die Thüringer Landesregierung will laut dem der nnz vorliegenden Entwurf in folgenden Bereichen die 2G-Regel reglementieren:
  • in Gaststätten innen sowie außen,
  • bei Reisebusveranstaltungen,
  • in Beherbergungsbetrieben,
  • in Bars und Diskotheken,
  • auf kulturellen Veranstaltungen,
  • in Fitnessstudios,
  • in Schwimmbädern,
  • inSaunen,
  • in Sporthallen,
  • in Solarien,
  • im organisierten Sport,
  • in Freizeit- und Vereinssport,
  • in Einrichtungen mit Dienstleistungen und Angeboten der Freizeitgestaltung,
  • in körpernahen Dienstleistungen (außer medizinisch notwendigen Behandlungen)
  • in Jagd-, Flug und Hundeschulen,
  • in Prostitutionsstätten,
  • bei Orchesterproben, sofern Blasinstrumente verwendet werden,
  • bei Chorproben


Ausnahmen sollen gelten für:
  • Gottesdienste Demonstrationen
  • Parteipolitische Veranstaltungen,
  • Gremiensitzungen etc.
  • Bildungs- Sozial- und Gesundheitseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Fahrschulen
  • Beratungsstellen
  • Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen
  • Kinder- und Jugendsport
  • Einzelhandel Profi-, Berufs- und Kadersport


Wie die Ausnahmen im Einzelnen ausgelegt werden, steht in diesem ersten Entwurf noch nicht. Beispielsweise die Unterscheidung bei der Sportausübung zwischen Vereinssport und Kinder- und Jugendsport oder die Handhabung bei Gottesdiensten und Demonstrationen blieb in der Beschlussvorlage offen.

Schließlich soll morgen auch als dritte Maßnahme verfügt werden, dass in so genannten „2G-Settings“, also Einrichtungen, in denen die 2G-Regel gilt, alle Beschäftigen eine qualifizierte Mund-, Nasenbedeckung tragen müssen und einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen müssen. Wahrscheinlich ist, dass damit die Mitarbeiter gemeint sind, die bisher keine Impfung gegen das Virus empfangen haben. Wörtlich heißt es:

3. Beschäftigte in 2G-Settings
  • Qualifizierte MNB (OP-Maske oder FFP-2-Maske)
  • Negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt)

Mit der offiziellen Veröffentlichung der „Entscheidung des Thüringer Kabinetts vom 16.11.2021“ zu „2G-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ ist am morgigen Mittwoch nach der Rücksprache mit den der Landesregierung untergeordneten Verwaltungen zur rechnen. Dann wird auch die Laufzeit der Maßnahmen festgelegt und verkündet werden.
Olaf Schulze
Autor: osch

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