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Sachgerechte Berechnung des Kommunalen Finanzausgleiches

"Thüringer Rechnungshof mit einbeziehen"

Montag, 23. Mai 2022, 17:04 Uhr
Der Thüringer Landesrechnungshof hat die Landesregierung zur Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleiches in Thüringen aufgefordert. So sei die Landespauschale für Staatsaufgaben der Thüringer Kommunen mit rund 10 Millionen Euro zu gering bemessen, merkt die Thüringer AfD an...

Hierzu äußert sich Robert Sesselmann, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion wie folgt:
„Es freut uns, dass sich der Thüringer Rechnungshof einer langjährigen Forderung der AfD-Landtagsfraktion zur Neuberechnung der Pauschalen des Landes für Staatsaufgaben der Kommunen anschließt. Es kann nicht sein, dass Einwohnermelde-, Ordnungs- und Standesämter jährliche Verluste für ihre Kommunen erwirtschaften, obwohl der Konnexitätsgrundsatz verfassungsrechtlich normiert und zwingend einzuhalten ist. Erstaunlich ist auch, dass ein von der Landesregierung beauftragter Gutachter diesen Missstand bislang nicht aufdecken konnte. Das Land Thüringen muss vollständig für die seinen Kommunen übertragenen Staatsaufgaben aufkommen. Denn, wer bestellt, soll auch bezahlen, das besagt der Konnexitätsgrundsatz.

Wir als AfD-Fraktion fordern daher eine stärke Einbindung des Thüringer Rechnungshofes in die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches in Thüringen. Denn allein dort ist aufgrund überörtlicher Rechnungsprüfung der Kommunen die nötige Sachkompetenz vorhanden.“
Autor: red

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