nnz-online
Nachholung gesetzlicher Feiertage:

„Für Unternehmer ist dieser Vorschlag keine Option“

Freitag, 27. Mai 2022, 09:39 Uhr
Zahlreiche Politikerinnen und Politiker, darunter auch Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner, haben jüngst angeregt, gesetzliche Feiertage, die auf einen Wochenendtag fallen, nachzuholen. Der Thüringer Handwerkstag (THT) reagiert mit Kritik auf diesen Vorstoß...

„Für Unternehmer ist dieser Vorschlag keine Option. Als Vertreter des Thüringer Handwerks sehen wir keinen Handlungsbedarf bei der Einführung einer gesetzlichen Regelung zum Nachholen von Feiertagen“, sagt THT-Präsident Stefan Lobenstein.

Nach der Corona-Pandemie beginne die Wirtschaft gerade erst sich zu erholen. „Zur Erholung der Wirtschaft ist die fristgerechte Erfüllung von Kundenaufträgen von großer Relevanz, um die Ausfälle der Vorjahre auszugleichen und um wieder an die erfolgreichen Jahre vor der Corona-Pandemie anzuschließen. Aktuell kommen die meisten Handwerksunternehmen aber gar nicht hinterher, ihre vollen Auftragsbücher abzuarbeiten“, erklärt Stefan Lobenstein.

Finanzielle Belastung der Betriebe
Das Nachholen von Feiertagen würde die Auftragserfüllung nicht beschleunigen, sondern verlangsamen und die Handwerkerknappheit weiter verschärfen. Außerdem würden die Betriebe durch die ausgefallene Arbeitszeit finanziell zusätzlich belastet werden. „Der grassierende Fachkräftemangel, die Materialpreisentwicklung und die Inflation sind bereits mehr als genug Herausforderungen, die sie stemmen müssen. Es braucht keine weitere Hürde“, sagt er.

Der THT-Präsident betont den historischen Ursprung der gesetzlichen Feiertage, die häufig an ein festes Datum – unabhängig vom Wochentag – gekoppelt sind. „Hier geht es nicht um einen zusätzlichen freien Tag, sondern um die Erinnerung an ein bestimmtes Ereignis an jenem Tag. Die Idee zur Nachholung von Feiertagen erfüllt daher nicht den ursprünglichen Zweck der Feiertage“, sagt er. Darüber hinaus habe Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bereits die meisten Urlaubstage und liege im Ranking der gesetzlichen Feiertage im Mittelfeld. „Im Großteil der Länder, die eine entsprechende Regelung eingeführt haben, ist der Urlaubsanspruch deutlich geringer als in Deutschland, wodurch für die Bevölkerung dieser Länder kein Vorteil entsteht, sondern nur ein Ausgleich an freien Tagen“, zeigt Lobenstein auf.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de