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Iin den Schulen der Stadt Nordhausen zum Schuljahresbeginn

Kosten für Schulessen steigen

Freitag, 05. August 2022, 16:36 Uhr
Aufgrund der Kostenentwicklung in der Gastronomie sowie gestiegener Verbraucherpreise wurden die laufenden Verträge zur Schulspeisung an den Schulen der Stadt Nordhausen seitens der Caterer im Frühjahr 2022 gekündigt...

Aus diesem Grund musste die Stadtverwaltung Nordhausen eine Neuausschreibung für das Schuljahr 2022/23 vornehmen. Die Eltern wurden bereits über die Änderungen des jeweiligen Buchungsverfahrens informiert. Das Ergebnis der Neuausschreibung führt zu einem Anstieg der Preise für das Schulessen auf 3,90 Euro (vormals 3,10 Euro).

Die Stadtverwaltung hat aus Transparenzgründen die Informationen rund um das Vergabeverfahren zusammengefasst:
Größenordnung Schulspeisung in der Stadt Nordhausen
Die Stadt Nordhausen ist Schulträgerin für sechs Staatliche Grundschulen und vier Staatliche Regelschulen im Stadtgebiet. An diesen Schulen werden im Durchschnitt täglich fast 1.400 Mittagessen ausgereicht. Das schulische Mittagessen wird durch die Caterer hergestellt und in den Schulkantinen ausgegeben.

Ausschreibungsverfahren Schulessen:
Aufgrund der Kündigung der Verträge durch die Caterer wurde die Schulessenverpflegung am 11. Mai neu ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 31. Mai. Die Kostenschätzung von ca. 800.000 Euro, für welche die voraussichtlichen Nettoauftragswerte für die Versorgung mit Mittagessen an den Grund- und Regelschulen der Stadt Nordhausen addiert wurden (§ 3 VgV), liegt deutlich unter dem EU-Schwellenwert von derzeit 5.382.000,00 Euro. Deshalb greift das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in diesem Fall nicht und es mussten lediglich vergaberechtliche Grundsätze bei den Ausschreibungen beachtet werden. Als Ergebnis der Ausschreibung gingen insgesamt 34 Angebote von fünf Bietern ein.

Die jeweiligen Essenanbieter wurden am 7. Juli über die Ergebnisse der Ausschreibung informiert. Die neuen Verträge wurden alle am 15. Juli unterzeichnet.

Rolle der Schulkonferenzen im Vergabeverfahren
Die Schulkonferenzen haben gemäß § 38 Abs. 5 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) die jeweiligen Caterer bewertet und die Beschlüsse der Stadtverwaltung mitgeteilt. Von der städtischen Vergabestelle wurden die jeweiligen Essenanbieter am 7. Juli informiert. Hierbei galt es eine einwöchige Widerspruchsfrist, bis zum 15. Juli, einzuhalten, bevor die Aufträge abschließend vergeben wurden.

Folgende Bewertungsmatrix lag der Vergabe zu Grunde
Es gab eine Bewertungsmatrix nach der bewertet wurde. Der Preis war nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien stellte sich wie folgt dar:
1. Musterspeiseplan: 70 Prozent
2. Preis: 30 Prozent

Die allgemeinen Bedingungen und die Qualitätsschwerpunkte wurden von der Schulträgerin Stadt Nordhausen festgelegt. Sie sind Bestandteil des abzuschließenden Konzessionsvertrages und werden sowohl durch die Schule selbst, die Mitglieder der Schulelternvertretungen sowie die Schulträgerin ständig kontrolliert. Der Zuschlag erfolgte unter Zuhilfenahme des vom Bieter einzureichenden Musterspeiseplanes anhand der Bewertungsmatrix.
Autor: red

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