Die Thüringer Finanzverwaltung warnt
Betrüger bringen falsche Steuerbescheide in Umlauf
Donnerstag, 24. April 2025, 08:54 Uhr
Aktuell ist eine neue Masche von Betrugsversuchen im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen...
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse news@bzst-infos.de eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.
Die der E-Mail beigefügten pdf-Dokumente enthalten Zahlungsaufforderungen oder Zahlungserinnerungen wegen eines Ordnungsgeldverfahrens und fordern den Empfängerkreis zur Überweisung auf.
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Weitere Hinweise und Muster zu den falschen Schreiben können unter https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html eingesehen werden.
Betrüger nutzen oft mehrere Wege, um an die Daten von Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Autor: redDie Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse news@bzst-infos.de eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.
Die der E-Mail beigefügten pdf-Dokumente enthalten Zahlungsaufforderungen oder Zahlungserinnerungen wegen eines Ordnungsgeldverfahrens und fordern den Empfängerkreis zur Überweisung auf.
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Weitere Hinweise und Muster zu den falschen Schreiben können unter https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html eingesehen werden.
Betrüger nutzen oft mehrere Wege, um an die Daten von Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
