Arbeiten am Stellwerk in Nordhausen
Die Züge stehen (kurz) still
Donnerstag, 27. November 2025, 10:18 Uhr
Die Harzer Schmalspurbahn ersetzt am 1. Dezember die Rechnertechnik ihres elektronischen Stellwerks in Nordhausen, welche aus dem Jahre 2004 stammt. Die Züge können deswegen zumindest kurzzeitig nicht fahren...
Im Rahmen dieser Modernisierungsmaßnahme muss ebenfalls die zugehörige Bediensoftware aktualisiert werden, um auch künftig ein zuverlässiges Arbeiten zu ermöglichen.
Damit die technologische Erneuerung sicher und zügig durchgeführt werden kann, muss die regulär erst um 22:00 Uhr beginnende Betriebspause bereits auf 18:00 Uhr vorgezogen werden.
Ab diesem Zeitpunkt entfallen alle Zugfahrten zwischen Nordhausen und Eisfelder Talmühle. Für die Fahrgäste richtet die HSB einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ein. Entsprechende Aushänge an den Bahnstationen informieren über die Ersatzhaltestellen und den Fahrplan der Busse.
Mit Betriebsbeginn am 2. Dezember wird der Zugverkehr zwischen Nordhausen und Eisfelder Talmühle dann wieder planmäßig aufgenommen. Die Geschäftsleitung der HSB bittet alle Fahrgäste um Verständnis für diese aus betrieblichen Gründen notwendige Maßnahme
Autor: redIm Rahmen dieser Modernisierungsmaßnahme muss ebenfalls die zugehörige Bediensoftware aktualisiert werden, um auch künftig ein zuverlässiges Arbeiten zu ermöglichen.
Damit die technologische Erneuerung sicher und zügig durchgeführt werden kann, muss die regulär erst um 22:00 Uhr beginnende Betriebspause bereits auf 18:00 Uhr vorgezogen werden.
Ab diesem Zeitpunkt entfallen alle Zugfahrten zwischen Nordhausen und Eisfelder Talmühle. Für die Fahrgäste richtet die HSB einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ein. Entsprechende Aushänge an den Bahnstationen informieren über die Ersatzhaltestellen und den Fahrplan der Busse.
Mit Betriebsbeginn am 2. Dezember wird der Zugverkehr zwischen Nordhausen und Eisfelder Talmühle dann wieder planmäßig aufgenommen. Die Geschäftsleitung der HSB bittet alle Fahrgäste um Verständnis für diese aus betrieblichen Gründen notwendige Maßnahme
