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Ein Blick in die Statistik

Zahl der Niedriglöhner nahezu unverändert

Freitag, 05. Dezember 2025, 12:45 Uhr
Im April 2025 wurden in Thüringen rund 146.000 Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttostundenverdienst unterhalb der bundesweiten Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro entlohnt…

Das war etwa jeder 6. Job (17,1 Prozent) in Thüringen. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Thüringen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu konstant geblieben (April 2024: 17,4 Prozent bzw. 147.000 Jobs).

Zuvor hatte sich die Niedriglohnquote innerhalb von 10 Jahren von 34,0 Prozent im April 2014 auf 17,4 Prozent im April 2024 beinahe halbiert. Eine Erklärung dafür ist der kontinuierliche Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Stunde im Jahr 2015 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde im Jahr 2024. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu konstant. Die Besserverdienenden stellen das Zehntel aller Beschäftigten dar, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist. Die Geringverdienenden zählen dagegen zu dem Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten. Die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) beliefen sich im April 2025 auf maximal 13,40 Euro pro Stunde, während die Besserverdienenden (9. Dezil) mindestens 33,29 Euro pro Stunde erhielten. Dadurch ergab sich ein Lohnverhältnis von 2,48 (April 2024: 2,42).

Dieser Wert ist ein Maß für die Lohnspreizung und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2025 in Thüringen mindestens 2,48-mal so hoch war wie der von Geringverdienenden. Im April 2014 betrug dieser Wert noch 3,12.
Autor: red

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