Aus dem Kreistag
AfD-Fraktion lehnt Gebührenerhöhung ab
Donnerstag, 11. Dezember 2025, 08:58 Uhr
In der Kreistagssitzung vom 9. Dezember hat die AfD-Fraktion Nordhausen der geplanten Erhöhung der Abfallgebühren geschlossen die Zustimmung verweigert. Fraktionsmitglied Alexander Wille begründete die Entscheidung ausführlich im Plenum...
Wille betonte, dass seine Fraktion grundsätzlich hinter der landkreiseigenen Abfallwirtschaft stehe: zuverlässig, regional, solide organisiert. Unterstützung ja – aber nicht um den Preis einer ungerechtfertigten Mehrbelastung der Bürger.
Die Gebührenerhöhung setzt sich laut Beschlussvorlage des Landkreises aus mehreren Faktoren zusammen:
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Diese drei Punkte spiegeln reale Kostenentwicklungen wider, die sich in allen kommunalen Haushalten abzeichnen und wurden von der AfD-Fraktion als nachvollziehbar eingestuft.
Der Landkreis benennt eindeutig die Einführung und automatische Erhöhung der CO₂-Bepreisung als maßgeblichen Grund für die Unterbrechung des bisherigen Kalkulationszeitraums und für die starke Kostensteigerung bei der thermischen Abfallbehandlung. Wörtlich heißt es: Die Einführung der CO₂-Bepreisung hat zu erheblich gestiegenen Kosten für die thermische Behandlung der Siedlungsabfälle geführt.
Auch in der Vorlage zur 4. Änderungssatzung für das Abfallwirtschaftszentrum wird ausdrücklich auf Kostensteigerungen durch das gesetzliche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verwiesen.
Damit ist die Position der AfD-Fraktion faktisch gedeckt: Die CO₂-Steuer wirkt als automatische Kostensteigerung, die weder der Landkreis noch der Kreistag beeinflussen kann und von den Bürgern getragen werden muss.
Die Beschlussvorlage 181/25 zeigt klar:
Alexander Wille stellte im Kreistag klar:
Die AfD akzeptiert die realen wirtschaftlichen Faktoren wie Bevölkerungsrückgang, allgemeine Kostensteigerungen, zusätzliche Aufgaben. Aber sie lehnt staatlich herbeigeführte Preissteigerungen, insbesondere durch die CO₂-Steuer, konsequent ab.
Weil diese Steuer der Hauptkostentreiber der Gebührenerhöhung ist und die Bürger ohne realen Nutzen belastet, hat die AfD-Fraktion die Vorlage abgelehnt, um ein Zeichen zu setzen. Sie stimmt auf allen Ebenen gegen alle Formen künstlicher Verteuerung von Dienstleistungen und Gütern.
Autor: redWille betonte, dass seine Fraktion grundsätzlich hinter der landkreiseigenen Abfallwirtschaft stehe: zuverlässig, regional, solide organisiert. Unterstützung ja – aber nicht um den Preis einer ungerechtfertigten Mehrbelastung der Bürger.
Die Gebührenerhöhung setzt sich laut Beschlussvorlage des Landkreises aus mehreren Faktoren zusammen:
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- Sinkende Einwohnerzahlen bedeutet weniger Beitragszahler bei gleichbleibenden Fixkosten: Laut Vorlage wirkt sich die geringere Bevölkerungszahl unmittelbar auf die Kostendeckung aus, da Fixkosten unabhängig von der Zahl der Nutzer anfallen. Dies wird im Zusammenhang mit der neuen Kalkulation explizit erwähnt.
- Inflation und steigende Lohn- und Betriebskosten: In der Beschlussvorlage heißt es ausdrücklich, dass steigende Kraftstoff- und Lohnkosten in den Jahren 2023 und 2024 die Entsorgungskosten unerwartet erhöht haben.
- Übernahme der Aufgaben zur Sammlung von Altkleidern und Schuhen: Die neue Gebührensatzung bestätigt, dass die Abfallwirtschaft künftig auch Textilabfälle einsammelt und verwertet (§1 Abs. 2 Nr. 1 sowie §2 Abs. 2). Diese Leistungen waren teilweise zuvor privat organisiert.
Diese drei Punkte spiegeln reale Kostenentwicklungen wider, die sich in allen kommunalen Haushalten abzeichnen und wurden von der AfD-Fraktion als nachvollziehbar eingestuft.
Der Landkreis benennt eindeutig die Einführung und automatische Erhöhung der CO₂-Bepreisung als maßgeblichen Grund für die Unterbrechung des bisherigen Kalkulationszeitraums und für die starke Kostensteigerung bei der thermischen Abfallbehandlung. Wörtlich heißt es: Die Einführung der CO₂-Bepreisung hat zu erheblich gestiegenen Kosten für die thermische Behandlung der Siedlungsabfälle geführt.
Auch in der Vorlage zur 4. Änderungssatzung für das Abfallwirtschaftszentrum wird ausdrücklich auf Kostensteigerungen durch das gesetzliche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verwiesen.
Damit ist die Position der AfD-Fraktion faktisch gedeckt: Die CO₂-Steuer wirkt als automatische Kostensteigerung, die weder der Landkreis noch der Kreistag beeinflussen kann und von den Bürgern getragen werden muss.
Die Beschlussvorlage 181/25 zeigt klar:
- Grundgebühr Privathaushalte + 12,94 %
- Restabfall-Entleerung + 17,39 %
- Bioabfall-Entleerung + 18,75 %
- Restabfallsack + 33,33 %
- Laubsack + 33,33 %
Alexander Wille stellte im Kreistag klar:
Die AfD akzeptiert die realen wirtschaftlichen Faktoren wie Bevölkerungsrückgang, allgemeine Kostensteigerungen, zusätzliche Aufgaben. Aber sie lehnt staatlich herbeigeführte Preissteigerungen, insbesondere durch die CO₂-Steuer, konsequent ab.
Weil diese Steuer der Hauptkostentreiber der Gebührenerhöhung ist und die Bürger ohne realen Nutzen belastet, hat die AfD-Fraktion die Vorlage abgelehnt, um ein Zeichen zu setzen. Sie stimmt auf allen Ebenen gegen alle Formen künstlicher Verteuerung von Dienstleistungen und Gütern.
