Schlechtwettergeld
Winterfeste Jobs
Montag, 15. Dezember 2025, 10:06 Uhr
Die Jobs der rund 1.450 Baubeschäftigten im Landkreis Nordhausen sind winterfest. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, der Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld, so die Bau-Gewerkschaft IG Bau Nordthüringen...
Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter, sagt Matthias Lötzsch von der IG BAU Nordthüringen.
Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Lötzsch. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art Winter-Brücke: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Wichtig ist, dass möglichst viele der 77 Baubetriebe im Landkreis Nordhausen das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen, sagt Matthias Lötzsch. Und die Beschäftigten hätten eine 365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordthüringen. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende Lötzsch. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Kreis Nordhausen vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
Autor: redWer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter, sagt Matthias Lötzsch von der IG BAU Nordthüringen.
Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Lötzsch. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art Winter-Brücke: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Wichtig ist, dass möglichst viele der 77 Baubetriebe im Landkreis Nordhausen das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen, sagt Matthias Lötzsch. Und die Beschäftigten hätten eine 365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordthüringen. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende Lötzsch. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Kreis Nordhausen vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
