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Der neue Spiegel der Mieten ist online

Donnerstag, 22. Januar 2026, 13:42 Uhr
Das Warten hat nun ein Ende! Heute wurde der Mietpreisspiegel 2025 für den Landkreis Nordhausen und den Kyffhäuserkreis publiziert. Somit haben auch in diesem Jahr sowohl Mieter als auch Vermieter die Möglichkeit, sich vor Abschluss eines Mietvertrages umfassend über eine faire Miete zu informieren...

Blick auf Nordhausen (Foto: privat) Blick auf Nordhausen (Foto: privat)
nnz: Herr Engelhardt, können Sie uns als Co-Initiator des Mietpreisspiegels erläutern, was das Besondere am Mietpreisspiegel für den Landkreis Nordhausen und den Kyffhäuserkreis ist. Warum wurde der Mietpreisspiegel von Ihnen als Immobilienwertermittler initiiert?

Lutz Engelhardt: Der nun in der sechsten Ausgabe erscheinende Mietpreisspiegel für den Landkreis Nordhausen und den Kyffhäuserkreis für das Jahr 2025 stellt ein Novum nicht nur für unsere Region, sondern auch für die ländlichen Gebiete von Thüringen dar. Die Ambitionen der Herausgeber und Mitwirkenden bestehen darin, die Transparenz am Wohn- und Gewerbeimmobilienmarkt in unseren Landkreisen deutlich zu verbessern.

Der Mietpreisspiegel soll dazu beitragen, mögliche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter über das Mietniveau zu vermeiden oder einvernehmlich beizulegen. Zudem steht der Mietpreisspiegel allen denjenigen zur Verfügung, welche eine möglichst reale Werteinschätzung einer Immobilie benötigen.

nnz: Wie „offiziell“ ist der Mietpreisspiegel? Kann ein Vermieter unmittelbar ein Mieterhöhungsverlangen durchsetzen?

Lutz Engelhardt: Diese Fragen bekommen wir sehr oft gestellt. Der Mietpreisspiegel für den Landkreis Nordhausen und den Kyffhäuserkreis basiert auf einer Initiative regionaler Fachleute und Mietmarktakteure. Es handelt sich dabei ausdrücklich um keinen qualifizierten Mietspiegel i. S. d. § 558d BGB, in dem unmittelbar die ortsübliche Vergleichsmiete abgebildet ist. Vielmehr ist es ein belastbares Indiz hierfür. Aus juristischer Sicht wird in dieser Hinsicht angenommen (u. a. BGH-Urteil – VIII ZR 45/19 – vom 27.05.2020), dass auch ein einfacher Miet(preis)spiegel unter bestimmten Voraussetzungen eine taugliche Grundlage zur richterlichen Überzeugungsbildung sein kann.

nnz: Wird dieser von allen öffentlichen Stellen in unserer Region anerkannt?

Lutz Engelhardt: Seit dem Jahr 2022 wird der Mietpreisspiegel vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen zur Datenableitung herangezogen und vom Landratsamt Nordhausen zur Ermittlung von Ausgleichszahlungen bei der Freistellung von Belegungsbindungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 ThürWoFG verwendet.

nnz: Wo können Interessierte diesen beziehen?

Lutz Engelhardt: Der Mietpreisspiegel 2025 für den Landkreis Nordhausen und den Kyffhäuserkreis sowie alle vorherigen können auf der Homepage der Initiatoren kostenfrei heruntergeladen werden.

nnz: Wir danken Ihnen für das Interview und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Fortführung des Mietpreisspiegels für unsere Region.
Autor: psg

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