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Folgen des Winterwetters

Von Schlagloch zu Schlagloch

Mittwoch, 04. Februar 2026, 18:00 Uhr
Wer mit dem Auto über die Erfurter Straße fährt, kann den Schlaglöchern und Buckeln derzeit kaum ausweichen. Schon vor Beginn der kalten Jahreszeit war der Zustand der Fahrbahn schlecht, der Winter hat die Situation weiter verschärft. Als Reaktion darauf hat die Stadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert…

Auf der Erfurter Straße gilt jetzt Tempo 30.  (Foto: ssc) Auf der Erfurter Straße gilt jetzt Tempo 30. (Foto: ssc)
Ähnlich kritisch stellt sich die Lage auf der Langen Straße dar. Die immer wieder notdürftig ausgebesserten Schadstellen sorgen für Unmut bei Anwohnern und Pendlern. Ein Leser, der anonym bleiben möchte, schreibt: „Für alle Reisenden und täglichen Nutzer der Langen Straße und der Erfurter Straße ist das seit Jahren die reinste Katastrophe. Die mindestens zehnmal im Jahr durchgeführten Reparaturen bringen nichts. Zudem sind diese Straßen ein äußerst schlechtes Aushängeschild für Nordhausen.“

Auch auf dem Darrweg hat die Stadt inzwischen reagiert. Zwischen der Einmündung Robert-Blum-Straße und dem Kreisverkehr an der Polizei gilt seit Kurzem ebenfalls Tempo 30. Dort sind in den vergangenen Winterwochen mehrere neue Schlaglöcher aufgebrochen.

Auf Nachfrage, ob nach Ende des Winters eine grundlegende Sanierung der drei Straßen geplant ist, fällt die Antwort aus dem Rathaus zurückhaltend aus. Stadtsprecher Lutz Fischer erklärt: „Die Stadtverwaltung hat die Erfurter und die Lange Straße auf dem Schirm.“ Für Straßen dieser Größenordnung seien jedoch Fördermittel notwendig, ohne die eine umfassende Sanierung nicht zu stemmen sei. Entsprechende Anträge würden fortlaufend gestellt – bislang jedoch ohne Erfolg.
Bis auf Weiteres bleibe der Stadt daher nur, besonders beschädigte Abschnitte punktuell zu reparieren.

Warum entstehen Schlaglöcher vor allem im Winter?

Feine Risse im Asphalt lassen Wasser in den Untergrund eindringen. Friert die Feuchtigkeit bei Minusgraden, dehnt sie sich aus und sprengt den Asphalt von innen auf. Besonders stark befahrene Straßen sind davon betroffen.

Für Autofahrer stellt sich dabei oft die Frage nach der Haftung bei Fahrzeugschäden. Grundsätzlich gilt: Kommunen haben eine Verkehrssicherungspflicht, gleichzeitig sind Fahrer verpflichtet, ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen. Wer Schadenersatz fordert, muss häufig den Rechtsweg beschreiten.
Susanne Schedwill
Autor: ssc

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